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4 Treffer1541 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0476-I/02Übertragung einer Liegenschaft vom Gesellschafter in das bücherliche Eigentum der Kommanditgesellschaft bei vorher erfolgter Einbringung der Liegenschaft quoad sortem
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2004

…M abgeschlossene Vereinbarung vom 13./15./17. November 2000 hatte auszugsweise folgenden Inhalt: " Die gesamte Liegenschaft in EZ X ist, wie das Finanzamt bereits festgestellt hat, quoad sortem in die H. GmbH & CoKG eingebracht worden, die H. GmbH & CoKG hat die Liegenschaft übernommen, sodaß sie…

UFSG RV/0401-G/09GesbR zwischen Ehegatten und Einkünftezurechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2011

…Sollte daher eine Liegenschaft in das (Mit-)Eigentum beider Gesellschafter übergehen, so ist sie bücherlich zu übertragen (Einbringung "quoad dominium"). Eine andere, keineswegs unübliche Form der Einlage ist jene "quoad sortem", bei der der Einbringende nach außen (sachenrechtlich) das Eigentum behält und über die Sache…

UFSG RV/0399-G/09Zurechnung der Umsätze und Einkünfte auf Grund der steuerlichen Nichtanerkennung einer GesBR zwischen Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2010

…Sollte daher eine Liegenschaft in das (Mit-)Eigentum beider Gesellschafter übergehen, so ist sie bücherlich zu übertragen (Einbringung "quoad dominium"). Eine andere, keineswegs unübliche Form der Einlage ist jene "quoad sortem", bei der der Einbringende nach außen (sachenrechtlich) das Eigentum behält und über die Sache…

UFSG RV/0397-G/09Anerkennung einer GesBR zwischen Ehegatten als Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2010

…Sollte daher eine Liegenschaft in das (Mit-)Eigentum beider Gesellschafter übergehen, so ist sie bücherlich zu übertragen (Einbringung "quoad dominium"). Eine andere, keineswegs unübliche Form der Einlage ist jene "quoad sortem", bei der der Einbringende nach außen (sachenrechtlich) das Eigentum behält und über die Sache…