…Absicherung eines Kredites der Firma AF-GesmbH verpfändeten Wertpapierkonto bezogenen Erträge die depotführende Bank keine Kapitalertragsteuer abgeführt habe und sie deshalb verpflichtet gewesen sei, diese Kapitaleinkünfte gegenüber der Abgabenbehörde anzugeben und dass ihr dieser Irrtum auch nicht im Sinne des § 9 FinStrG vorgeworfen werden könne…
…den genannten Fällen nicht um die private Nutzung durch die Mitarbeiter wusste, ist in Bezug auf diesen Teilaspekt von einem der Bf. letztlich zu Gute kommenden schuldausschließenden Irrtum iSd § 8 FinStrG - eine allenfalls durch einen nichtentschuldbaren Irrtum ausgelöste fahrlässige Begehung des § 33 Abs. 2 lit…
…Auch bei Irrtum würde kein Unrechtstatbestand verwirklicht werden. Schließlich begründe auch das Unterlassen der Einholung von Erkundigungen betreffend gesetzmäßiger Versteuerung der liechtensteinischen Einkünfte in Österreich keinen Vorsatz, da es dabei nur um die Frage der Entschuldbarkeit gehe. Auch ein nicht entschuldbarer Irrtum begründe keinen Vorsatz…
…vorgebracht, dass der Bw. irrtümlich von einer Steuerpflicht der Einkünfte aus seiner Beteiligungsveräußerung erst im Jahr 2006 ausgegangen sei. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens und bei Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ist nicht davon auszugehen, dass der zum damaligen Zeitpunkt noch unvertreten gewesene Bw. sich…
…und verfüge über keinerlei steuerlichen Kenntnisse, sodass ihr auch nicht unterstellt werden könne, sie habe durch ihr Vorgehen vorsätzlich Abgaben hinterzogen. Vielmehr sei sie einem Irrtum unterlegen, der nicht so ohne weiteres einem Menschen in der Situation der Bf. leicht erkenntlich gewesen sei. Die Meinung…
…richtig sein sollte, schreibt die Bf weiter, zeige der Sachverhalt eindeutig, dass die Zollbehörden einem Irrtum über die Einreihung der Heim-Kino-Sets unterlegen seien, den die Bf nicht habe erkennen können. Die Berufung hatte keinen Erfolg; mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 20. März 2008 wurde…
…begründet worden, dass dem Beschuldigten eine entschuldbare Fehlleistung unterlaufen wäre. Der zweite Satz des § 9 FinStrG solle verdeutlichen, dass auch eine andere Fehlleistung als ein Irrtum im engeren Sinn, wenn sie entschuldbar sei, einen Schuldausschließungsgrund darstelle. Worin die entschuldbare Fehlleistung im gegenständlichen Fall bestehe, sei…
…Geschenkgeber ausdrücklich keine Gewähr für bestimmte Erträgnisse oder sonstige bestimmte Eigenschaften der geschenkten GmbH- Anteile leistete, konnte sie im Ergebnis auch nicht in Irrtum über den Geschenkgegenstand oder über dessen Beschaffenheit durch den Geschenkgeber geführt worden sein. Über die erst in der Zukunft liegenden Ereignisse…
…einmal von einem Professor für Steuerrecht könne heute erwartet werden, dass er - insbesondere die Vielzahl der steuerlichen Vorschriften - nur annähernd irrtumsfrei überschauen könne. Zumal bei der strafrechtlichen Würdigung das Verhalten des Parteienvertreters zu berücksichtigen sei, dass die richtige Lösung abgabenrechtlicher Probleme auch Fachleuten vielfach Schwierigkeiten…
…Ausfuhrstaates, die ein bei der Einfuhr vorzulegendes Ursprungszeugnis ausgestellt hat, Zollbehörde in diesem Sinne ist. Für die Fälle der nachträglichen buchmäßigen Erfassung betreffend die Vorlage unrichtiger Präferenzbescheinigungen sind die Begriffe "Irrtum der Zollbehörden" und "Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners" in Art. 220 ZK verbindlich definiert (11. Erwägungsgrund…
