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4 Treffer1553 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0385-G/04Umsatzsteuerpflicht von Zuschüssen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…um Förderung der Musikreihe XY2004 angesucht. Laut dem Protokoll über die Stadtratsbeschluss vom 10. März 2003 wurde ganz allgemein ohne Einschränkungen, Bedingungen und Auflagen, eine Unterstützung zur Durchführung der Musikreihe XY2003 genehmigt. Es ist nicht ersichtlich, dass den Empfängern der Dienstleistungen eine preisstützende Förderung zukommen…

UFSW RV/0475-W/04Subventionierter, nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss oder Entgelt von Dritter Seite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.03.2007

…den Leistungsempfängern zu Gute kommen sollte. Aus dem Subventionsansuchen ist nicht ersichtlich, dass den Empfängern der Dienstleistung eine preisstützende Förderung zukommen sollte, sondern ist nach der Aktenlage die Förderung dem Betrieb der Bw zugeflossen, dessen Hauptzweck eben in der Entwicklung einer Software zur Kreditrisikoprüfung besteht…

UFSW RV/1085-W/06Sind Zuschüsse einer Stadtgemeinde an eine Personengesellschaft (ausgegliederter Rechtsträger) als umsatzsteuerliches Entgelt bzw. ertragsteuerliche Einnahmen oder als Gesellschaftereinlagen zu qualifizieren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…der unbestritten gebliebenen Angabe der Bw. die Leistungen zu üblichen Preisen angeboten wurden. Weder wurde vom Finanzamt eine preisstützende Förderung behauptet noch ergibt sich aus dem erwähnten Stadtratsprotokoll, dass durch die Zuschüsse etwa der Besuch der Veranstaltungen zu einem niedrigen, nicht kostendeckenden Preis ermöglicht werden…

UFSW RV/3198-W/10Ist eine öffentliche Förderung in die Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr einzubeziehen? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…Instanz und brachte ergänzend vor, dass es sich bei dem Betrag von EUR 353.000,-- netto nicht um eine Mietvorauszahlung, sondern um eine öffentliche Förderung handle, die für die Gebührenfestsetzung unbeachtlich sei und daher nicht in die Bemessungsgrundlage einzurechnen sei. 3. Beweise Beweis wurde erhoben…