…Voraussetzung für die Steuerbefreiung darstelle und die Vorlage im Zuge der Berufung als verspätet anzusehen sei. Einwendungen die Bemessungsgrundlage betreffend wurden nicht vorgebracht. Strittig ist daher: 1.) Ob die Vorlage des amtlichen Formulars im Zuge der Berufung als rechtzeitig anzusehen ist und 2.) wenn nein…
…zukam. Nur auf die Kenntnis dieser Tatsachen, nicht aber auf die aus diesen Tatsachen ableitbare mangelnde Bescheidqualität (auch wenn diese Rechtsfolge von der Finanzverwaltung bestritten wurde) kommt es für die Frage der Rechtzeitigkeit der Einbringung des Antrages auf Wiederaufnahme an (vgl. neuerlich das hg. Erkenntnis…
…alle Servicekosten würden zusätzlich 20,00 € anerkannt. Eine Schätzung anhand des amtlichen Kilometergeldes sei im gegenständlichen Fall absolut unrealistisch, da sie zu keinem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Ergebnis führe. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag wandte der Bw. ein, das amtliche Kilometergeld sei von ihm nicht…
…Zurückweisung der Berufung durch die zweite Instanz am 7. Mai 2008 gegeben gewesen wäre und nicht früher stattgefunden hätte. Die Antragstellung wäre jedenfalls rechtzeitig. Als zu integrierenden Bestandteil legte er zudem Musterberufungen bei. Mit Bescheid vom 13. November 2009 wurde das gegenständliche Berufungsverfahren nach vorangegangenem…
…Kopie beigelegt. Da mit Zustellung des o.a. angeführten Bescheides am 14.5.2008 Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund erlangt worden sei, sei der nunmehrige Antrag rechtzeitig im Hinblick auf die bis 14.8.2008 laufende Frist des § 303 Abs 2 BAO. Weiters wurde vorgebracht, mit Grundlagenbescheid…
…Die Wiederaufnahme nach § 303 Abs 1 lit b BAO sei nur dann zulässig, wenn der Antrag rechtzeitig, das heißt innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuerbescheides für 1989 eingebracht worden wäre (§ 304 lit b BAO). In der gegen den Zurückweisungsbescheid eingebrachten Berufung vom…
…der das Einkommensteuerverfahren 1989 abschließende Bescheid am 9.5.1997 ergangen sei, sohin außerhalb von 5 Jahren. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung vom 11.11.2008 wurde iW vorgebracht, - Verjährung sei nicht eingetreten, da die einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung 1989 nie bescheidmäßig erledigt worden sei…
…übermittelten Abgabenerklärung sei die Begünstigung gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG beantragt worden. Die Vorlage des amtlichen Formulars NeuFö 3 sei materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Begünstigung. Das Original dieses amtlichen Vordrucks müsse im Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung, das heiße, innerhalb der Anzeigefrist, vorliegen…
…die objektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Es ist in Unternehmerkreisen allgemein bekannt, dass rechtzeitig richtige Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend zu entrichten sind. Hierbei handelt es sich hier um Bestimmungen, die kein steuerliches Spezialwissen voraussetzen. Auch dem Berufungswerber war…
…Mit Bescheid vom 4. Juni 2009 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom Finanzamt abgewiesen und begründend ausgeführt, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur dann zulässig sei, wenn der Antrag rechtzeitig, d.h. innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides, eingebracht worden sei…
…- eingelangt am 15.5. wurde innerhalb der Rechtsmittelfrist rechtzeitig der Antrag auf Fristverlängerung bis 23.5.2012 zur Einbringung der Berufung gestellt. Damit endete die verlängerte Berufungsfrist am 23.5.2012. Einem während einer bereits verlängerten Berufungsfrist eingebrachten Fristverlängerungsansuchen kommt ebenfalls hemmende Wirkung zu (vgl…
…sich um eine Übergangsphase von Arbeitsstätten in unterschiedlichen Städten gehandelt habe, die eine Anerkennung der Fahrten - richtigerweise wie im Ergänzungsersuchen vom 17.06.2009 erwähnt, mit dem höchsten Pendlerpauschale - wohl rechtfertigen könnten. Für die Bw. stellten diese jedenfalls einen erhöhten Aufwand zur Erhaltung von deren…
…vom Finanzamt abgewiesen und begründend ausgeführt, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur dann zulässig sei, wenn der Antrag rechtzeitig - in vorliegendem Fall innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides - eingebracht worden sei. Dagegen erhob der Bw. am 25. Juni 2009 Berufung und wendete ein…
…vom Finanzamt abgewiesen und begründend ausgeführt, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur dann zulässig sei, wenn der Antrag rechtzeitig - in vorliegendem Fall innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides - eingebracht worden sei. Dagegen erhob die Bw. am 26. Juni 2009 Berufung und wendete ein…
…2008 (eingelangt bei der Abgabenbehörde am 14. August 2008) wurde somit außerhalb der Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO und sohin nicht rechtzeitig gestellt. 5.) Nachdem der Wiederaufnahmsantrag vom 8. August 2008 nicht rechtzeitig im Sinne des § 304 BAO eingebracht worden ist, gelangt § 209a Abs…
…wenn sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. In diesem Fall wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Der ordnungsgemäße Zustellnachweis - im gegenständlichen Fall der von Ihrer Mitbewohnerin unterschriebene…
…der Aufgabenummer RO 782831182 AT und einem Poststempel vom 5.6.2009 vor. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16.7.2009 als unbegründet abgewiesen. Für die Rechtzeitigkeit des Einlangens sei grundsätzlich der Poststempel maßgeblich. Laut Poststempel sei das Schreiben am 16.6.2009 eingegangen…
…er habe den besagten Antrag zwar in den "falschen" Postkasten geworfen, dieser Einwurf sei jedoch rechtzeitig am 31.12.2008 erfolgt, auf Grund des immer gleich bleibenden Ablaufes bei der Behandlung von Poststücken durch das Finanzamt nicht glaubwürdig (siehe die diesbezüglichen Ausführungen auf Seite 2…
…unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob der Antrag der A-GmbH auf Aufnahme als Gruppenmitglied ab der Veranlagung 2006 in die Unternehmensgruppe mit dem Gruppenträger B-AG beim Finanzamt Wien 1/23 rechtzeitig im Sinne der Regelung des § 9 Abs…
…vor, dass mit Bescheid vom 3. September 2008 der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens für die Einkommensteuer 1989 mit der Begründung zurückgewiesen worden sei, dass dieser Antrag nicht rechtzeitig eingebracht worden sei, da hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 bereits Verjährung eingetreten sei. Dies sei unrichtig. Der…