…Nachweis dafür, dass die namens der S unterfertigenden Personen tatsächlich auch zeichnungsberechtigt waren. Bei Beachtung der Ermittlungsergebnisse des internationalen Wirtschaftsdienstes (IWD) in der Türkei, wonach Herr B gegenüber dem Korrespondenten angab, dass sowohl er persönlich seit Jahren als auch die FH bei der S kein…
…Adresse ebenso wie der Nachweis über die Barzahlung fehle. Im Vorlageantrag an den Unabhängigen Finanzsenat wurde zu diesem Berufungspunkt kein weiteres Vorbringen erstattet und wurden auch keine Beweismittel angeschlossen. Herr N bestätigt im Schreiben vom 25.5.2006 lediglich, dass es zwischen der Q (Ukraine…
…ISG (UID-Nr. ATU 345). Manchmal kommt er auch mit Professionisten daher und will Aufträge vermitteln. Ich lege dazu einige Schriftstücke vor. Das macht er sicher von sich aus. Wir zahlen dafür keine Provision, wir bekommen noch einen Haufen Geld von ihm, weil er bei…
…hatte oder ob diese Tätigkeiten auch vom Subvermittler zu erbringen waren, um die vereinbarten Provisionen zu erhalten. Bei einer bloßen Namensnennung ist dem Finanzamt darin zuzustimmen, dass niemand 80 % von Provisionen weitergeben würde, wenn der Subvermittler keine Aufklärungsarbeit über das vermittelte Versicherungsprodukt gegenüber den Versicherungsnehmern…
…folgt, dass die mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft getretene Aufhebung des Grundtatbestandes des § 1 Abs. 1 Z. 1 ErbStG im gegenständlichen Fall keine Wirkung, insbesondere auch keine Tilgungswirkung entfalten konnte, weil der nach dem Gesagten maßgebliche Sachverhalt für das Entstehen der Steuerschuld…
…von Geschäftsfreunden stehen, ausnahmslos die Abzugsfähigkeit versagt. Insoweit ist die Berufung also abzuweisen. Auch hinsichtlich des Jahres 1989, in dem der Gesetzgeber erstmals die Möglichkeit eines Nachweises der weitaus überwiegenden betrieblichen Veranlassung und des Umstands, dass die Bewirtung der Werbung diene, vorsieht, vermag der Bw…
…mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren und - wenn sie Geld habe - die Angelegenheit sodann mit dem Bw. bereinigen. Der Bw. betone nochmals, dass er für die Fa. WBGesmbH (bzw. für deren Geschäftsführerin) keine Leistungen erbracht und auch keine Provisionen erhalten habe. Diese seien auch nicht…
…Verkauf der PDI Anteile (Bp-Bericht Tz 24) beschränkt haben, strittig. 1) Verkauf der PDI Anteile (Bp-Bericht Tz 24) Dem diesbezüglichen Berufungsbegehren konnte auch unter Bedachtnahme auf das ergänzende Ermittlungsverfahren - Vorhalt vom 6. April 2004 des Referenten des Senates 3 an die M.-AG…
…konkretes Vorbringen beizutragen. Wenn der Bw. auch noch vorbringt, dass eine Vermögensentwicklung in der Privatsphäre mangels Vermögenssteuer keine Aufbewahrungspflicht in abgabenrechtlicher Hinsicht bewirken könnte, so ist dem entgegenzuhalten, dass der Nachweis hinsichtlich eines festgestellten unaufgeklärten Vermögenszuwachses demjenigen obliegt, bei welchem ein solcher festgestellt worden ist…
…Tz 160 aus, dass nach dem Urteil des BFH V R43/84 vom 12.1.1989 BFH Band 156 Seite 278 Bundessteuerblatt 89/339 liegt keine Vermittlungstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung vor, wenn jemand nur eine Bedingung für den Abschluss des Vertrages setzt. Vermitteln, verlangen…
