…cit- u.a. Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus von den Eingangsabgaben befreit, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebietes der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlandes haben, wobei laut…
…cit- u.a. Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus von den Eingangsabgaben befreit, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebietes der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlandes haben, wobei laut…
…cit- u.a. Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus von den Eingangsabgaben befreit, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebietes der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlandes haben, wobei laut…
Das Höchstgericht hat in diesem Erkenntnis festgestellt, dass eine Beschränkung der Eingangsabgabenfreiheit nur auf solche landwirtschaftliche Erzeugnisse, die mit inländischen Betriebsmitteln und Arbeitskräften erwirtschaftet wurden, der anzuwendenden Befreiungsbestimmung nicht zu entnehmen ist. Der dieser höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt unterscheidet sich aber insofern wesentlich vom…
…ZBefrVO) regelt in ihrem Titel IX die Befreiung der von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschafteten Erzeugnisse. Der unter diesem Titel IX angeführte Art. 39 ZBefrVO lautet: "(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker…
…Grundstücken in einem Drittland erwirtschafteten Erzeugnisse. Im Zuge einer Nachschau gemäß § 24 ZollR-DG überprüfte das Hauptzollamt Wien, ob die Eingangsabgabenbefreiung für diese Waren zu Recht gewährt worden war. Die Abgabenbehörde erster Instanz befasste dabei (im Amtshilfeweg) auch die ungarischen Zollbehörden. Diese Überprüfung mündete in…
…Abgabe einer solchen Anmeldung ist jedoch unterblieben. Den Ermittlungsergebnissen zufolge, hat S, gegenüber den Zollbehörden behauptet, den Mais auf Grundstücken in Ungarn in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft erwirtschaftet zu haben, da für von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse…
…Abgabe einer solchen Anmeldung ist jedoch unterblieben. Den Ermittlungsergebnissen zufolge, hat S, gegenüber den Zollbehörden behauptet, den Mais auf Grundstücken in Ungarn in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft erwirtschaftet zu haben, da für von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse…
…Abgabe einer solchen Anmeldung ist jedoch unterblieben. Den Ermittlungsergebnissen zufolge, hat S, gegenüber den Zollbehörden behauptet, den Mais auf Grundstücken in Ungarn in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft erwirtschaftet zu haben, da für von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse…
…Abgabe einer solchen Anmeldung ist jedoch unterblieben. Den Ermittlungsergebnissen zufolge, hat S, gegenüber den Zollbehörden behauptet, den Mais auf Grundstücken in Ungarn in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft erwirtschaftet zu haben, da für von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse…
…Abgabe einer solchen Anmeldung ist jedoch unterblieben. Den Ermittlungsergebnissen zufolge, hat S, gegenüber den Zollbehörden behauptet, den Mais auf Grundstücken in Ungarn in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft erwirtschaftet zu haben, da für von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse…
…Abgabe einer solchen Anmeldung ist jedoch unterblieben. Den Ermittlungsergebnissen zufolge, hat S, gegenüber den Zollbehörden behauptet, den Mais auf Grundstücken in Ungarn in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft erwirtschaftet zu haben, da für von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschaftete Erzeugnisse…
…und 41 Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebietes der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlands haben…
…ZBefrVO) regelt in ihrem Titel IX die Befreiung der von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschafteten Erzeugnisse. Der unter diesem Titel IX angeführte Art. 39 ZBefrVO lautet: "(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker…
…ZBefrVO) regelt in ihrem Titel IX die Befreiung der von Landwirten der Gemeinschaft auf Grundstücken in einem Drittland erwirtschafteten Erzeugnisse. Der unter diesem Titel IX angeführte Art. 39 ZBefrVO lautet: "(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der Artikel 40 und 41 Erzeugnisse des Acker…
…Grundstücken in einem Drittland erwirtschafteten Erzeugnisse. Im Zuge einer Nachschau gemäß § 24 ZollR-DG überprüfte das Hauptzollamt Wien, ob die Eingangsabgabenbefreiung für diese Waren zu Recht gewährt worden war. Die Abgabenbehörde erster Instanz befasste dabei (im Amtshilfeweg) auch die ungarischen Zollbehörden. Diese Überprüfung mündete in…
…in einem Drittland erwirtschafteten Erzeugnisse. Im Zuge einer Nachschau gemäß § 24 ZollR-DG überprüfte das Hauptzollamt Wien, ob die Eingangsabgabenbefreiung für diese Waren zu Recht gewährt worden war. Die Abgabenbe-hörde erster Instanz befasste dabei (im Amtshilfeweg) auch die ungarischen Zollbehörden. Diese Überprüfung mündete in…
…Bestimmung sind Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlands haben…
…Bestimmung sind Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlands haben…
…Bestimmung sind Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft von Landwirten erwirtschaftet werden, die ihren Betriebssitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in unmittelbarer Nähe des betreffenden Drittlands haben…