… 18. (1) Der handschriftlichen Unterzeichnung durch den Aussteller steht die Unterschrift gleich, die von ihm oder in seinem Auftrag, oder mit seinem Einverständnisse mechanisch hergestellt oder mit Namenszeichnung vollzogen wird. ...................................." Vorweg ist zu beurteilen, ob mit der Telekopie, welcher es unbestritten an einer Originalunterschrift der…
…ausgenützt, so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke des Sparmarktes als ein unabhängiger Markt von der Bf als Abfindungsberechtigter mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke habe in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler…
…ausgenützt, so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke Lagerhaus BB als ein unabhängiger Markt vom Bf als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke Lagerhaus BB habe in weiterer Folge als Händler bzw…
…solche den Alkohol besitzen hätten müssen. Sie seien nur Inhaber ohne Besitzwillen gewesen. Er sei immer Eigentümer seines unter Abfindung hergestellten Alkohols geblieben. Der Verkauf sei rechtlich - auch für Kunden klar erkennbar - zwischen ihm und dem Kunden als Letztverbraucher erfolgt. Das Beiziehen eines Erfüllungsgehilfen widerspreche…
…beim VwGH zur Zl. 2008/16/0056 schwebenden Verfahrens mit Bescheid vom 1. September 2008 ausgesetzt wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Alkohol und alkoholhaltige Waren (Erzeugnisse), die im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht werden, unterliegen nach § 1 Abs. 1 AlkStG einer Verbrauchsteuer…
…einer Handelskette ausgenützt, so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei der A als ein unabhängiger Markt vom Bf als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Der A habe in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler und…
…Handelskette ausgenützt, so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei der Bauernladen A als ein unabhängiger Markt vom Bf als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Der Bauernladen A habe in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler…
…ausgenützt, so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei der Bauernladen D als ein unabhängiger Markt von den Bf als Abfindungsberechtigte mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Der Bauernladen D habe in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler…
…ausgenützt, so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei der Bauernladen A als ein unabhängiger Markt von der Bf als Abfindungsbrennerin mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Der Bauernladen A habe in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler…
…so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke Lagerhaus A als ein unabhängiger Markt von der Bf als Abfindungsberechtigter mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke Lagerhaus A habe in weiterer Folge als Händler bzw…
…bzw. Ab-Hof-Verkauf zwischen dem Abfindungsberechtigten und einem Letztverbraucher vorgelegen. Die Bf habe den unter Abfindung hergestellten Alkohol nicht an den Letztverbraucher, sondern an Zwischenhändler auf Kommissionsbasis zur Weiterveräußerung abgegeben und damit gegen die Verkehrsbeschränkungen verstoßen. Dagegen wendet sich die Beschwerde vom 11. Juni…
…so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke im Lagerhaus in B als ein unabhängiger Markt vom Bf als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke im Lagerhaus in B habe in weiterer Folge…
…dazugehörigen Abrechnungssystem einer Handelskette ausgenützt, so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke B als ein unabhängiger Markt vom Bf als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke B, habe in weiterer Folge als…
…ergänzendem Scheiben vom 23. Februar 2007 wurde vom Bf die Bescheidbegründung zurückgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, er habe zu keinem Zeitpunkt seinen unter Abfindung hergestellten Alkohol an den Handel verkauft. Sein damals im Lagerhaus A befindlicher Abfindungsbrand sei immer sein Eigentum geblieben. Der Verkauf sei…
…Verkehrsbeschränkungen. Es seien die Bauernecken in den Lagerhäusern A bzw. B als ein unabhängiger Markt vom Bf als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecken in den Lagerhäusern A und B hätten in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler…
…als Erfüllungsgehilfe fungiert. Im Vorhalt vom 28. Juni 2007 stellte das Zollamt Graz an den Bf. die Frage, in welcher Form die Verrechnung des unter Abfindung hergestellten Alkohols zwischen Lagerhaus und ihm erfolgt ist. Im Schreiben vom 12. Juli 2007 teilte der Bf. hierauf mit…
…ausgenützt, so bestehe kein Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke Lagerhaus A als ein unabhängiger Markt vom Bf als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke Lagerhaus A habe in weiterer Folge als Händler bzw…
…am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke Lagerhaus B, als ein unabhängiger Markt vom Bf. als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke Lagerhaus B, habe in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler und nicht als Verkaufsstelle…
…Zweifel am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke B als ein unabhängiger Markt vom Bf. als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke B habe in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler und nicht als Verkaufsstelle des…
…am Verstoß gegen die Verkehrsbeschränkungen. Es sei die Bauernecke Lagerhaus B als ein unabhängiger Markt vom Bf. als Abfindungsberechtigtem mit Alkohol, der unter Abfindung hergestellt worden war, beliefert worden. Die Bauernecke Lagerhaus B habe in weiterer Folge als Händler bzw. Zwischenhändler und nicht als Verkaufsstelle…