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6 Treffer1578 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0478-F/12Nur eine qualifizierte Übung der Vertragsstaaten ist relevant für die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2013

…2013 (UFS 111): Es ist nicht zu bezweifeln, dass die berufliche Tätigkeit des Bw unter Beachtung des KJG erfolgt. Der Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste…

UFSF RV/0257-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte einer bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2013Teil 1/2

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSF RV/0255-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2013

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSL RV/1093-L/11Unmittelbare Förderung gemeinnütziger Zwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…dies zu unterlassen. Dabei stehe den Mitarbeiterinnen des Ordnungsdienstes keine Befehls- und Zwangsgewalt zur Verfügung (ausgenommen sei seit kurzem der Bereich der illegalen Bettelei, der aber eine untergeordnete Rolle - 2 bis 3 % der Gesamtfälle - im Aufgabengebiet des Ordnungsdienstes darstellt). Dies hätte seine Grundlage auch in…

UFSF RV/0421-F/13Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte eines bei einer liechtensteinischen Gemeinde nichtselbständig tätigen Jugendarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2013Teil 1/2

…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…

UFSW RV/0029-W/13Anmeldung zu FinanzOnline unter Berufung auf eine Vorsorgevollmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013Teil 2/3

…auftritt. Diese obrigkeitliche Befugnis kommt in der Kompetenz, Verordnungen und Bescheide zu erlassen sowie unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsverwaltung zu setzen, zum Ausdruck. In der Privatwirtschaftsverwaltung tritt der Staat hingegen nicht als Träger hoheitlicher Befugnisse auf, sondern bedient sich für sein Handeln Rechtsformen, die auch…