…abzugsfähig: Steuerrechtlich setzt die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses bzw. des ihm zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass es - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hat, weil sonst steuerrechtliche Folgen willkürlich…
…auf Basis eines Erbteilungsübereinkommens stelle grundsätzlich einen unentgeltlichen Erwerbsvorgang mit der Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge dar. Im Gegensatz dazu stehe die Einzelrechtsnachfolge bei einem entgeltlichen Erwerb. Diese Rechtsauffassung entspreche nicht nur der der zivilrechtliche Situation sondern werde auch steuerrechtlich vom BMF geteilt (siehe RdW 1999, 628…
…auf Basis eines Erbteilungsübereinkommens stelle grundsätzlich einen unentgeltlichen Erwerbsvorgang mit der Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge dar. Im Gegensatz dazu stehe die Einzelrechtsnachfolge bei einem entgeltlichen Erwerb. Diese Rechtsauffassung entspreche nicht nur der der zivilrechtliche Situation sondern werde auch steuerrechtlich vom BMF geteilt (siehe RdW 1999, 628…
…auf Basis eines Erbteilungsübereinkommens stelle grundsätzlich einen unentgeltlichen Erwerbsvorgang mit der Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge dar. Im Gegensatz dazu stehe die Einzelrechtsnachfolge bei einem entgeltlichen Erwerb. Diese Rechtsauffassung entspreche nicht nur der der zivilrechtliche Situation sondern werde auch steuerrechtlich vom BMF geteilt (siehe RdW 1999, 628…
…Darüber hinaus wurde die Schenkungsvereinbarung erst mit Notariatsakt vom 2.10.2008 abgeschlossen. Da Rechtsgeschäfte für den Bereich des Steuerrechts keine Rückwirkung entfalten können, ist die Schenkungsvereinbarung für die im Jänner 2008 zugeflossenen Einkünfte ohnehin unbeachtlich. Aus der ganzen Vertragsgestaltung ist abzuleiten, dass der Bw…
…genügen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegenzuwirken (vgl. VwGH 22.2.2000, 99/14/0082) und um zu verhindern, dass zu Lasten der gleichmäßigen Besteuerung aller steuerrechtliche Wirkungen willkürlich herbeigeführt werden können (vgl. Doralt / Renner, EStG8, …
…Die Bw. hat durch ihr Vorbringen der Abgabenbehörde gegenüber auch zum Ausdruck gebracht, dass sie keine Gewinnerzielungsabsicht mehr hat. Die Einstufung einer Einkunftsquelle als steuerlich unbeachtliche Liebhabereibetätigung führt zu einer Betriebsaufgabe mit der Überführung des Betriebsvermögens in das Privatvermögen. Werden dabei stille Reserven aufgedeckt, stellen…
…24. August 2005 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde kein ergänzendes Vorbringen erstattet. Über die Berufung wurde erwogen: Die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses bzw. des ihm zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes setzt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes steuerrechtlich voraus, dass es nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt…
…und sich dem zu Folge eine Gutschrift von € 400,- ergab. Dies wurde folgendermaßen begründet: "Die im Punkt II des Vertrages vereinbarte Gegenleistung konnte steuerrechtlich nicht anerkannt werden. Die vom Bedachten in der Vergangenheit getätigten Investitionen und erbrachten Arbeitsleistungen können nicht als Gegenleistung anerkannt werden…
…Fruchtgenusseinräumung könnten daher nicht bestehen. Was die Forderung nach Publizitätswirkung betreffe, könne eine solche auf vielerlei Art entfaltet werden, zB durch das Auftreten im Geschäftsleben im eigenen Namen und eigenes rechtsgeschäftliches Handeln, durch Eintragung in öffentliche Bücher usw. Wichtig sei, dass die Fruchtgenussberechtigte im Umfeld…
