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UFSS RV/0223-S/12Höhe der Zinsersparnis von Arbeitgeberdarlehen gemäß Sachbezugsverordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2012

…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist ausschließlich die Bewertung jenes Zinsvorteils, der durch die Gewährung eines niedrigverzinsten Arbeitgeberdarlehens entstanden ist. Der Dienstgeber und die Abgabenbehörde I. Instanz haben in Anwendung der Sachbezugswerteverordnung die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem Zinssatz von…

UFSS RV/0055-S/13Sachbezugswert für Zinsersparnis im Jahr 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2013

…jenes Zinsvorteils, der durch die Gewährung eines niedrigverzinsten Arbeitgeberdarlehens entstanden ist. Der Dienstgeber und das Finanzamt haben in Anwendung der Sachbezugswerteverordnung die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem Zinssatz von 3,5% als Sachbezug angesetzt. In der Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung vom 25. Februar 2012…

UFSS RV/0240-S/12Zinsenersparnis aus günstigen Arbeitgeberdarlehen als Sachbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…91. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. März 2012 als unbegründet abgewiesen. Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen sei laut Sachbezugswerteverordnung mit 3,5 % anzusetzen. Eine Anpassung an aktuelle oder andere Zinssätze sei in dieser Verordnung nicht vorgesehen. Der Sinn der Verordnung über die Bewertung bestimmter…

UFSI RV/0398-I/11Höhe der Zinsenersparnisse von Arbeitgeberdarlehen 2009 und 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Laut Sachbezugsverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001 seien Zinsersparnisse bei Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% anzusetzen. Die Sachbezugsverordnung sei trotz niedrigem Zinsniveau anzuwenden. In dem am 5.8.2011 eingelangten Schreiben wurde der Antrag gestellt, die Berufungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Als "weiterer…

UFSI RV/0277-I/11Höhe des Sachbezuges bei nicht bzw. niedrig zu verzinsenden Arbeitgeberdarlehen im Jahr 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2013

…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf das Berufungsjahr anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…

UFSI RV/0426-I/10Höhe des Zinsvorteiles bei einem Arbeitgeberdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2013

…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf die Berufungsjahre anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…

UFSS RV/0258-S/12Höhe des Sachbezugs für Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…einen Vorlageantrag. Ergänzend führte sie Folgendes aus: Die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 sei hinsichtlich der Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen zuletzt mit Verordnung vom 23.12.2003 dahingehend geändert worden, dass der Prozentsatz von 4,5 % auf…

UFSI RV/0934-I/10Höhe des Sachbezuges (Zinsvorteil) bei einem nicht zu verzinsenden Arbeitgeberdarlehen im Jahr 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2013

…ergangen. Nach deren § 5 (in der auf das Berufungsjahr anzuwendenden Fassung BGBl II Nr. 582/2003) "ist" die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit sie über 7.300 € hinausgehen, mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) anzusetzen. Die…

UFSL RV/0983-L/10Sachbezug wegen Zinsenersparnis bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…deren § 5 Abs. 1 und 2 in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen mit 3,5% des aushaftenden Kapitals (abzüglich allfälliger vom Arbeitgeber verrechneter Zinsen) zu berechnen. Die Zinsenersparnis ist ein sonstiger Bezug im Sinne des § 67…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch den C, vom 13. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Juli 2003 betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSW RV/3346-W/02Verdeckte Zuwendungen an die Begünstigten einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W. T. Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend die Kapitalertragsteuer im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31…

UFSI RV/0235-I/11Sachbezug Zinsen für Gehaltsvorschüsse und Kredite eines Arbeitnehmers einer Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…elektronisch einen Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 und ergänzte mit Schreiben vom 31.1.2011, dass er eine Reduzierung des Sachbezuges Zinsen für Arbeitgeberdarlehen iHv EUR 883,51 - dies entspreche einer Senkung des Zinssatzes um 1,064 Prozentpunkte - beantrage. Sein Arbeitgeber…

UFSW RV/3434-W/10Zinsersparnisse: sonstiger Bezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2010

…vom 24. August 2010 zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung - nur mehr die Frage, ob Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der Sachbezugsverordnung [BGBl II 2001/416]) einen laufenden oder einen sonstigen Bezug (§…

UFSG RV/0931-G/07Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen für ein nicht fremdüblich gestaltetes Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen des Gesellschafters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen die Bescheide des Finanzamtes X . betreffend Einkommensteuer 2001 - 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist die Anerkennung negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Berufungswerber (Bw) in seine Einkommensteuer- (ESt…

UFSW RV/0039-W/13Sonderausgaben für Wohnraumschaffung aus Privatdarlehens-Rückzahlung sowie Kinderbetreuung durch Großeltern als außergewöhnliche Belastung strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, WohnortBw, AdresseBw, vom 29. Oktober 2012 gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes X vom 10. Oktober 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe A) Steuererklärung: Der Berufungswerber (Bw…

UFSF RV/0274-F/03Zeitpunkt der Vermögensvermehrung bei Forderungsverzicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für Lohnsteuer 12/1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…