…Zl. 900/90198/11/2003, zugestellt am 5. August 2003, mit welchem eine Durchsuchung der Wohnung und der sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten des CS einschließlich der von ihm verwendeten EDV bzw. Speicher- und Sicherungsmedien in AA, inkludierend die Fahrzeuge Y1, Y2, Y3 und Y4…
…Zl. 900/90198/11/2003, zugestellt am 5. August 2003, mit welchem eine Durchsuchung der Wohnung und der sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten des CS einschließlich der von ihm verwendeten EDV bzw. Speicher- und Sicherungsmedien in AA, inkludierend die Fahrzeuge Y1, Y2, Y3 und Y4…
…Verdeutlichung sei bemerkt, dass dieses Kriterium nach der einhelligen Praxis in Österreich nur dann erfüllt sei, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann (oder muss), dass der Zahlungseingang nur bei raschem Zugriff der Behörde gesichert erscheint. Solche Umstände…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, ADR, vertreten durch Burger & Gruber Wirtschaftsprüfungsges.m.b.H., 1040 Wien, Brucknerstr. 8, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Jänner 2007 betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr.111.111/2006 entschieden…
…Sachen, hinsichtlich derer die Gewährung der IZP strittig ist, machte in ihren Geschäftsbedingungen einen Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung geltend. Die Bw bezahlte den Kaufpreis im Jahr 2005. Eine bis Ende 2004 erfolgte Erklärung oder sonstige Willensäußerung seitens der Fa. Lieferant GmbH mit dem Inhalt, die…
…körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören Grundstücke, Maschinen, Geschäftseinrichtungen udgl.; zu den unkörperlichen Wirtschaftsgütern gehören Lizenzen, Konzessionen, Mietrechte und sonstige Rechte. Maßgeblich ist der objektive Charakter der Investition; daher sind Investitionen des Mieters, die über einen Erhaltungsaufwand hinaus gehen, Aufwendungen auf ein körperliches Wirtschaftsgut und nicht…
…ZK einen Österreichischen Gebrauchszolltarif (ÖGebr-ZT) herauszugeben, der auch die Sätze sonstiger Eingangs- und Ausgangsabgaben (§ 2) zu enthalten hat. Nach Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere gemeinschaftsrechtliche Regelungen gemäß Art. 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf die Verbringung von Waren über…
…die Bf bemerkt, dass dieses Kriterium nach der einhelligen Praxis in Österreich nur dann erfüllt sei, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden könne (oder müsse), dass der Zahlungseingang nur bei raschem Zugriff der Behörde gesichert erscheint. Darum setze…
…2000, in dem es sonstige Einkünfte in Höhe von ATS 350.000 ansetzte. In der gegen den Sachbescheid eingebrachten Berufung führte der steuerliche Vertreter Folgendes aus: "Der Steuerpflichtige hat zu dem Zeitpunkt der in Rechnungstellung des genannten Betrages seinen Präsenzdienst abgeleistet und war somit, bedingt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des ThK, Adresse1, vertreten durch Dr. Franz Essl, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Mühlbacherhofweg 4/1, vom 22. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt, vertreten durch HR Mag. Leopold Lenitz, vom 18. Jänner…
…November 2003, Zl. 900/90270/02/2003, zugestellt am 2. Dezember 2003, mit welchem eine Durchsuchung der Wohnung und der sonstigen zum Hauswesen gehörigen Räumlichkeiten sowie in den Wirtschafts-, Gewerbe- oder Betriebsräumen des HS in KS, KB und KR, inkludierend die Fahrzeuge F1, F2 und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des MaS, Adresse1, vertreten durch Mag. Kurt Jelinek, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 1a, vom 24. Februar 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt, vertreten durch HR Mag. Leopold Lenitz, vom 20. Jänner…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…nach Maßgabe a) völkerrechtlicher Vereinbarungen oder b) der Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen, ABlEG Nr. L 73 vom 19. März 1976…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Gliederungsstufe. Gemäß Art. 6 des Harmonisierten Systems ist im Rahmen dieses Übereinkommens ein Ausschuss einzusetzen; dieser Ausschuss hat unter anderem Erläuterungen, Einreihungsavise und sonstige Stellungnahmen zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems auszuarbeiten (Art. 7 Abs. 1 des Übereinkommens). Darüber hinaus hat…
…Die Kläger wendeten ein, für die Feststellung des allgemeinen Charakters einer Steuer müsse die Gesamtheit der in einem Mitgliedstaat bestehenden mehrwertsteuerähnlichen Abgaben berücksichtigt werden. Neben der Getränkesteuer gebe es in Österreich eine Vielzahl sonstiger Abgaben, wie zB die Vergnügungssteuer und die Tourismusabgaben, die den gleichen…