…Investitionsbegünstigungen. Unter einem Kleinbus ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern…
…Investitionsbegünstigungen. Unter einem Kleinbus ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern…
…2004/15/0074, 0114): "Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Zahl der Sitzplätze, sondern auf die auf…
…2004/15/0074, 0114): "Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung bei der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Zahl der Sitzplätze, sondern auf die…
…2004/15/0074, 0114): "Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung bei der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Zahl der Sitzplätze, sondern auf die…
…XC 90 (Textziffern 3-5 des Betriebsprüfungsberichts). Begründung: Der Volvo XC 90 ist für mehr als 6 Personen zugelassen, weiters liegt ein kastenwagenförmiges Äußeres vor und das Fahrzeug ist daher genau so zu behandeln wie ein Kleinbus (UFS 9.5.2007, RV/0295-F/06)…
…die Anerkennung eines Fahrzeuges als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus ist neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen erforderlich, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist. Betrefffend der Abweisung ihres Antrages wird auf das mit ihrem steuerlichen Vertreter am 09.02.07 geführte Telefonat und…
…Kombinationskraftwagen unterscheiden. § 5 Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund…
…Verordnung, weil 1) das kastenwagenförmige Äußere fehlt (hat das Aussehen eines PKW und nicht eines Busses)" und 2) die zusätzlichen beiden Sitze eher als Notsitze zu qualifizieren sind, da das Platzangebot in der letzten Sitzreihe wesentlich geringer als in den vorderen Sitzreihen und bei Verwendung…
…330/1987) - vorzunehmen sei. Danach sei ein Kleinbus ein Fahrzeug, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazitäten seien nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die aufgrund der Bauart…
…Investitionsbegünstigungen. Unter einem Kleinbus ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern…
…erfolgt sei. Da es sich nach Ansicht des Vertreters der Berufungswerberin bei diesem Kfz um einen vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbus nach § 5 der VO des BMF (BGBl II, 2002/193) handle. Das Fahrzeug weise ein kastenwagenförmiges Äußeres auf, ähnlich einem VW Sharan, Ford Galaxy, Renault Espace, Fiat…
…ausgesprochen, dass unter einem Kleinbus nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ein Fahrzeug zu verstehen sei, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen einschließlich des Fahrzeuglenkers aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze…
…kleiner als diese sei. Die Außenmaße könnten aber keinen Einfluss auf die Einstufung eines Fahrzeuges als Kastenwagen haben. Der Opel Zafira sei daher als Fahrzeug mit kastenwagenförmigem Äußeren anzusehen. Die Beförderungsmöglichkeit für mehr als sechs Personen war für den UFS, wie schon bisher, unbestritten gegeben.…
…die gegenständliche Berufung, die vom Finanzamt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt wurde. Darin wird ausgeführt, dass das Fahrzeug Chevrolet Captiva ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweise. Es habe serienmäßig sieben Sitzplätze, und seine Karosserie sei baugleich der Karosserie beim Opel Zafira. Dieser sei vom…
…vorzunehmen ist. Nach dieser Regelung gilt folgendes: "Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern…
…Kombinationskraftwagen unterscheiden. § 5 Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund…
…193/2002, ist unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beförderung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der…
…einem Kleinbus ist nach § 5 der Verordnung ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund…
…im § 5 der genannten Verordnung wie folgt umschrieben: "Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze…