…erteilen konnte. Nach der Regelung in § 24 Abs 2 UrhG kann dies keinem Zweifel unterliegen. Es ist somit in § 24 UrhG ausdrücklich vorgesehen, dass nicht bloß der Urheber selbst, sondern auch der Inhaber eines vom Urheber abgeleiteten Werknutzungsrechts eine Werknutzungsbewill!gung im Sinn des § 24…
…wird Aufrechnung laut Sachverhalt angenommen, die als Durchlaufer keine steuerliche Auswirkung hat. Aufgrund des festgestellten Sachverhalts ergibt sich für die eingelegten PC-Programme eine jährliche AfA von ATS 8.000,00. Einer Bewertung er vom Bw selbst entwickelten Software steht das Aktivierungsverbot des § 4 Abs…
…Instandgabe einer bestimmten Hardware verpflichtet. Es wäre daher keine Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 entstanden, sondern es würde ein Vertrag gemäß § 1151 ABGB vorliegen. Darüber hinaus wären Softwareverträge grundsätzlich nicht vom Gebührentatbestand des § 33 TP 5 GebG erfasst. Doch selbst wenn…
…EStG 1988 Tz 159f: Aktivierungsverbot in Steuerbilanz)Jedenfalls könnte aber auch mit einem Aktivposten gemäß § 198 Abs 3 HGB kein körperliches Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens vorliegen. Die Einstellung des Nutzungsrechtes an den Mieterinvestitionen als immateriellen Vermögensgegenstand (unkörperliches Wirtschaftsgut) würde das Erfordernis des körperlichen Wirtschaftsgutes für…
…Nach der Regelung in § 24 Abs 2 UrhG kann dies keinem Zweifel unterliegen. Es ist somit in § 24 UrhG ausdrücklich vorgesehen, dass nicht bloß der Urheber selbst, sondern auch der Inhaber eines vom Urheber abgeleiteten Werknutzungsrechts eine Werknutzungsbewilligung im Sinn des § 24 Abs 1 UrhG…
…lediglich einen "Stillhalter", wollte selbst aber keine Rechte erwerben, da sie diese ja gar nicht mehr auszuüben gedachte. Wirtschaftlich betrachtet hat der Bw. bis zur Veräußerung durch die N. GmbH stillgehalten (dh. sein Recht das Mietverhältnis in Gang zu bringen nicht ausgeübt), aber kein Recht…
…betriebliche Nutzungsmöglichkeit und den wirtschaftlichen Nutzen gehabt, weil bereits diese Einlagerung eine Verfügung darüber darstelle. Der Verkäufer habe aus den Wirtschaftsgütern selbst keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr ziehen können. Auch bei entgeltlicher Einlagerung hätte der Verkäufer keinen Nutzen mehr gezogen, sondern lediglich aus der Dienstleistung der…
…einen möglichen Anhaltspunkt für die Bemessung der Nutzungsdauer geben, sie stellen jedenfalls die Obergrenze für die zeitliche Bemessung der Abschreibungsdauer dar (vgl. Hofians, "Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens", ÖStZ 1991, 11, mit weiteren Hinweisen). Zunächst ist festzuhalten, dass die technische Nutzungsdauer (Materialverschleiß) bei immateriellen Wirtschaftsgütern keine…
…sei es durch Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses (Gewährung einer Lizenz gegen laufende Zahlungen) oder durch den Verkauf des Patentrechtes (entgeltliche Übertragung eines immateriellen Wirtschaftsgutes). Dies umso mehr, als die Berufungswerberin in ihren Jahresabschlüssen selbst gegensätzliche Standpunkte eingenommen hat und die "Lizenzgebühren" zunächst als laufenden Aufwand abgesetzt…
…verbriefen (Ausschüttungsanteilscheine) und Anteilscheine, die keinen Anspruch auf Ausschüttungen des Jahresertrages an die Anteilinhaber verbriefen (thesaurierende Anteilscheine; vgl. § 22 Abs. 2 Z 7 InvFG). Ein thesaurierender Anteil ist ein Anteil, der seinem Anteilinhaber nicht die Möglichkeit verleiht, eine Ausschüttung zu erhalten. Nicht ausgeschüttete Ertragsbestandteile fließen…