…Werbungskostenpauschale für Vertreter nach der Verordnung BGBI 1993/32 steht auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines vom Abschluss von Rechtsgeschäften geprägten Außendienstes nebenbei auch Tätigkeiten der Auftragsdurchführung verrichtet und er wegen seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer zusätzlich auch Tätigkeiten der "geschäftlichen Leitung…
…€ 420,-- vorgeschrieben. Begründet wurde diese Vorschreibung wie folgt: "Die im Punkt II c) des Vertrages vereinbarte Gegenleistung konnte steuerrechtlich nicht anerkannt werden. Die vom Bedachten in der Vergangenheit getätigten Investitionen und erbrachten Arbeitsleistungen können nicht als Gegenleistung anerkannt werden. Als Gegenleistung können nur Leistungen…
…€ 6.117,65 vorgeschrieben. Begründet wurde diese Vorschreibung wie folgt: "Die im Punkt II des Vertrages vereinbarte Gegenleistung konnte steuerrechtlich nicht anerkannt werden. Die vom Bedachten in der Vergangenheit getätigten Investitionen und erbrachten Arbeitsleistungen können nicht als Gegenleistung anerkannt werden. Als Gegenleistung können nur…
…von € 253,62 vorgeschrieben. Begründet wurde diese Vorschreibung wie folgt: "Die im Punkt II des Vertrages vereinbarte Gegenleistung konnte steuerrechtlich nicht anerkannt werden. Die vom Bedachten in der Vergangenheit getätigten Investitionen und erbrachten Arbeitsleistungen können nicht als Gegenleistung anerkannt werden. Als Gegenleistung können nur…
…€ 3.153,92 vorgeschrieben. Begründet wurde diese Vorschreibung wie folgt: "Die im Punkt II des Vertrages vereinbarte Gegenleistung konnte steuerrechtlich nicht anerkannt werden. Die vom Bedachten in der Vergangenheit getätigten Investitionen und erbrachten Arbeitsleistungen können nicht als Gegenleistung anerkannt werden. Als Gegenleistung können nur…
…Ein Versehen kann darin nicht erkannt werden, denn in der Ausgestaltung und Abfolge der Rechtsgeschäfte wäre dieses bei der geringsten anzulegenden Sorgfalt bereits vor Vertragsunterzeichnung aufgefallen und korrigiert worden. Die Übernahme der Haftung zunächst durch den Alleingesellschafter war zum Zeitpunkt der Haftungsbegründung somit bewusst gewollt…
…zu originären Einkünften der Stiftung werden und damit dieser zugerechnet werden. Diese Einkünfte seien vielmehr weiterhin dem Stifter zuzurechnen, die der Stiftung zugeflossenen Beträge seien steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung des Stifters (StiftR 2001, Rz 55). Da es sich um einen Vermögensübergang zwischen dem Stifter und der…
…steuerrechtlich für die Einkünfteerzielung relevanten Leistungen nicht zustehen. Aus den Bestimmungen des § 21 BAO (wirtschaftliche Betrachtungsweise) und den diese Bestimmungen ergänzenden Vorschriften der §§ 22 und 23 BAO wird abgeleitet, dass bei nahen Angehörigen besonders vorsichtig geprüft werden muss, ob die formelle rechtliche Gestaltung eines Rechtsgeschäftes…
…nicht, da dies damals überhaupt kein Thema war. Der Abriss durch sie sei ja nicht auf Grund einer im Mietvertrag eingegangenen Verpflichtung vorgenommen worden, sondern auf Grund des Rechtsgeschäfts, mit dem die Bw. den Abriss vornehmen sollte und die Kosten entsprechend des Kostenvoranschlages verrechnen konnte…
…üblicherweise als ausreichend angesehen werde. Bei der Beurteilung der Fruchtgenussbestellung zwischen nahen Angehörigen seien die von der Rechtsprechung zu den Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Kriterien zu beachten. Steuerrechtlich setze die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses ua. voraus, dass es nach außen ausreichend…