…die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd §§ 34 bis 37 BAO nicht erfüllen, sei es, dass ihre Statuten keine Gemeinnützigkeitsklausel beinhalten oder sei es, dass für sie die Gemeinnützigkeitsbestimmungen nicht mehr zutreffen, unterliegen den allgemeinen Besteuerungsregeln und sind sohin gem § 1 Abs. 2 Z 1 KStG als…
…82 Abs. 2 GmbHG schon in der Rechtsgrundlage der Körperschaft, dh. im Gesellschaftsvertrag, ausgeschlossen sein muss (Baldauf, Die Statuten des gemeinnützigen Vereins in SWK 2001, S 526 mit Verweis auf VwGH 27.1.1998, 97/14/0022). Im vorliegenden Fall liegt kein Gewinnverteilungsausschluss vor. Der…
…zB: "Die Religionsgesellschaft verfolgt das Ziel, allen Menschen zu helfen und ihr Leben nach den Grundsätzen der Bibel auszurichten") und sind keinem der in § 35 Abs. 2 BAO aufgezähltem Zwecke ausschließlich zuordenbar (nach den Statuten kann die Bw. nicht unter die Reihe von zB Gesangsverein…
…von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht nicht in Anspruch genommen werden. Ein Anwendungsfall eines rückwirkenden Ereignisses im Sinne des § 295a BAO kann daher schon nach den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Befreiungsbestimmung gegenständlich nicht vorliegen. Die Änderung der Statuten im Jahr 2005 entfaltet daher keine Rechtswirkung auf die berufungsgegenständlichen…
…Vorsorge in den Statuten vorzunehmen (vgl. § 3 Abs. 3 Vereinsgesetz). An das Vorliegen dieser Voraussetzungen knüpfen lediglich abgabenrechtliche Begünstigungen. Es liegt daher keine Lücke vor, die mit Hilfe der Analogie geschlossen werden müsste. Darüber hinaus entspricht auch die Vermögensbindung in § 16 Abs. 2 der Statuten…
…keine rechtliche Wirkung zukommt. Die Satzung des Vereines war deshalb zumindest in diesem Teil als begünstigungsschädlich einzustufen. b) Vereinszweck Gemeinnützigkeit im Sinne der Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Aus den Statuten…
…der Rechtsprechung des VwGH stellt es aber keinen Verstoß gegen § 39 Z. 5 BAO dar, wenn der Fall der behördlichen Auflösung des Vereines in der Rechtsgrundlage nicht berücksichtigt ist (VwGH 13.10.1983, 82/15/0128). In den Statuten wurde für den Fall der Aufhebung…
…stellen ebenfalls keine begünstigten Zuwendungen dar. Als echte Mitgliedsbeiträge gelten jene Beiträge, die nur aufgrund der Mitgliedschaft, den Statuten entsprechend, geleistet werden. Die materiellen Voraussetzungen, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen und in die dafür gesetzlich vorgesehene Liste eingetragen zu werden, sind in …
…Die Statuten des Bw sehen eine entsprechende Vermögensbindung vor und sehen bei Auflösung oder Aufhebung des Bw die Verwendung verbleibenden Vermögens ausschließlich für begünstigte Zwecke vor. Die Körperschaft darf nach § 39 Z 2 BAO keinen Gewinn erstreben. Der Ausschluss des Gewinnstrebens muss bereits in der…
…und Eintragung in die Liste des FA Wien 1/23 als Körperschaft gem. § 4a Z 3 EStG 1988 beantragt und sei nach Information des Bw. auch als solcher Rechtsträger anerkannt. Ungeachtet der sonstigen Ausführungen dürfe daher diesbezüglich kein Mangel in den Auflösungsbestimmungen der Statuten des…
…Die Bestimmung ermöglicht keine Interpretation in einem durch den Bw. angestrebten Sinn, d.h. Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides ohne bereits bestehende kontinuierliche Betätigung über drei Jahre im Bereich eines begünstigten Zweckes. Die Beurteilung, ob der Bw. durch den angefochtenen Bescheid in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder…
…93/13/0210). In diesem Fall sind die Begünstigungsvorschriften der Abgabengesetze von vornherein nicht anwendbar. Erwägungen zur Zweckbestimmung in den Statuten: Um dem Erfordernis der Ausschließlichkeit zu entsprechen, darf der Verein grundsätzlich keine anderen als begünstigte Zwecke verfolgen. Der Vereinszweck darf nicht mit den Mitteln…
…anderer Körperschaften herzustellen. Keine unmittelbare Förderung liege etwa vor, wenn eine Körperschaft lediglich von anderen Rechtsträgern unmittelbar geförderte und begünstigte Zwecke finanziere, also etwa nur Sportplätze errichte, aber den Sportbetrieb anderen Rechtsträgern überlasse. (3) Mängel in der Rechtsgrundlage stünden einer abgabenrechtlichen Begünstigung entgegen, wobei es…
…und Bekenntnisgemeinschaft keine gesetzlich anerkannte Kirche im Sinne des § 38 Abs. 1 BAO ist....ist unter Verweis auf den Grundsatz der Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes entgegenzuhalten, dass das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl. Nr. 19/1998, am 10. Jänner 1998 in Kraft getreten…
…3.. 1.1.6.3. Weisen Statuten Mängel auf, sind abgabenrechtliche Begünstigungen grundsätzlich zu versagen. Nach der Verwaltungspraxis (Vereinsrichtlinien 2001, Rz 111) "bestehen aber keine Bedenken dagegen", dass auch bei mangelhafter Rechtsgrundlage abgabenrechtliche Begünstigungen (in vorläufigen Bescheiden) gewährt werden, "sofern sich zumindest eine begünstigte Zielsetzung…
…Löschung im Vereinsregister nicht mehr besteht. Zum Zeitpunkt seiner Liquidation war kein Vereinsvermögen vorhanden. Die Auflösung wurde vereinsrechtlich korrekt erledigt und verlautbart." Mit Schriftsatz vom 17. Juli 2008 wurde vom steuerlichen Vertreter des Bw. Folgendes vorgebracht: "Bezüglich des in den Statuten angeführten Zwecks "... Unterhaltung..." handelt…
…Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf und jede Verwaltungsbehörde auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen kann. - Erlässe haben in der Folge keinen Normcharakter. Gemäß der Judikatur des VwGH begründet ein Erlass für den Steuerpflichtigen weder objektive noch subjektive Ansprüche…
…a darstellt, bleibt kein Zweifel darüber, dass der Gesetzgeber das Restvermögen bei den operativen Körperschaften wieder mildtätigen Zwecken zuführen will. Soweit sich der Bw. in seinen Ausführungen darauf bezieht, dass er nur 8 Arbeitstage Zeit hatte, seine Statuten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anzupassen, erkennt der…
…an Integration aller Lebensbereiche aus. Die Statuten der Bw als deklarierte religiöse Bekenntnisgemeinschaft integrieren das gesamte Leben der Mitglieder (zB "Die Religionsgesellschaft verfolgt das Ziel, allen Menschen zu helfen und ihr Leben nach den Grundsätzen der Bibel auszurichten") und sind keinem der in § 35 Abs…
…Die Beteiligungsveräußerung bedurfte eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes, und FW steht in keinem weiteren Naheverhältnis zu den an der Veräußerung beteiligten Personen. Zu den Ausführungen im Einzelnen: Für die langwierigen und umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen für eine dauerhafte Beteiligung der HK PS an der HW Holding stand…