Mit der Vorhaltsbeantwortung wurden hinsichtlich anderer (nicht den Tankaufwand betreffebnde) Aufwendungen (KFZ-Steuer, Versicherung, Reparaturrechnungen) Rechnungen an die dtGes übermittelt. Die Verbuchung oder Zahlung durch die deutsche GesmbH wurde aber nicht nachgewiesen. Die Reparaturrechnungen betrafen allerdings nur den Zeitraum Oktober 2003 bis April 2004. Aus…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…Zollschuldentstehung gemäß Art. 201 ZK habe insoweit rechtliche Bedeutung, weil von der belangten Behörde auch die Einfuhrumsatzsteuer vorgeschrieben worden sei. Im Falle einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung habe gemäß § 72a ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben, wenn der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Warenempfänger sei…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RÄ, vom 6. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…März 2005 Berufung erhoben und diese mit Eingabe vom 16. März 2005 dahingehend ausgeführt, dass die nachträgliche Einreihung des gegenständlichen Fahrzeuges als Lastkraftwagen unberechtigt sei, da eine vom Zollamt Wien beim Bf. bereits im Jahr 2001 durchgeführte Prüfung der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll für derartige…
…März 2005 Berufung erhoben und diese mit Eingabe vom 16. März 2005 dahingehend ausgeführt, dass die nachträgliche Einreihung des gegenständlichen Fahrzeuges als Lastkraftwagen unberechtigt sei, da eine vom Zollamt Wien beim Bf. bereits im Jahr 2001 durchgeführte Prüfung der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll für derartige…
…März 2005 Berufung erhoben und diese mit Eingabe vom 16. März 2005 dahingehend ausgeführt, dass die nachträgliche Einreihung des gegenständlichen Fahrzeuges als Lastkraftwagen unberechtigt sei, da eine vom Zollamt Wien beim Bf. bereits im Jahr 2001 durchgeführte Prüfung der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll für derartige…
…Geschäftsfall laut vorgelegter Unterlagen und KFZ-Zulassungsdaten in Tabellenform dar. Absatz eins setzt sich in Absatz drei fort und beschreibt die vorgehaltenen und dementsprechend nachträglich korrigierten Rechnungen sowie Unterlagen die seitens der Außenprüfung erhoben wurden. Erst Absatz vier und fortfolgend bewertet den von der M…
…Zollschuldentstehung gemäß Art. 201 ZK habe insoweit rechtliche Bedeutung, weil von der belangten Behörde auch die Einfuhrumsatzsteuer vorgeschrieben worden sei. Im Falle einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung habe gemäß § 72a ZollR-DG die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben, wenn der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Warenempfänger sei…