…Berufungsbehörde ein, wobei ausgeführt wird, dass die Berufungsfrist auf der eingelangten Berufungsentscheidung vermerkt und von der zuständigen Sachbearbeiterin im Terminkalender eingetragen worden sei. Allerdings sei irrtümlich anstelle des 7. November das Datum 7. Dezember 2004 eingetragen und daher der Akt erst zum 7. Dezember 2004…
…das Zollamt anlässlich der Abfertigung, gerade durch den Umstand dass sie die gegenständlichen Waren auch einer tarifarischen Beurteilung unterzogen hat und in der Folge keine Unstimmigkeiten zu den abgegebenen Erklärungen feststellte, einem aktiven Irrtum unterlag, indem sie die Waren antragsgemäß freigab. Für eine Abstandnahme von…
…A vorgelegt. Die beantragte und unbeanstandet gebliebene Präferenzbehandlung wurde trotz der Kontrolle der Anmeldung und der vorgelegten Unterlagen auf Grund eines leicht erkennbaren Fehlers zu Unrecht angewendet. Ein Irrtum der Zollbehörden lag vor. Bezüglich der weiteren Voraussetzung für das Absehen der nachträglichen buchmäßigen Erfassung, der…
…Warenwertes, eine persönliche Besichtigung der Produktionsanlage in den arabischen Emiraten ein unverhältnismäßig hoher Aufwand gewesen. Somit wäre die zu niedrige buchmäßige Erfassung des gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrages aufgrund eines für die Bf. nicht erkennbaren Irrtums der Zollbehörde erfolgt und daher wäre iSd. Artikels 2220 Abs. 2…
…dass der Bw. der irrigen Vorstellung, eine begünstigte Rückware zu transportieren, unterlag. Unentschuldbar ist der Irrtum allerdings dann, wenn dem Täter die objektiv gebotene, pflichtgemäße, ihm nach seinen subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Der Täter hat bei der Beurteilung des Sachverhaltes und…
…der mündlichen Verhandlung habe der Bw. eingewendet, es mangle an der erforderlichen Fahrlässigkeit, welche wegen eines entschuldbaren Irrtums auszuschließen sei. Aufgrund einer auch für Fachleute schwer überblickbaren unübersichtlichen gesetzlichen Regelung habe sich die Steuerpflicht nicht ableiten lassen, dies umso mehr, als im Zuge einer Betriebsprüfung…
…09 eingeschränkt. In der Sache selbst wurde vorgebracht, dass es sich beim vorliegenden Sachverhalt um einen besonderen Fall handle. Der Antragsteller habe irrtümlicherweise Camcorder und Handycams als Digicams angemeldet. Wie sich aus den Unterlagen entnehmen lasse, hätten im Jahr 2006 insgesamt 12 Kontrollen durch das…
…Tz 19 VwGH 1.7.1992, 91/13/0084). Der Bw sei dabei irrtümlich davon ausgegangen, dass in Anwendung des Zufluss- Abflussprinzips bereits die Hingabe des Darlehens an die Musikagentur P. im Jahr 1998 und 1999 - somit der tatsächliche Mittelabfluss beim Bw - als Betriebsausgabe zu…
…gewesen, dieses Verrechnungskonto wieder zurückzuzahlen. Aus diesem Grund habe er es als Kontokorrentdarlehen behandelt und auch entsprechend offen gelegt und verzinst. Gemäß § 9 FinStrG befreie der entschuldbare Irrtum auch von der Fahrlässigkeit. Wie bereits erwähnt, sei die Darlehensgewährung im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung nicht eindeutig…
…Willen beherrschtes, äußeres Verhalten ist. Dass jemand vorsätzlich irrt, ist denkunmöglich, sodass ein vermeidbarer Irrtum stets das Ergebnis einer bewussten oder unbewussten Fahrlässigkeit ist; sei es, dass es der Abgabepflichtige unterlassen hat, sich die in seiner Lage nötige Sach- oder Rechtskenntnis zu verschaffen, sei es…