…der Verdacht, dass der Beschwerdeführer für die Zeiträume 12/2007 bis 06/2008 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Gesamthöhe von € 24.885,23 (12/2007 € 3.285,23 zuzüglich 01-06/2008 jeweils € 3.600,00) bewirkt und hiemit den objektiven Tatbestand des §…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
…dass die K-GmbH noch nie Arbeitnehmer zur Sozialversicherung gemeldet habe. Zur Erledigung der Aufträge habe sich die Kassner Bau GmbH diverser Sub-oder Leasingunternehmer bedient. Zu prüfen ist im Strafverfahren objektiv die Frage, ob die erbrachten Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages zu versteuern waren…
…nicht Genüge getan wird, die Ergebnisse des bisherigen Ermittlungsverfahrens und die maßgebenden Erwägungen klar und übersichtlich zusammenzufassen, damit aus dem Gesamtgefüge des Bescheides der entstandene Verdacht konkret sowohl beim objektiven als auch beim subjektiven Tatbestand nachvollziehbar und überprüfbar ist (Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, 3…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
…Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, die betroffene Person könnte durch ihr Verhalten Finanzvergehen begangen haben. Wenngleich (in der einen entsprechenden Verdacht aussprechenden Entscheidung in der Bescheidbegründung) sowohl auf die objektive als auch auf die subjektive Verdachtsseite entsprechend einzugehen ist, hat der Bescheid gemäß § 83 Abs…
…beispielsweise das steuerliche Mehrergebnis bzw. das sich aus Feststellungen ableitbare abgabenrechtliche Verhalten des Verantwortlichen lediglich auf zwar abweichende, aber dennoch vertretbare oder entschuldbar anmutende verfehlte Rechtsansichten oder etwa auf einen Irrtum zurückzuführen ist und allein die (objektiv festgestellten) Versäumnisse bzw. Fehlleistungen, beispielsweise noch nicht auf…
…1 FinStrG darstellenden Ergebnisse des Abgabenverfahrens für das Strafverfahren nicht ausgeschlossen bzw., insbesondere was die objektive Tatseite angeht, ebenso geboten. Im Unterschied zum Abgabenverfahren würde freilich im Finanzstrafverfahren der Tatsachen- und Schuldbeweis der erkennenden Behörde obliegen und bestehende Zweifel würden zu Gunsten des Beschuldigten durchschlagen…
…Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (z.B. VwGH vom 21.4.2005, 2002/15/0036). Bei der Prüfung, ob…
…Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, die betroffene Person könnte durch ihr Verhalten Finanzvergehen begangen haben. Wenngleich (in der einen entsprechenden Verdacht aussprechenden Entscheidung in der Bescheidbegründung) sowohl auf die objektive als auch auf die subjektive Verdachtsseite entsprechend einzugehen ist, hat der Bescheid gemäß § 83 Abs…
…Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (z.B. VwGH vom 21.4.2005, 2002/15/0036). Bei der Prüfung, ob…
…den Regelungsinhalt des § 21 Abs. 1 UStG 1994 sowie auf den sich hier schon aus der objektiven Tatabfolge ergebenden Vorsatz verwiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die, als Einspruch bezeichnete und mit Schriftsatz (Vollmachtsbekanntgabe) des für den Bf. einschreitenden Vertreters vom 23. Jänner 2007 ergänzte…
…Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (z.B. VwGH vom 21.4.2005, 2002/15/0036). Bei der Prüfung, ob…
…Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (z.B. VwGH vom 21.4.2005, 2002/15/0036). Bei der Prüfung, ob…
…Beweis dafür, dass mit dieser Verurteilung der gesamte Unrechtsgehalt der ihm durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Taten erfasst wurde und eine Doppelbestrafung im Sinne der EGMR-Judikatur (Gradinger gegen die Republik Österreich) sohin unzulässig sei. Der Erstbeschuldigte habe daher weder die objektiven Tatbestandselemente, noch…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Wiederholungen ausdrücklich verwiesen werde. Insbesondere werde die subjektive Tatseite bestritten. Vorangestellt werde in diesem Verfahren, dass keine Bedenken hinsichtlich der Feststellung der Betriebsprüfung zum objektiven Tatbild bestünden. Diese Feststellungen seien von einem kompetenten Betriebsprüfer nachvollziehbar getroffen worden und würden im Wesentlichen auch seitens des Beschuldigten…
…eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht; bestehen Zweifel, so darf die Sache nicht zum Nachteil des Beschuldigten angenommen werden. Für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens haben die Finanzstrafbehörden nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch der subjektiven Tatseite den Nachweis zu führen; bleiben Zweifel bestehen…
…Argumente ist von den bei den Nachkalkulationen im Abgabenverfahren ermittelten Umsatzdifferenzen ein Abschlag um die Hälfte vorzunehmen, um mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit diesbezüglich alle Unwägbarkeiten in objektiver, aber auch in subjektiver Hinsicht ausschließen zu können. Die Umsatzdifferenzen für 1998 beliefen sich auf…
…sowohl abgaben- als auch finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalte und Vorgangsweisen, aus denen im Einzelfall durchaus ableitbar sein kann, dass es möglicherweise nicht nur objektiv - unter Verletzung einer entsprechenden abgabenrechtlichen Pflicht - zu einer Abgabenverkürzung gekommen ist, sondern darüber hinaus der bzw. die abgabenrechtlich Verantwortlichen auch schuldhaft iSd. …