…Grund des § 3 Abs 2 Z 2 lit c BodenwertabgabeG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch…
…c BWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…c BAWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…c BAWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…c BAWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile von solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum Zwecke der…
…zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum erworben wurden, oder | | c) | die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von…
…c BWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…
…b EStG als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn diese Vereinigungen nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend den beruflichen (nach der Rechtsprechung diesen gleichgesetzten wirtschaftlichen) Interessen der Mitglieder dienen und die Beiträge in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe geltend gemacht werden (vgl. Doralt, EStG-Kommentar…
…worden, wodurch es zum Wegfall der steuerlichen Begünstigung gekommen sei. In der Berufung werde die Ansicht vertreten, dass aufgrund der statutenmäßig festgelegten Gemeinnützigkeit eine Steuerpflicht von vorn herein nicht in Frage komme. Es sei richtig, dass in den Statuten die Gemeinnützigkeit festgelegt worden sei, jedoch…
…4. 6. 2011 führte der Bw aus: "Sehr geehrtes Finanzamt Ich arbeite bei Anlagen Service Fahrweg (Oberbau). Meine Aufgaben sind Entstörung, Reparatur und Instandsetzung von Gleisanlagen. Ich bin nur im Außendienst wenn oben genannte Tätigkeiten anfallen. Daher besteht wahrlich keine Regelmäßigkeit bei meinen Arbeitseinsätzen. Ich…
…wenn sich diese Berufsverbände und Interessenvertretungen nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. Nach Wikipedia ist die A ist eine 1876 gegründete wissenschaftliche…
…der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Großraum P. Schwerpunkte dabei sind die Bereiche Landwirtschaft/Kulturlandschaft Tourismusentwicklung/Regionalmarketing Gewerbe/Verkehr/Kommunikation Kultur/Gesundheit/Bildung/Bewusstseinsbildung Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Großraum ... 2. Insbesondere hat der Verein folgende Aufgaben: a) Eine den gesamten Wirkungsbereich umfassende Entwicklungsförderung, Werbung u.a…
…Art. 89a ZGB bestimmt; dass eine Reihe von BVG-Bestimmungen (ua betreffend die Grundsätze der beruflichen Vorsorge, die Verantwortlichkeit, die Zulassung und Aufgaben der Kontrollorgane, die Aufsicht und die Oberaufsicht, die finanzielle Sicherheit und Transparenz, die Rechtspflege, den versicherbaren Lohn und das versicherte Einkommen) auch…
…Art. 89a ZGB bestimmt; dass eine Reihe von BVG-Bestimmungen (ua betreffend die Grundsätze der beruflichen Vorsorge, die Verantwortlichkeit, die Zulassung und Aufgaben der Kontrollorgane, die Aufsicht und die Oberaufsicht, die finanzielle Sicherheit und Transparenz, die Rechtspflege, den versicherbaren Lohn und das versicherte Einkommen) auch…
…Art. 89a ZGB bestimmt; dass eine Reihe von BVG-Bestimmungen (ua betreffend die Grundsätze der beruflichen Vorsorge, die Verantwortlichkeit, die Zulassung und Aufgaben der Kontrollorgane, die Aufsicht und die Oberaufsicht, die finanzielle Sicherheit und Transparenz, die Rechtspflege, den versicherbaren Lohn und das versicherte Einkommen) auch…
…Art. 89a ZGB bestimmt; dass eine Reihe von BVG-Bestimmungen (ua betreffend die Grundsätze der beruflichen Vorsorge, die Verantwortlichkeit, die Zulassung und Aufgaben der Kontrollorgane, die Aufsicht und die Oberaufsicht, die finanzielle Sicherheit und Transparenz, die Rechtspflege, den versicherbaren Lohn und das versicherte Einkommen) auch…
…Art. 89a ZGB bestimmt; dass eine Reihe von BVG-Bestimmungen (ua betreffend die Grundsätze der beruflichen Vorsorge, die Verantwortlichkeit, die Zulassung und Aufgaben der Kontrollorgane, die Aufsicht und die Oberaufsicht, die finanzielle Sicherheit und Transparenz, die Rechtspflege, den versicherbaren Lohn und das versicherte Einkommen) auch…
…89a ZGB (Schweizer Zivilgesetzbuch, SR 210) bestimmt; dass eine Reihe von BVG-Bestimmungen (ua betreffend die Grundsätze der beruflichen Vorsorge, die Verantwortlichkeit, die Zulassung und Aufgaben der Kontrollorgane, die Aufsicht und die Oberaufsicht, die finanzielle Sicherheit und Transparenz, die Rechtspflege, den versicherbaren Lohn und das…
…kommt dann im nächsten Schritt für die Begünstigung nach § 124b Z 53 EStG 1988 in Frage. Wenn daher die Zahlung für die Pensionsabfindung gesetzlich oder statutenmäßig geregelt ist, ist vom steuerbaren Betrag - wie unbestrittenermaßen auch im vorliegenden Fall - ein Drittel steuerfrei zu belassen. Wie bereits…