…iVm § 2 UFSG, BGBl. I Nr.97/2002); daraus folgt, dass für den Unabhängigen Finanzsenat auch keine Bindung an die Regelungen der EStR, denen keine normative Kraft zukommt, besteht (vgl. dazu jüngst Laudacher, Zeitpunkt der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie - die programmierte "Kundenverwirrung", UFS aktuell, Nr. 6…
…keine normative Kraft besitzend, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa VwGH vom 14. Mai 1992, Zl. 91/16/0026) ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen. Nach den Erläuterungen zum Harmonisierten System "Lastkraftwagen" (Zolltarifnummer: 8704) wird die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge…
…Ansicht des UFS keine Verletzung einer Bindung an eine Entscheidung der Zulassungsbehörde vorliegen. Bei der zu lösenden Frage kommt den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur wesentliche Bedeutung zu, da sie, wiewohl keine normative Kraft besitzend, nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa VwGH vom 14…
…oder durch Gutachten anerkannter Sachverständiger. 3. die vorstehenden Erläuterungen gelten sinngemäß auch für Krafträder. 4. Nicht hierher gehören Nachahmungen, sofern die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen." Den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur kommen zwar keine normative Kraft zu, sie stellen aber nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Erdöle sondern um synthetische Kohlenwasserstoffe handle, kann daher nicht gefolgt werden. Der Senat stützt sich bei dieser Auslegung nicht nur auf die erwähnte Anmerkung sondern auch auf die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS). Diesen kommen zwar keine normative Kraft zu, sie stellen aber nach ständiger…
…dem Einkommensteuerbescheid (gemäß § 295 BAO) zugrunde liegende Feststellungsbescheid (Ausfertigungsdatum 10. Februar 1997) mangels gültigem Adressaten keine normative Kraft entfalten konnte. Die Qualifikation des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar und sei daher als tauglicher Wiederaufnahmsgrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde…
…festgestellt worden, dass der dem Einkommensteuerbescheid (gemäß § 295 BAO) zugrunde liegende Feststellungsbescheid (Ausfertigungsdatum 10.2.1997) mangels gültigem Adressaten keine normative Kraft entfalten konnte. Die Qualifikation des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar und sei daher als tauglicher Wiederaufnahmsgrund zu qualifizieren. Wenn…
…festgestellt worden, dass der dem Einkommensteuerbescheid (gemäß § 295 BAO) zugrunde liegende Feststellungsbescheid (Ausfertigungsdatum 10.2.1997) mangels gültigem Adressaten keine normative Kraft entfalten konnte. Die Qualifikation des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar und sei daher als tauglicher Wiederaufnahmsgrund zu qualifizieren. Wenn…
…mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle. Der Grundlagenbescheid habe keine normative Kraft entfaltet. Die vorgenommene Änderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 1997 sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Mit Bescheid vom 10. Februar 2006 wies das Finanzamt den…
…die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, der keine normative Kraft entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs…
…die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, der keine normative Kraft entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs…
…die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, der keine normative Kraft entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs…
…die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, der keine normative Kraft entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs…
…die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, der keine normative Kraft entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs…
…dass der dem oben genannten Einkommensteuerbescheid 1989 zugrundeliegende Bescheid gem. § 188 BAO vom 10.2.1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft entfalten habe können. Es handle sich um einen Nichtbescheid, was eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des …
…die einheitliche und gesonderter Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, der keine normative Kraft entfalte. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs…
…dass der dem Einkommensteuerbescheid 1989 zu Grunde liegende Bescheid gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft entfalten konnte. Es handle sich um einen Nichtbescheid (unter Hinweis auf VwGH 29.09.1997, 93/170042)…
…1989" zu Grunde liegende Bescheid gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft habe entfalten können. Es handle sich um einen Nichtbescheid (unter Hinweis auf VwGH 29.09.1997, 93/170042). Die Qualifizierung des…
…Einkommensteuerbescheid 1989 zu Grunde liegende Bescheid gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft habe entfalten können. Es handle sich um einen Nichtbescheid (unter Hinweis auf VwGH 29.09.1997, 93/170042). Die Qualifizierung…
…1989" zu Grunde liegende Bescheid gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft habe entfalten können. Es handle sich um einen Nichtbescheid (unter Hinweis auf VwGH 29.09.1997, 93/170042). Die Qualifizierung des…