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UFSZ3K ZRV/0338-Z3K/02Verfahrensinhaber nach Art. 203 Abs. 3 vierter Anstrich ZK als Zollschuldner.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.03.2004Teil 1/2

…sich bei der Bf. um die Person gehandelt habe, der von demjenigen, auf dessen Rechnung das Zollverfahren der passiven Veredelung in Form des vereinfachten Bewilligungsverfahrens durchzuführen war, die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten übertragen worden seien. So habe auch H., der damalige Geschäftsführer der…

UFSZ1W ZRV/0062-Z1W/02Zollschuldentstehung für ein wiedereingeführtes Fahrzeug infolge Nichtdeklarierung einer im Drittstaat durchgeführten Veredelung (Lackierung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.06.2003

…solche erst außerhalb des Zollgebiets spontan notwendig wird, kommt ihnen die Rückwareneigenschaft nicht mehr zu ( Art. 185 Abs.2 Buchstabe a ZK ), sondern es ist auf sie das Verfahren der passiven Veredelung ( Art. 145 ff ZK ) anzuwenden, mit dem diesen Waren ebenfalls eine Vorzugsbehandlung zukommt…

UFSZ1W ZRV/0063-Z1W/02Vorschreibung von Eingangsabgaben für ein wiedereingeführtes Fahrzeug infolge Nichtdeklarierung einer in einem Drittstaat durchgeführten und nicht erklärten Veredelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.01.2004

…kommt ihnen die Rückwareneigenschaft nicht mehr zu ( Art. 185 Abs.2 Buchstabe a ZK ), sondern es ist auf sie das Verfahren der passiven Veredelung ( Art. 145 ff ZK ) anzuwenden, mit dem diesen Waren ebenfalls eine Vorzugsbehandlung zukommt: es werden anlässlich der Wiedereinbringung die Einfuhrabgaben nicht…

UFSZ3K ZRV/0048-Z3K/04Vorschreibung von Eingangsabgaben für ein wiedereingeführtes Fahrzeug infolge Nichtdeklarierung einer in einem Drittstaat durchgeführten und nicht erklärten Veredelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.03.2006

…diesen Waren die Rückwareneigenschaft nicht mehr zu (Art. 185 Abs. 2 Buchstabe a ZK), sondern es ist auf sie das Verfahren der passiven Veredelung (Art. 145 ff ZK) anzuwenden. Danach kommt diesen Waren ebenfalls eine Vorzugsbehandlung zu, wonach anlässlich der Wiedereinbringung die Einfuhrabgaben nicht auf…

UFSZ2L ZRV/0216-Z2L/07Berechnung der Einfuhrabgaben für Waren, die nach passiver Veredelung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden durch die Kombination von Differenzmethode und Mehrwertmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.12.2009Teil 1/2

…Bf. sei festgestellt worden, dass Waren, welche zur passiven Veredelung vorgemerkt worden seien, zuvor mit einem Zollsatz von Null in den zollrechtlich freien Verkehr worden seien. Bei den verfahrensgegenständlichen Überführungen in den zollrechtlich freien Verkehr auf Basis der Mehrwertverzollung sei auch vom Anmelder die Erklärung…

UFSZ2L ZRV/0030-Z2L/05Dispositionen über Waren nach Beendigung eines Versandverfahrens beim zugelassenen Empfänger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.07.2006

…im Art. 4 Ziffer 16 ZK taxativ aufgezählt und beinhaltet die Verfahren "Überführung in den freien Verkehr", das "Versandverfahren", das "Zolllagerverfahren", die "aktive Veredelung", das "Umwandlungsverfahren", die "vorübergehende Verwendung", die "passive Veredelung" sowie das "Ausfuhrverfahren". Verfehlungen bzw. Verpflichtungsverstöße, die eine Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK…

UFSZ3K ZRV/0288-Z3K/02Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung, Ermittlung des Zollwertes durch Schätzung, Abstandnahme von der buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, Zollpräferenzmaßnahmen nur bei Zollschuldentstehung nach Art. 201 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.04.2003

…Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß den Artikeln 21 (zolltarifliche Abgabenbegünstigung für bestimmte Waren aufgrund ihrer Art oder ihrer besonderen Verwendung), 82 (einfuhrabgabenbegünstigte Verwendung zu besonderen Zwecken), 145 (Befreiung von Einfuhrabgaben nach einer passiven Veredelung) oder 184 bis 187 (Art. 184: außertarifliche Zollbefreiungen, Art…