…über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag.jur. Josef Nothdurfter Treuhand und Steuerberatungsges.m.b.H., 5071 Wals, Lagerhausstraße 24, vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 8. April 2009 betreffend Stiftungseingangssteuer entschieden: Die…
…1 StiftEG unterliegen der Stiftungseingangssteuer aber (ausschließlich) unentgeltliche Zuwendungen ua. an Privatstiftungen, sodass im Gegenstandsfalle durch Einbringung der Liegenschaft samt (übersteigender) Gegenleistung kein Tatbestand nach dem StiftEG erfüllt wird. Der Vollständigkeit halber wird - insbesondere im Hinblick auf die diesbezüglich mit dem steuerlichen Vertreter geführte telefonische…
…der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung; nach Z 2 auch was jemand in Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage oder in Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung ist…
…sich bei einer Entscheidung keine Mehrheit, entscheidet der Vorstand . Bestehen bei Belangen des Rechnungskreises "Unternehmensbeteiligung" nur zwei stimmberechtigte Beiratsmitglieder und kann eine Einigung zwischen diesen nicht herbeigeführt werden, ist das Schiedsgericht zur Entscheidung anzurufen. Der Stiftungsvorstand hat bei der Einflussnahme auf die Besetzung der von…
…das wäre kein Ausschüttungsverzicht zu Gunsten des Gesellschafters Ing. F.E., soweit im Ausschüttungszeitpunkt entsprechende finanzielle Reserven, die auch eine 100 % Ausschüttung ermöglichen würden, vorhanden sind. Dass seitens des Gesellschafters Ing. F.E. keineswegs ein Bereicherungswille betreffend die Mitgesellschafterin Stiftung vorliegt, sondern die Ausschüttungspolitik lediglich…
…Sinne des Stiftungszweckes die Bekanntheit und das Verständnis für die Entwicklung der Regionen Europas zu fördern und diese Inhalte im Sinne einer Popularisierung auch gemeinverständlich darzustellen und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen; Forschungsaufträge vergeben werden können....von Vorhaben der Forschung auf dem Gebiet…
…1 Abs. 5 StiftEG auf § 19 ErbStG sei § 1 Abs. 5 StiftEG im Lichte der jüngsten VfGH-Erkenntnisse verfassungsrechtlich bedenklich § 19 ErbStG sei gleichheitswidrig und somit keine geeignete Bewertungsgrundlage für die Erbschaftssteuer. Gleiches müsse auch für die Stiftungseingangssteuer gelten Durch den Verweis des Stiftungseingangssteuergesetzes auf §…
…August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben wird, hat der Gesetzgeber bei Privatstiftungen die Prolongierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer entschieden. Er hat hiefür das neue Stiftungseingangssteuergesetz im Rahmen des Schenkungsmeldegesetzes 2008 beschlossen. Die Stiftungseingangsbesteuerung betreffend die Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen knüpft sohin systematisch…
…99 an die Stiftung vermag zu keinem anderen Ergebnis führen. Ungewöhnlich erscheint in diesem Zusammenhang, dass das Kündigungsschreiben der Stiftung vom 2. Oktober 2005 den zum Stichtag aushaftenden Darlehensbetrag unerwähnt lässt. Sind doch nach der in diesem Schreiben zitierten Ziffer 6 bei Verzug auf Verlangen…
…auf die Stiftungsverwaltung eingreifen und auf das Vermögen zugreifen kann, ob er dies tatsächlich tut ist irrelevant. Der tatsächliche Ein- und Zugriff auf die Stiftungsverwaltung ist nur bei Y-Ermessensstiftungen (Familienstiftung ohne Mandatsvertrag) von Bedeutung (vgl. RdW 17.6.2008, 387, 428, Pkt. 6). Betreffend…
…Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen Bescheid zum endgültigen erklärt. 1.1. Zum Schenkungssteuerbescheid vom 12. November 2002 zu ErfNr.: 373.782/97 (Punkt 1. des Spruches): Die Abgabenbehörde erster Instanz hat auf Grund der Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde vom…
…führte, werde kein Einwand erhoben. Da der VfGH mit Beschluss vom 8. März 2007, B 1983/06-7, gem. Art. 140 Abs. 1 B-VG hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG das Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet habe, vertrete die Bw die Ansicht, dass…
…der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung; nach Z 2 auch was jemand in Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage oder in Erfüllung einer vom Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung ist…
…auf das Darlehnskonto, eine freiwillige Zuwendung vorlag. Freiwillige Zuwendungen seien nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichthofes schon dann gegeben, wenn die Zuwendung eine Bereicherung des Empfängers bejaht bzw. in Kauf nimmt. Eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergebe sich eindeutig, da es keine…
…2009 betreffend 1. die Aufhebung des stattgebenden Bescheides nach § 33 ErbStG vom 14. Mai 2008 und 2. die Abweisung des Antrages vom 8. April 2008 auf Erstattung der Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Laut Stiftungsurkunde vom…
…Ohne diesen Schenkungs- bzw. Bereicherungswillen kommt eine Schenkung nicht zu Stande. Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens ist als erwiesen anzunehmen, dass die Zuwendende keine Absicht hatte, den Bw auf ihre Kosten zu bereichern. Damit fehlt es aber an einem wesentlichen Tatbestandsmerkmal. Ein schenkungssteuerbarer Vorgang hat…
…die in einer Erfassung sämtlicher in Betracht kommender Stiftungserträge (aus der betreffenden Rubrik) mündeten, zeitigte das für eine Wiederaufnahme im Ermessen hinreichende Ergebnis; nur darauf (nicht auf Zuwendungen) stützte sich die Prüferempfehlung zur Wiederaufnahme. Auch die Wiederaufnahme betreffend Einkommensteuer 2006 ist mit der Zurechnung des…
…September 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der XY wurden mit Nachstiftungsurkunden je vom 13. Juni 2007 7,300.000,00 € in Wertpapieren oder bar und nach Liquidation der P deren verbleibendes Stiftungsvermögen als…
…10. Mai 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit. b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 20. April 2010 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Stiftungseingangssteuer. Die entsprechende Stiftungseingangssteuererklärung war am 13. Oktober…
…Z1) sowie auch der Übergang von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäftes (Z7). Im gegebenen Fall ist es unstrittig, dass es sich bei den gegenständlichen Zuwendungen um Schenkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 ErbStG handelt. Ebenso unstrittig ist die Berechnung der Schenkungssteuer. Zur eingewendeten Verfassungswidrigkeit…