…Bestätigungen über Kunstverkäufe in den Jahren 1981 - 1993 vorgelegt und auch die diesbezüglichen Zeugeneinvernehmung beantragt worden, was von der Betriebsprüfung als unerheblich abgelehnt wurde, da kein Nachweis erbracht wurde, dass die im Jahr 2002 dem "Schenkungsvorgang" zugeführten Geldmittel tatsächlich aus den Erlösen der Kunstverkäufe 1981…
…zustande komme, beziehungsweise auch dann, wenn der Vermittler überhaupt nicht tätig werde. Die einzige Begründung dafür liege in der engen gesellschaftsrechtlichen und personellen Verflechtung und diene nur einer Vermögens- beziehungsweise Gewinnverlagerung von der Berufungswerberin zur B. Die Berufungswerberin habe argumentiert, dass aufgrund des vergangenen Ermittlungserfolges…
…dass alle Provisionen direkt von den Versicherungsunternehmen an die Bw ausbezahlt worden seien. Es könne daher der Betrag von € 50.000.- erst nach dem Provisionseingang auf ein Sparbuch eingezahlt worden sein. Es sei auch in der ursprünglichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für 2003 dieser Betrag…
…sondern auch überprüft worden. Da die Nichtanerkennung der Provision an die IMS die einzige Änderung zu den Steuererklärungen 1991 bis 1993 darstelle, liege kein Wiederaufnahmsgrund vor. Weiters wies die Berufungswerberin - um Wiederholungen zu vermeiden - auf ihr Schreiben vom 26. Juni 1995 hin, in dem das…
…Schluss ziehen zu können, dass dieses Boot auch W. B. gehörte. Der unabhängige Finanzsenat teilt diese Schlussfolgerung des Finanzamtes. Die vom vormaligen steuerlichen Vertreter der Berufungswerberin vorgebrachte Erklärung, dieses Boot sei nur für drei Monate gechartert worden und daher dem Vermieter zuzurechnen, ist in der…
…Laut Vorhaltsbeantwortung stammt dieser Vermerk von H . Über die Herkunft der Mittel wurden keine Angaben gemacht, lediglich dass der Betrag von der C-A zur Verfügung gestellt wurde. Auch diese Transaktion widerspricht dem im Geschäftsleben üblichen Vorgangsweisen. Erklärbar ist sie nur durch die enge Verflechtung…
…Wenn der Bw. vorbringt, dass sich für ihn sämtliche diesbezügliche Transaktionen ausschließlich im Privatbereich abspielten und eine Vermögensentwicklung in der ausschließlichen Privatsphäre keine Aufbewahrungspflicht in abgabenrechtlicher Hinsicht bewirken könne, ist dem entgegenzuhalten, dass der Nachweis hinsichtlich eines festgestellten, unaufgeklärten Vermögenszuwachses demjenigen obliegt, bei welchem ein…
…wurden auch keine Nachweise über die tatsächliche Besteuerung in GB (Steuererklärungen- Bescheide) vorgelegt, ebenso wenig wie eine Ansässigkeitsbescheinigung iSd DBA Großbritannien und Nordirland. Die Berufungsbehörde geht daher davon aus, dass aus vorgelegte Bestätigung der britischen Steuerbehörde (dessen Inhalt oben sinngemäß wiedergegeben wurde) lediglich die grundsätzliche…
…Die bisherigen Ermittlungen ergaben auch, dass Ausgangsrechnungen im erheblichen Ausmaß im Nachhinein storniert wurden. Ausgangsrechnungen für Warenlieferungen per Post (Postzustellung) wurden auf Bankkonten bezahlt, die auf die Beschuldigte lauten. Diese Bankkonten sind keine Geschäftskonten und wurden die darauf verbuchten Umsatzerlöse in der Buchhaltung und im…
…bei dem die entsprechenden örtlichen Zielgruppen angesprochen werden konnten. In Form von Flugzetteln und Plakataktionen wurden die angebotenen Leistungen der Bw. im Bereich der Immobilienvermittlung neben Industriekunden auch für private Wohnungs- und Liegenschaftssuchende beworben. Im Betriebsprüfungsbericht wird unterstellt, dass dieser Werbetätigkeit keine betriebliche Veranlassung zugrunde…