…seit Jahrzehnten ausschließlich mit der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen beschäftigt, kann nur dahingehend gedeutet werden, dass per Bezugnahme auf die Gemeinnützigkeit mit dem Klammerausdruck Mildtätigkeit als Synonym dafür verstanden werden muss, dass auch die Auflösungsbestimmung des gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Es wurde vom Bw. ergänzt: Der Bw…
…dem 1. Jänner 2009. Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach…
…dem 1. Jänner 2009. Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach…
…begünstigten Personenkreis gehören, liegt als Anlage 1. dieser Satzung bei und bildet einen integrierenden Bestandteil derselben. 2) Der mildtätige Zweck soll nah dem Willen der Stifterin A insbesonders durch folgende Maßnahmen erreicht werden. a) die Gewährung von Kranken-, Genesungs- und Kuraufenthalten auf den gewidmeten Liegenschaften; …
…Notlage. Es werden daher auch die Mittel zur Verwirklichung des begünstigten Zwecks weniger in Sach- oder Geldzuwendungen, als vielmehr in speziellen sozialen Dienstleistungen zu erblicken sein. Als mildtätig anzusehen sind z.B. Hilfeleistungen wie "Essen auf Rädern", die Gestellung von Pflegekräften bei vorübergehender Krankheit, Fahrdienste…
…Förderung des Körpersports gilt als Verfolgung gemeinnütziger Zweck, jedoch unabhängig davon, von wem dieser Sport betrieben wird, nicht als Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 37 BAO. Daher konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden. Dagegen erhob der Bw. Berufung und beantragte die Erteilung des Spendenbegünstigungs…
…4. 2009 führte die Bw. aus, dass sie weit mehr als 75% der Gesamtresourcen für mildtätige Zwecke spende und daher genau unter die Spendenbegünstigung nach § 4a Z 3a EStG falle. Die Bilanz für das Jahr 2007 lag der Berufung bei. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 29…
…vorzulegen. In den Vorhaltsbeantwortungen behauptete der Vertreter wiederum, dass der Verein nach der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken diene und legte eine Kopie der ersten Seite der Satzung bei. Da bereits Bescheide von anderen Finanzämtern ergangen seien…
…Gemäß § 39 Z. 5 BAO müssen die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke auch bei der religiösen Bekenntnisgemeinschaft gegeben sein, auf die das Vermögen des Bw. im Falle seiner Auflösung übergehen soll. Der am 22.10.2006 verstorbene Erblasser A setzte den Bw. testamentarisch als Erbin…
…Begünstigungen, die in den einzelnen Abgabenvorschriften bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke vorgesehen sind, ab 2003 gewährt werden. Hinsichtlich des Gewerbebetriebes (Kantinenbetrieb) kommt dem Verein eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet wegen Betätigung für gemeinnützige Zwecke nicht zu. Die Bewilligung ist davon abhängig, dass…
…der Denkmalpflege, des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. Gemäß § 37 BAO sind solche Zwecke mildtätig (humanitär, wohltätig), die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Gemäß § 38 BAO sind solche Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte…
…sind unter anderem befreit, Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung dienen (§ 5 Z 6 KStG 1988). Nach § 35 Abs 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung…
…10,20 vorgeschrieben. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde darauf verweisen, dass der Verein nach seinen Statuten ein gemeinnütziger und mildtätiger Verein im Sinne der BAO sei. Über Ersuchen des Finanzamtes wurden die Statuten vorgelegt. Diese (soweit für das Berufungsverfahren von Relevanz) lauten: "Punkt…
…dem 1. Jänner 2009. Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach…
…dem 1. Jänner 2009. Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach…
…BAO gilt ein Personenkreis dann nicht als Allgemeinheit, wenn ua. infolge Abgrenzung nach örtlichen Merkmalen die Anzahl der in Betracht kommenden Personen nur sehr klein sein kann. Nach § 37 BAO sind solche Zwecke mildtätig, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Nach § 45 Abs…
…Hilfe bedürfen. Um diese Tätigkeit weiter zu optimieren, errichten die Stifter hiermit die....Bw.....(in der Folge kurz "Privatstiftung"). 1.3. Die Privatstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke, um obdachlosen Menschen ein Zuhause, Geborgenheit und Wärme zu bieten.... 2.3. Die Privatstiftung…
…rechtlichen Grundlagen der Bestimmung des § 4a Z 4 EStG führte der Bw. zum Vereinszweck aus. Nach Ansicht des Bw. erfülle der in der Rechtsgrundlage angeführte Vereinszweck die gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die geforderte Mildtätigkeit, denn die in den Vereinsstatuten angeführten §§ 2 und 3 bilden…
…und Verpachtung seien daher der Körperschaftsteuer zu unterziehen. Der Bw. werde ersucht, zu den Satzungsmängeln Stellung zu nehmen sowie die behauptete gemeinnützige bzw. mildtätige tatsächliche Geschäftsführung nachzuweisen. Mit Schreiben vom 26. Jänner 2006 übermittelte der Bw. geänderte Statuten, die einen Gewinnausschluss sowie geänderte Auflösungsbestimmungen enthalten…
…Demnach müsste die tatsächliche Geschäftsführung einer Körperschaft auf ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckes eingestellt sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung aufstellt. Im gegenständlichen Fall ergäbe sich als gemeinnütziger Zweck aus der Satzung (Punkt II Z 1 und 2…