…Punkt 1.1.1 vorgesehene Möglichkeit, die Anschlussanlage von einem Befugten (anstatt durch die X-G selbst) herstellen zu lassen, da sie nach der eindeutigen Vertragslage auch in diesem Fall weder zivilrechtliches noch wirtschaftliches Eigentum an der Anschlussanlage erwerben hätte können. Es mag zwar zutreffen…
…Juli 2001, wonach die Übernahme des Leasingvertrages durch die P.GmbH vereinbart worden sei, sind nicht nachvollziehbar und entsprechen in keiner Weise der Aktenlage. Im Gegenteil - im Schreiben vom 15. November 2006 wurde vom Berufungswerber selbst angegeben, dass der Leasingvertrag vom 14. Februar 1990 mit…
…auf künftige Ausschüttungen für eine bestimmte Zeit zu verzichten und ihr Stimmrecht dahingehend wahrzunehmen) steuerlich abzugsfähig sind. Der VwGH verneinte dies mit zwei Begründungen. Zum einen stellte er fest, dass einem Fruchtgenussrecht an sich selbst, zwar Wirtschaftsgutcharakter zukommen mag, dieses jedoch keiner Abnutzung im Sinne…
…EStG 1988 Tz 159f: Aktivierungsverbot in Steuerbilanz)Jedenfalls könnte aber auch mit einem Aktivposten gemäß § 198 Abs 3 HGB kein körperliches Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens vorliegen. Die Einstellung des Nutzungsrechtes an den Mieterinvestitionen als immateriellen Vermögensgegenstand (unkörperliches Wirtschaftsgut) in die Bilanz würde das Erfordernis des…
…würde zu keinem anderen Ergebnis führen. Unterstellte man eine Nichtabnutzbarkeit der Technologie, ist ein zeitlich unbegrenztes Recht daran ebenfalls nicht abnutzbar. Unterstellte man die Abnutzbarkeit der Technologie, so unterliegt auch das an ihr eingeräumte Nutzungsrecht der selben Abnutzung, selbst wenn es unbefristet eingeräumt worden ist…
…Falle eines Verzuges der Prämienzahlung, hat ET. das Recht, zu lastend es Käufers die Prämien selbst zu leisten. ..." Zwischen dem Bw und der ET HandelsgmbH war eine körperliche Übergabe des Mähdreschers (noch im Jahr 2004) vereinbart. Der Bw hat mit der ET HandelsgmbH keine Vereinbarung…
…Geschäftsführungsvertrages zur Verfügungstellung eines bestimmten Teils seiner Arbeitskraft verpflichtet hat, hätte er jederzeit daneben selbst Aufträge annehmen können. Die im Vertrag enthaltene dreimonatige Kündigungsfrist spielt dabei schon deshalb keine Rolle mehr, weil es der GmbH auch ohne Kündigung kaum möglich gewesen wäre, eine bestimmte Tätigkeit…
…Fußböden, Anstrich usw.) begründet keine kürzere Nutzungsdauer als die sich aus den konstruktiven und haltbaren Bauteilen ergebende einheitliche technische Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes (Quantschnigg/Schuch, aaO, Tz. 22 zu § 8 mwN). Bei Anschaffung eines gebrauchten Gebäudes richtet sich der AfA-Satz also ebenfalls nach den im …
…EStG ist. Es liegt auch kein Spekulationsgeschäft vor, da es sich bei dem Betrag den der Pflichtige erhalten hat um ein Entgelt für die Veräußerung eines Rechtes handelt und dieses Recht nicht angeschafft sondern selbst erstellt wurde und somit keine Spekulation vorliegen kann. Ebenso sei…
…Gebrauch zu machen. Hinsichtlich der Anschaffungskosten wurde kein Gutachten erstellt. Die für die einzelnen Maschinen anlässlich der Errichtung der Leasingverträge angesetzten Kaufpreise wurden weder vom Prüfer, noch seitens der Amtspartei im Verfahren beeinsprucht. Von einem erheblichen Abweichen des Kaufpreises vom gemeinen Wert der Wirtschaftsgüter ist…