…Instandsetzungsaufwendungen gehörten nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und seien für Wohngebäude zwingend auf 10 Jahre verteilt abzusetzen. Eine Halbierung der Zehntelbeträge sei gesetzlich nicht vorgesehen. (In Vorjahren) nicht geltend gemachte Zehntelbeträge seien verloren und könnten nicht nachgeholt werden. - Hinsichtlich der Einrichtungsgegenstandes Schreibtisch stützte sich…
…die XY Nfg OHG, übergeht, bestätigt wurde. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen. Gemäß § 18 Abs 6 EStG idfd Streitjahre gF sind als Sonderausgaben "auch Verluste abzuziehen, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind (Verlustabzug). Dies gilt nur, wenn die Verluste durch ordnungsgemäße Buchführung ermittelt worden…
…gravierend wie im Verhältnis zu den Jahren 1991 und 1992, doch erscheint es auch in diesem Fall gerechtfertigt auf Grund der Entwicklung der Umsätze und der Beschäftigtenzahl eine Vergleichbarkeit als nicht mehr gegeben zu sehen. Die Bw. macht weiters eine Anwendung des so genannten Sanierungs…
…auf einen fiktiven Warenumsatz, wie dies der steuerliche Vertreter vorbringe, kein Weiterbestehen des Handelsgeschäftes konstruiert werden. Dazu komme, dass der Geschäftsführer Herr T. branchengleiche Unternehmen besessen habe. Insbesondere sei die P.GmbH (alt) zu erwähnen, die trotz Verdrängungswettbewerb von Wien aus in diesen Jahren vergleichsweise…
…daher mit der Umgründung verloren gegangen. Die Bw habe sich in den Jahren 1997-1999 mit der Entwicklung und dem Verkauf von Biogasanlagen beschäftigt. Ab dem Jahr 2003 habe sie mit der Entwicklung eines Getränkes begonnen. Dazwischen (2000-2002) sei keine aktive Tätigkeit ausgeübt worden…
…keinen wirtschaftlichen Hintergrund hat - ich weiß nicht, ob es jemals ein Sanierungsunternehmen gegeben hat, wo nach einem Jahr so ein Ergebnis vorliegen konnte. Aus einem stillstehenden Betrieb im Januar 1999 zu einem Rekordumsatz von 658.000.000,00 S in einem Jahr, wenn das keine…
…das Darlehen betrachte, hätten sowohl die Beteiligung als auch das Darlehen im Zeitpunkt der Übertragung noch bestanden. Die Tatsache, dass ein Vermögensgegenstand im Jahresabschluss wertberichtigt werde und daher keinen Wert in der Bilanz zeige, bedeute nicht, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr existiere, sondern lediglich mit…
…Entgegen den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung geht es im Berufungsfall also nicht um nach § 117 a EStG 1988 im Jahr 1996 zu verrechnende Verluste der Vorjahre. Im angefochtenen Bescheid erfolgte offenbar eine Verrechnung der Verluste der Jahre1997 und 1998 mit den aus dem Sanierungsgewinn 1996…
…die aus betrieblichen Einkunftsarten entstanden sind. Der (spätere) Verlustabzug kann sich hingegen bei jeglichen Einkünften auswirken. So kann ein Verlustabzug auch bei Ermittlung eines Einkommens vorgenommen werden, in dem keine betrieblichen Einkünfte enthalten sind. Soweit Verluste aus den ersten drei Einkunftsarten nicht im Jahr des…
…ist. In den bereits zitierten Berufungsvorentscheidungen vom 15./19. Juli 2005 anerkannte das FA für die Jahre 1992 bis 1995 die negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb an. Die Betätigung wurde von der Bw. 1995 eingestellt. Für eine Einstufung der Verluste als Liebhaberei besteht daher keine Grundlage…
…Initiative dazu ergangen ist. Vorgelegt wird ein Schreiben aus dem Jahr 2001 (Aktennotiz): Ich kenne Dr. Ä***, er ist an mich herangetreten als Geschäftsführer. Ich habe dies abgefasst. Ich habe in den Unterlagen nachgeschaut, einen Teil hat Dr. Ä*** gehabt, einen Teil habe ich gehabt…
…den Verlustvortrag anzusetzen. In der dagegen erhobenen Berufung vom 10. Oktober 2005 wird beantragt, einen der Erklärung entsprechenden Bescheid zu erlassen. Da der Körperschaftsteuerbescheid selbst keine Begründung enthalte, werde die Nachreichung der Berufungsbegründung vorbehalten. In der Bescheidbegründung 10. Oktober 2005 führte sodann das Finanzamt aus…
…dies doch aus Marketinggründen, zumal in der Anfangsphase des Betriebes, äußerst kontraproduktiv. Eine allenfalls im Laufe der Jahre eingeführte, zusätzliche Firmenbezeichnung ist für das anhängige Verfahren jedenfalls bedeutungslos. Im Gegensatz zur Bezeichnung "FFZ Fischteich" findet sich aktuell weder im Telefonbuch (Herold) noch in der Internet…
…aus den Vorjahren der L- bzw. B-GmbH seien bei ihm für den Zeitraum vom 16. Juli 1998 bis 31. Dezember 1999 zu 51%, im Übrigen aber zu 100% als Verlustabzug zu gewähren. Im Zuge des Berufungsverfahrens legte der Bw. am 5. September 2003 eine…
…2000 jeweils abzugsfähige Verluste aus Vorjahren in Höhe von S 4.174.828,00 aus. Diese Verlustvorträge wurden in den Jahren 1998, 1999 und 2000 vom FA bei der Veranlagung jeweils nicht berücksichtigt. Gegen den Bescheid über die KöSt für das Jahr 2000 erhob die…
…wirtschaftlichen Struktur Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur liegt vor, wenn die mit dem bisherigen Zweck der Körperschaft verbundene, aus Vermögen und Tätigkeit gebildete wirtschaftliche Einheit (bezogen auf sämtliche bisherigen Tätigkeitsbereiche der Körperschaft) verloren geht. Die Betriebsprüfung stellte fest, dass in den Jahren 1990 bis 1996…
…sodass für das Jahr 2005 noch ein verrechenbarer Verlust von 26.764,53 € verblieb. Wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen für 2005 schätzte das Finanzamt in dem am 26. Juli 2007 erlassenen Körperschaftsteuerbescheid die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit 25.000 € und berücksichtigte einen Verlustvortag von…
…111,59 € Das Finanzamt nahm ua. hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2004 das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und ging entsprechend den Feststellungen der Betriebsprüfung von einer jährlichen Abschreibung des Firmenwertes von 111,00 € aus; weiters versagte es den von der S…
…kommt es genau in dieser Situation, wenn der Rechtsnachfolger wie die Berufungswerberin das Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum hat, dazu dass ein Jahr weniger einem Tag zwischen dem Umwandlungsstichtag und der ersten möglichen Verlustverrechnung aus den Verlusten der übertragenden Gesellschaft liegt und war aus diesem Grund die…
… Die Verluste des Anlaufzeitraumes - die Jahre 2001 und 2002 liegen im Anlaufzeitraum- sind jedenfalls anzuerkennen. Auf das Schreiben vom 9.8.2005 an das Finanzamt wird vollinhaltlich verwiesen. Es besteht daher kein Anlass für eine vorläufige Veranlagung. Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 29…