…Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (in der Folge kurz: VO 883/2004) bezeichnet der Ausdruck "selbstständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt…
…war." Aktenkundig ist schließlich, dass der Berufungswerber (jedenfalls) im Monat Mai 2004 und in den anschließenden Monaten in Österreich weder beschäftigt war noch sich in einer der Beschäftigung gleichgestellten Situation befand. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Artikel 1 Buchstabe a lit. i der Verordnung…
…seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Einer Beschäftigung gleichgestellte Situation ist nach Art. 11 Abs. 2 auch der Bezug des Wochengelds oder Karenzgelds. Unter…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie in Belgien liege. Da der Kindesvater in Belgien beschäftigt sei und die Kindesmutter sich in gesetzlicher Karenz befinde, was eine einer Beschäftigung gleichgestellten Situation darstelle, sei gemäß Artikel 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 vorrangig Belgien zur Zahlung von…
…und in lit. b den Begriff der "selbständigen Erwerbstätigkeit". a) Beschäftigung Unter der Beschäftigung ist ,jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt…
…einer Erwerbstätigkeit gleichzuhalten, wenn Arbeitsentgelt oder andere Leistungen als Renten in Zusammenhang mit diesen Versicherungsfällen zu zahlen sind oder während unbezahltem Urlaub zum Zweck der Kindererziehung solange dadurch eine nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der selbständigen Erwerbstätigkeit gleichgestellte Situation vorliegt. Auf Grund der Bestimmungen des § 2…
…geschlossen werden kann. Was auch mein Fall war, denn ich habe nach zwei Monaten die gewerbliche Tätigkeit als Personenbetreuerin wieder aufgenommen. Meine Situation ist in dem Fall als eine gleichgestellte Situation zur selbständigen Erwerbstätigkeit gemäß Artikel 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 883/2004…
…Buchstabe a der Verordnung Nr. 883/2004 bezeichnet für Zwecke dieser Verordnung der Ausdruck "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt.…
…dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: a) "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt; b) "selbstständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation…
…der Familienleistungen zuständig. Streitzeitraum Mai 2010 bis Dezember 2011: Gemäß Artikel 1 der VO2 bezeichnet der Ausdruck "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt…
…Art. 68 Abs. 1 lit. a VO (EG) ist für die Monate, in denen bei der Berufungswerberin keine Beschäftigung und keine einer Beschäftigung gleichgestellte Situation vorliegt, der in einem Mitgliedstaat beschäftigte Kindesvater aufgerufen, dort seine Ansprüche geltend zu machen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Rückzahlungsverpflichtung gemäß §…
…1.5.2010 und ist für den Streitzeitraum anzuwenden. Gemäß Artikel 1 der VO bezeichnet der Ausdruck "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt…
…Art 1 lit. b) der VO bezeichnet für Zwecke dieser Verordnung der Ausdruck "selbständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt…
…dieser Verordnung der Ausdruck "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt, während der Ausdruck "selbständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation…
…Buchstabe a der Verordnung Nr. 883/2004 bezeichnet für Zwecke dieser Verordnung der Ausdruck "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt.…
…die Bw somit durchgängig nach dem GSVG pflichtversichert blieb, eine der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit gleichgestellte Situation iSd Art 1 lit b) der VO gesehen werden. Auch deshalb unterlag die Bw im Streitzeitraum nach Art 11 Abs 3 lit a) der VO den österreichischen Rechtsvorschriften…
…Gewerbe als ruhend gemeldet wird, die Bw somit durchgängig nach dem GSVG pflichtversichert blieb, eine der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit gleichgestellten Situation iSd Art 1 lit b) der VO gesehen werden. Auch deshalb unterlag die Bw im Streitzeitraum nach Art 11 Abs. 3 lit a)…
…oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt. Gemäß lit b) bezeichnet für Zwecke dieser Verordnung der Ausdruck "selbständige Erwerbstätigkeit" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation…
…die Bw somit durchgängig nach dem GSVG pflichtversichert blieb, eine der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit gleichgestellte Situation iSd Art 1 lit b) der VO2 zu sehen. Auch deshalb unterlag die Bw im Streitzeitraum nach Art 11 Abs 3 lit a) der VO2 den österreichischen Rechtsvorschriften…
…dass das angemeldete Gewerbe als ruhend gemeldet wird, die Bw somit durchgängig nach dem GSVG pflichtversichert blieb, eine der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit gleichgestellten Situation iSd Art 1 lit b) der VO zu sehen. Auch deshalb unterlag die Bw. im Streitzeitraum nach Art 11 Abs…