…sei im gegenständlichen Straferkenntnis auf die persönlichen Verhältnisse und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - jedenfalls nicht explizit - Rücksicht genommen worden. Aber auch nach der Alternative, nämlich einen fixen Umrechnungsschlüssel zugrunde zu legen - meist pro € 600,00 Geldstrafe einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen -, sei die bekämpfte Ersatzfreiheitsstrafe in…
…die Geldstrafe auf ein Drittel und die Ersatzfreiheitsstrafe auf zwei Drittel der ursprünglichen Sanktionshöhe zu verringern war. Der Amtsbeauftragte ist mit seinem Berufungsbegehren auf die obigen Ausführungen zu verweisen. Die Entscheidung des Erstsenates hinsichtlich der Verfahrenskosten gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle, wonach im Falle…
…Fragen des Strafvollzuges, die im Rahmen der Strafbemessung nicht zu klären sind; die Strafbemessung ist Teil der Erkenntnisfindung, bei der die angemessene Sanktionierung des strafbaren Verhaltens im Vordergrund steht. Bei der Bemessung der Geldstrafe bzw. der Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht darauf Bedacht genommen werden, wie sich…
…000,-- an Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat zu verhängen wäre, wobei im unteren Bereich der Sanktionen infolge des Wegfalles ihrer die wirtschaftliche Existenz des Bestraften beeinträchtigen Wirkung höhere Sätze zur Anwendung kommen. Ansich wäre daher betreffend den Erstbeschuldigten die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe von etwa…
…Berufungssenat obliegende Überprüfung der Strafzumessung war daher von den bisher (im Ersterkenntnis) festgestellten Tatumständen bzw. den sich daraus und den Bestimmungen der §§ 33 Abs. 5 iVm. 21 Abs. 1 und 2 (Geldstrafe) bzw. § 20 (Ersatzfreiheitsstrafe) FinStrG ergebenden maximalen Strafobergrenzen von 45.061,82 € bzw…
…deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen (§ 20 Abs. 1 FinStrG). Wie aus dem o.a. erhellt, sind im Finanzstrafgesetz keine anderen Maßnahmen vorgesehen und ist bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eben die Ersatzfreiheitsstrafe anzuordnen bzw. zu vollziehen. Gemäß § 175 Abs. 1 FinStrG sind Freiheitsstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) in den…
… 161 Abs. 3 FinStrG ist aber auch die Ersatzfreiheitsstrafe anteilig zu verringern. Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in der nunmehr geltenden Fassung, wonach ein pauschaler Kostenersatz im Ausmaß von 10 % der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von €…
…1 FinStrG wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 3 Tagen festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz erkannte die Berufungswerberin (Bw.) am 13…
…Der Spruchsenat hat nach dem Dafürhalten des Berufungssenates in den im erstinstanzlichen Erkenntnis dargelegten Milderungs- und Erschwerungsgründen ( mildernd: die Unbescholtenheit, die umfassend geständige Verantwortung sowie die schwierige finanzielle und private Situation; erschwerend: kein Umstand) mit einer Geldstrafe von € 10.000.- sowohl die Unbescholtenheit des…
…Mit der im zweiten Rechtsgang erlassenen Berufungsentscheidung vom 3. Juli 2012, FSRV/0039-S/06, hat der Unabhängige Finanzsenat der Berufung insoweit Folge gegeben, als die gem. § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der - nicht mehr bekämpfbaren - Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe nunmehr…
…Wochen festgesetzt. Zur Vermeidung einer Verböserung war daher die vom Berufungssenat auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls um die Hälfte, sohin auf eine Woche, zu verringern. Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10 % der verhängten Geldstrafe…
…Im Übrigen gelten die § 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß Abs. 3 leg.cit. sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 37 Abs. 2 FinStrG wird die Abgabenhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum…
…der Berufungssenat anzumerken, dass ihm diese in Anbetracht des maximalen Strafrahmens von 3 Monaten im gegenständlichen Fall überhöht erscheint. Auch unter notwendiger Außerachtlassung der schlechten Finanzlage bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe, welche ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe vorgeschrieben wird, wäre seiner…
…Verböserung im Sinne des § 161 Abs.3 FinStrG zu vermeiden - die ursprünglich ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe verhältnismäßig ebenfalls auf vier Tage zu verringern. Die Reduzierung der Verfahrenskosten gründet sich auf § 185 Abs.1 lit.a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10 % der verhängten Geldstrafe…
…Geldstrafe ausgeführt - zumal aus generalpräventiven Gründen kein Raum. Wäre nicht mit einem Abschlag von rund der Hälfte aufgrund der schlechten Finanzlage des Beschuldigten vorgegangen worden, hätte - so die obigen Überlegungen - der anteilige Wertersatz ca. S 160.000,-- betragen, weshalb auch die Vorschreibung der diesbezüglichen Ersatzfreiheitsstrafe…
…und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Feldkirch zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafen die Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden müssten. Feldkirch, 30. Juni 2003
…einer Geldstrafe im für ihn gerade noch bezahlbarem Ausmaß, Verbüßung von vier Wochen Haft und zukünftigem abgabenrechtlichen Wohlverhalten seine persönliche und insbesondere seine berufliche Situation zu konsolidieren. Weitere Verfehlungen hätten jedoch unweigerlich erneute Strafverschärfungen zur Folge. Mit seinem Begehren auf Erhöhung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe…
…Im Übrigen gelten die §§ 32-35 StGB sinngemäß. Gemäß Abs. 3 leg.cit. sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 37 Abs. 2 FinStrG wird die Abgabenhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des…
…ist § 175 FinStrG verfassungskonform so zu interpretieren, dass die auf Abwendung des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen bezogenen Regelungen der §§ 3 und 3a StVG im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren grundsätzlich anwendbar sind. Nach dem zitierten Erkenntnis ist kein sachlicher Grund ersichtlich, der es rechtfertigen würde…
…wurde die dreiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 187 FinStrG im Gnadenwege auf zwei Wochen abgemildert, sodass derzeit - im Falle dass eine Begleichung der verbleibenden Geldstrafe in Raten als dem Strafzweck widersprechend angesehen werde, keine Haftuntauglichkeit bestünde und auch keine der Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe gleichwertigen Maßnahmen zur Verfügung…