…Mittelwert in Höhe von 6.500 S weitergerechnet worden. Ein solcher Betrag sei für Mietobjekte dieser Größe und Lage ortsüblich. Die Aufwendungen für das Frühstück seien in den Jahren 1998 bis 2000 in tatsächlicher Höhe angesetzt worden, wobei diese im Jahr 1999 ausgesprochen hoch gewesen…
…Beherbergung von Menschen. Die allgemeine Verkehrsauffassung werde überdies wesentlich vom äußeren Erscheinungsbild eines Betriebes geprägt. Im gegenständlichen Fall handle es sich für einen externen Beobachter eindeutig um ein ortsübliches Gasthaus samt Fremdenpension. Es liege somit eindeutig ein Betrieb im Sinn der V BM Finanzen, BGBl…
…leg. cit. ermäßigt sich die Steuer auf 10 % für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist. Gemäß Abs…
…von Wärme; b) die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistungen auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist. Im gegenständlichen Berufungsfall besteht ausschließlich Streit darüber, ob…
…4 lit. b UStG 1994 ermäßigte den Steuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist. Gemäß lit…
…lit. b leg.cit. die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hierfür im Beherbergungsentgelt enthalten ist, auf 10%. Strittig ist im gegenständlichen Fall…
…9 unberücksichtigt gelassen). Zu den übrigen vom Bw. vorgebrachten Terminen waren demnach entweder die Frühstückspension oder das Appartementhaus bzw. teilweise sogar beide Häuser nicht während der gesamten Zeit voll belegt gewesen. Der ohne Bezug zu konkreten Abrechnungsbelegen in der Berufungsverhandlung vorgebrachte Einwand, eine Vollauslastung könnte…
…weichende Erben auszuzahlen, übertragen. Die Bausubstanz war zu diesem Zeitpunkt schlecht, es wurde eine Frühstückspension bis 2004 mit ständigen kostenintensiven Reparaturaufwendungen geführt. Im Jahr 2004 kamen die Ehegatten zu dem Schluss, dass entweder die Familienliegenschaft verkauft würde, oder eine völlige Generalsanierung bzw. Neubau erfolgen müsse…
…weichende Erben auszuzahlen, übertragen. Die Bausubstanz war zu diesem Zeitpunkt schlecht, es wurde eine Frühstückspension bis 2004 mit ständigen kostenintensiven Reparaturaufwendungen geführt. Im Jahr 2004 kamen die Ehegatten zu dem Schluss, dass entweder die Familienliegenschaft verkauft würde, oder eine völlige Generalsanierung bzw. Neubau erfolgen müsse…
…über 74,38 € vom 27. 12. 2005" f) e-mail vom 6. 12. 2005 g) Rechnung von KW. über eine Übernachtung/Frühstück vom 20.10. 2005 h) "Bestandsaufschlüsselung über 356,98 € vom 11. 11. 2005" i) Rechnung der Fa. HD vom 4. 11…
…für ein Frühstück, Mittagessen oder Abendessen - noch zu berücksichtigen sind, wurde vom Bw. nicht behauptet. Es ist somit naheliegend und entspricht auch der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Flüchtlinge aus Restjugoslawien zumindest (wenn nicht mehr) pro Nächtigung einen Betrag von 250,00 S - wie ortsüblich und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Freistück-Prodinger, Dr. Walter Zisler und Martina Blaha im Beisein der Schriftführerin Monika Fritz über die Berufung des A.B., 5... X, Y-straße, vertreten durch Zobl, Bauer…
…Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) machte in den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2002 und 2003 erstmals Aufwendungen für ein Frühstück anlässlich seiner Unterbringung in einem Firmenquartier seines Arbeitgebers im Ausmaß von 466,40 € (2002) und 915,60 € (2003) geltend…