…Gemäß § 39 Z. 5 BAO müssen die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke auch bei der religiösen Bekenntnisgemeinschaft gegeben sein, auf die das Vermögen des Bw. im Falle seiner Auflösung übergehen soll. Der am 22.10.2006 verstorbene Erblasser A setzte den Bw. testamentarisch als Erbin…
…1 bis 5 begünstigten Zwecke benutzt wird ; Gemäß § 38 BAO sind solche Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Unter den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind - abgesehen von den durch Konkordat oder unmittelbar durch Gesetz anerkannten Kirchen) - die durch…
…wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Vorliegender Sachverhalt wurde im Jahr 1999 verwirklicht, zu einem Zeitpunkt, in welchem die von der Bw. geförderte Religionsgemeinschaft bereits eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft war. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften II.) 1.) Gesetz über…
…Z. 14 ErbStG, Merkmal: "inländische juristische Person, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt" Nach den Statuten verfolgt die Bw. als Religionsgesellschaft das Ziel, allen Menschen zu helfen, ein persönliches Verhältnis zu Gott zu entwickeln und ihr Leben nach den Grundsätzen seines Wortes, der…
…14 ErbStG, ebenfalls in Bezug auf die Bw., zum Gegenstand. Die Entscheidungsgründe werden auszugsweise wiedergegeben: "Bezüglich des Befreiungstatbestandes zur Verfolgung "kirchlicher Zwecke" räumt der Beschwerdeführer ein, dass die Religions- und Bekenntnisgemeinschaft keine gesetzlich anerkannte Kirche im Sinne des § 38 Abs. 1 BAO ist....ist unter…
…Begünstigungen, die in den einzelnen Abgabenvorschriften bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke vorgesehen sind, ab 2003 gewährt werden. Hinsichtlich des Gewerbebetriebes (Kantinenbetrieb) kommt dem Verein eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet wegen Betätigung für gemeinnützige Zwecke nicht zu. Die Bewilligung ist davon abhängig, dass…
…hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Gemäß § 38 BAO sind solche Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Unter den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind nur (abgesehen von den durch Konkordat oder unmittelbar durch Gesetz anerkannten Kirchen) die durch das Anerkennungsgesetz…
…sind unter anderem befreit, Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung dienen (§ 5 Z 6 KStG 1988). Nach § 35 Abs 1 BAO sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung…
…unter Punkt 1. festgestellt, dass Frau Josefine B. die kirchlich angetraute Ehegattin des Herrn Karl P. war und sie ihn seit vielen Jahren pflegt und betreut und diese persönliche Dienstleistungen auch in der Zukunft, soweit ihr dies auf Grund ihres Gesundheitszustandes möglich ist, weiter erbringen…
…nur die Generalversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gültigen Stimmen beschließen. c Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisher begünstigten Vereinszweckes fällt das verbleibende Vermögen an den Verein zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §…
…dem 1. Jänner 2009. Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach…
…dem 1. Jänner 2009. Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach…
…Positionierung kommen, gemeinsam Neues entwickeln und Wege der Umsetzung erproben. Als Zielgruppe ist darin genannt: Frauen mit Führungs- und Leitungsverantwortung in Unternehmen/im Social Profit-Bereich, engagierte Mitarbeiterinnen in wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kirchlichen Organisationen und Interessensvertretungen, im Bildungsbereich Tätige (Lehrerinnen, Erwachsenbildnerinnen), Projektleiterinnen, Beraterinnen im…
…der vorgelegten schriftlichen Rechtsgrundlage (Statuten) die Anführung eines abstrakten mildtätigen Zweckes fehle. Unter § 2 werde ein Zweck angeführt, mit dem kirchliche, nicht mildtätige Zwecke verfolgt werden. Es werde der angeführte Zweck durch die Absicht "... die bestehenden christlichen Kirchen im Rahmen der diakonischen Arbeit zu unterstützen .…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 1 erster Satz BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll…
…Demnach müsste die tatsächliche Geschäftsführung einer Körperschaft auf ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckes eingestellt sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung aufstellt. Im gegenständlichen Fall ergäbe sich als gemeinnütziger Zweck aus der Satzung (Punkt II Z 1 und 2…
…Dem Antrag beiliegend wurde eine Bestätigung übermittelt, nach welcher die in Rede stehende Tochter "in ein Formungshaus der Kirchlichen Laienvereinigung Päpstlichen Rechts PRO DEO ET FRATRIBUS-FAMILIE MARIENS aufgenommen" worden sei und dort als Postulantin in der Missionsgemeinschaft lebe. Sie nehme an allen "bildenden Kursen…
…geb. 1989 im Streitzeitraum Juli 2011 bis Juni 2012 Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge. M. besuchte die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems (Bachelorstudium Lehramt für Sonderschulen) und schloss diese am 24. Juni 2011 mit dem akademischen Grad "Bachelor of Education" ab und nahm von 1. Oktober 2011…
…er Novize im Benediktinerstift y. Das Noviziat sei eine vom Kirchenrecht vorgeschriebene Zeit der Berufsausbildung auf den Beruf des Ordenspriesters. Der Charakter des Noviziats ergebe sich aus der beiliegenden Bestätigung der zuständigen kirchlichen Behörde, der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreichs. Der Bescheid sei im Übrigen…
…also nach dem 4. Semester, auf die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems auf das Bachelorstudium LA Volksschulen. Im Zuge der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 14. Oktober 2011 die von der Bw. für den Zeitraum Oktober 2009 bis Februar 2011 bezogenen…