…Tatsachenbereich handelt (zB VwGH 10.6.2002, 2002/17/0039). Keine tatbestandliche Ungewissheit liegt daher hinsichtlich des Umstandes vor, wie eine Rechtsfrage von der Berufungsbehörde oder den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts im Verfahren eines anderen Abgabepflichtigen gelöst werden würde (VwGH 28.10.1993, 93/14/0123)…
…Nachweis dem österreichischen Käufer übergeben. In Zusammenhang mit dem zu Unrecht umsatzsteuerfreien Verkauf eines Ferraris 348 TS habe H seine Unterlagen nicht vollständig und geordnet geführt. Hinsichtlich der als umsatzsteuerfrei behandelten Versicherungsvergütung für einen Peugeot 605 weise auch das Schreiben der Versicherung keine Mehrwertsteuer aus…
…Verbindlichkeiten gegenüber der X, sowie Zins- und Eintragungsgebühren für eine hypothekarische Sicherstellung der Liegenschaft B-NEU abzudecken. Es bestünden keine weiteren, den erworbenen Gesellschaften zuordenbaren Vermögensgegenstände. Hinsichtlich der betragsmäßigen Mittelverwendung bei den beiden Gesellschaften hätten sich folgende Verteilungen ergeben: | Nr. | Überweisungstitel | B…
…Verbindlichkeiten gegenüber der X, sowie Zins- und Eintragungsgebühren für eine hypothekarische Sicherstellung der Liegenschaft B-NEU abzudecken. Es bestünden keine weiteren, den erworbenen Gesellschaften zuordenbaren Vermögensgegenstände. Hinsichtlich der betragsmäßigen Mittelverwendung bei den beiden Gesellschaften hätten sich folgende Verteilungen ergeben: | Nr. | Überweisungstitel | B…
…Abs. 2 Nr. 8 ZollR-DG gehabt habe. Außerdem habe er bis zum 28. Juni 2008 - unstreitig - mindestens 185 Tage in der Schweiz gewohnt, sodass auch dieses tatbestandliche Merkmal des § 4 Abs. 2 Nr. 8 erfüllt sei. Aufgrund der genannten Tatsachen sei am 28. Juni…
…€ 1.500,-- verdiene. B habe keine Sorgepflichten. Anlässlich einer im Juni 2003 bei der Nebenbeteiligten durchgeführten Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1998 bis 2002 [offenbar die Wirtschaftsjahre 1997/1998 bis 1999/2000 und die Voranmeldungszeiträume Mai 2000 bis April 2001, Mai 2001 bis April 2002]…
…00) zu verkürzen versucht, indem sie die Einreichung entsprechender Steuererklärungen unterlassen hat mit dem Plan, das genannte Finanzamt werde dann, wenn keine weiteren aktuellen Veranlassungen auftauchen, von der Festsetzung der Abgaben Abstand nehmen, und hiedurch eine fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG [Faktum a…
…unüblichen Abwicklung der Zahlungsmodalitäten gelangte die Steuerfahndung zu der Ansicht, dass die so übergebenen Geldbeträge nicht in den Umsatzsteuervoranmeldungen des W und der X GmbH erfasst [worden] sein dürften und auch keine Lohnabgaben für die Bauhelfer abgeführt [bzw. entrichtet] worden sein dürften. Das Andrängen des…
…handeln, hätte sie niemals eine Bestellung getätigt. Der "B-Club" habe als Bankverbindung eine Konto-Nummer in Spanien angegeben, weshalb sich auch diesbezüglich keine Anhaltspunkte ergeben hätten, daran zu zweifeln, dass es sich um Tabakwarten aus dem EU-Raum handelt. Sie habe sowohl am 11…
…3 leg.cit. ist von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen, wenn a) die Tat mangels ausreichender Anhaltspunkte voraussichtlich nicht erwiesen werden kann, b) die Tat kein Finanzvergehen bildet; c) der Verdächtige die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, welche die…
…des Spruchsenates ausgeführt, der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw. beziehe als Geschäftsführer ein monatliches Einkommen von ca. € 1.490,00 und habe keine Sorgepflichten. Die Fa. S-GmbH sei im Jahr 1986 gegründet worden und der Bw. sei von Anfang an deren Geschäftsführer gewesen. Betriebsgegenstand sei…
…Zeit, in welcher der Zweitbeschuldigte Geschäftsführer war, mit dem Finanzamt nie Kontakt gehabt, es gäbe kein einziges von ihm gezeichnetes Schriftstück. H habe, um die G GmbH erfolgreich weiter betreiben zu können, frische Barmittel aufbringen und das Stammkapital auf € 500.000,-- erhöhen wollen. Am…
…leicht erkenntlich gewesen sei. Die Meinung, in einem solchen Fall keine weiteren Steuern zu schulden, sei auch für einen (steuerlichen) Laien nicht als vollkommen unsinnig zu qualifizieren, da ja eben mit dem Abzug der (ausländischen) Kapitalertragsteuer Erträgnisse grundsätzlich als versteuert gelten würden. Offenbar sei sich…
…was I erfinden wollte und ob dies jemandem von Nutzen wäre. M ließ sich lediglich von I irgendwelche Skizzen zeigen, die er aber als Laie nicht beurteilen konnte und holte keine weiteren Auskünfte ein. Als I M mitteilte, dass er ein Haus zu kaufen beabsichtigte…
…H verkauft. Letzterer war niemals Gesellschafter der ARGE und hat daher niemals einen Auftrag zur Sanierung des Gebäudes gegeben. Der Erwerber konnte auf die bauliche Gestaltung des Hauses keinen Einfluss nehmen. Er war nicht Bauherr. Er hat eine fertig sanierte Wohnung zu einem Fixpreis erhalten…