…durch bestimmte Tätigkeiten manifestierten Lebensbereichen stehe, die nicht in erster Linie der Erzielung einkommensteuerbarer Erträge dienen. Die bundesweite nebenberufliche Tätigkeit als Karate Trainer sei typischerweise in den vorhin erwähnten Tätigkeitsbereich einzuordnen. Alleine die Reisekosten würden beträchtlich die Einnahmen übersteigen, sodass von vornherein die Gewinnerzielungsmöglichkeit nicht…
…entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist hauptberuflich Bankangestellter und nebenberuflich als Buchhalter (geringfügig Beschäftigter) bei der Volksschulgemeinde V nichtselbständig tätig. Er beantragte in seinen Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2007 und 2008 den Abzug von Aufwendungen für…
…einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw bezog im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - a) Pensionseinkünfte, b) Einkünfte als Versicherungsangestellter - auch solche aus einer nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit als selbständiger Versicherungsagent (Provisionen). In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er Aufwendungen als Werbungskosten (…
…Tätigkeit des Schilehrers wird meistens auch nur saisonal (im Winter) oder nebenberuflich ausgeübt. P. war nach der erfolgreich absolvierten Prüfung auch nicht als Schilehrer, sondern als Arbeiter im Bereich Skianimation bei einem R. C. beschäftigt. Da die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag von der Bw im…
…Jahr 2010, eine Erfolgsrechnung über das Jahr 2011, seine Verdienstabrechnung für September 2012, eine Gehaltsabrechnung für seinen eigenen Beschäftigten für März 2012, die Niederschrift im Zollamt Wien vom 30.8.2011 sowie Versicherungsbelege. Aus einer Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch das Zollamt St. Pölten Krems…
…Der Bescheid sei auch insofern rechtswidrig, weil zwischen hauptberuflich Beschäftigten und nebenberuflich tätigen Aushilfskräften nicht unterschieden worden ist. Weitere Vorbringen und Beweise wurden ausdrücklich vorbehalten. Mit Bericht vom ohne Datum (eingelangt am 26.3.2007) legte das Finanzamt Graz-Umgebung die Berufung aus verwaltungsökonomischen Gründen…