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UFSL RV/0556-L/03Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung in der Ärzteversorgung eines deutschen Bundeslandes sind keine Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…freiwilligen Beitragsleistungen an die Ärzteversorgung Niedersachsen auch als Pflichtbeiträge (im Sinne der an die örtlich zuständige Ärztekammer bei Nichtbefreiung gebotenen Zahlungen), die eine Subsumierung unter § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 bedingen würden, zu qualifizieren sind. Die berufungsgegenständlichen Beitragszahlungen sind in der…

UFSW RV/1403-W/10freiwillige Weiterversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2010

…stellten in Österreich grundsätzlich Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Nur freiwillige Beiträge könnten zu Sonderausgaben nach § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 führen. Allein die Auswirkung des Versicherungsstatus, nämlich der gleichartige Versorgungsanspruch, bedinge nicht, dass die freiwilligen Beitragsleistungen an die Ärzteversorgung des deutschen Bundeslandes als…

UFSI RV/0930-I/10Begehrte unbegrenzte Abzugsfähigkeit des an die Ärzteversorgung Niedersachen geleisteten freiwilligen Zusatzbeitrages (Höherversicherung) als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2013

…an die Ärzteversorgung Niedersachen gezahlten "Zusatzbeiträgen" handelt es sich jedoch unbestritten um Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung in der (gesetzlichen) Rentenversicherung dieser Versorgungseinrichtung. Demzufolge liegen im Streitfall bereits die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 Z 2 EStG für eine Ausnahme von der betraglichen…

UFSI RV/0149-I/09Freiwillige Beiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung, keine Pflichtbeiträge im Sinne des §16 Abs. 1 Z. 4 lit. e EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2009

…freiwillige Zahlungen handelt. Auch die Auswirkung des Versicherungsstatus, nämlich dass die Ruheversorgungsgenüsse aus der Ärzteversorgung Bayerns einen gleichartigen Anspruch wie die Versorgungsgenüsse aufgrund der Beitragsleistung zum Wohlfahrtsfonds der österreichischen Ärztekammer darstellen, vermag an dieser Beurteilung im Hinblick auf die ausdrückliche Freiwilligkeit der an die deutsche…

UFSI RV/0140-I/05freiwillige Mehrzahlungen an die Bayerische Ärzteversorgung, Nichtabzugsfähigkeit als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2005

…eine "freiwillige Mehrzahlung" an die Bayerische Ärzteversorgung in Höhe von € 5.375.- als Werbungskosten geltend machte. Das Finanzamt Innsbruck wich von der Erklärung insoweit ab, als es den angeführten Betrag nicht als Werbungskosten berücksichtigte. Begründet wurde dies damit, dass der angeführte Betrag unter die…

UFSG RV/0381-G/02freiwillige Pensionsbeiträge eines angestellten Arztes stellen keine Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2006

…zu einer freiwilligen Pensionsversicherung gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Der Hinweis des Berufungswerbers auf das Erkenntnis des VwGH vom 10.5.2001, 98/15/0030, kann ebenfalls nicht zum Erfolg führen, da es sich bei den in diesem…