RIS AI
14 Treffer1634 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/4023-W/09Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…bis September 2009 mit der Begründung ab, dass M nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Zivildienstes mit der Ausbildung (das wäre das Sommersemester 2009) an der Wirtschaftsuniversität Wien begonnen habe. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid wurde von der Bw. wie folgt begründet: "Punkt…

UFSW RV/3940-W/08Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung bestünde, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt werde. Da C nicht im Sommersemester 2008 inskribiert gewesen wäre, sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Am 30.10…

UFSL RV/0335-L/09Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2010

…ein Studienbeginn im SS 2008 möglich gewesen sei. Durch den Ausbildungsbeginn ihres Sohnes erst im WS 2008/2009 sei daher eine rückwirkende Zuerkennung der Beihilfe für den angesprochenen Zeitraum nicht möglich. Gegen den vorgenannten Bescheid richtet sich die Berufung der Bw. vom 9.12.2008…

UFSF RV/0036-F/10Familienbeihilfenanspruch bei nicht frühestmöglichem Berufsausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

…Vorerst habe er beabsichtigt, im Herbst auf die Fachhochschule zu gehen. Der frühestmögliche Studienbeginn wäre in diesem Fall der 1.10.2009 gewesen. M sei in der Zeit zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und Studienaufnahme nicht erwerbstätig gewesen, da er wegen der schlechten Wirtschaftslage keine Beschäftigung…

UFSL RV/0584-L/09Familienbeihilfe für Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2011

…nicht Voraussetzung, in der Praxis besondere Sprachkenntnisse erforderlich sind bzw. der Besuch eines (zeit-)intensiven Sprachkurses im Ausland (mit Abschlussprüfungen in qualifizierten Institutionen) vor dem Ausbildungsbeginn dringend angeraten wird, kann bei einer Gesamtbetrachtung der erfolgten Ausbildungsmaßnahmen auch für die Dauer der Sprachkurse Berufsausbildung vorliegen. Der…

UFSW RV/0261-W/12Sprachkurse im Ausland idR keine Berufsausbildung iSd FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012

…absolvierten Sprachkurses in Amerika als Berufsausbildungszeit gilt und die Familienbeihilfe weiter zu gewähren ist - auch für den Zeitraum zwischen Abschluss der Schulausbildung und frühestmöglicher weiter(führenden)Berufsausbildung. Der von Ihrem Sohn ab September 2011 besuchte Sprachkurs an der "EF Education" stellt für sich betrachtet keine…

UFSW RV/3246-W/12Familienbeihilfenanspruch in der Zeit zwischen Abbruch der AHS-Ausbildung und Aufnahme einer neuen Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2013

…Stadt Wien vom 01. März 2012 bei, aus der unter anderem hervorgeht, dass CD die dreijährige Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege besuche und der Ausbildungsbeginn der 01. März 2012 sei. Mit Vorhalt vom 17. April 2012 wurde der Bw vom Finanzamt ersucht, mitzuteilen…

UFSS RV/0036-S/12Bei vorzeitigem Schulabbruch ist § 2 Abs. 1 lit. d FLAG nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…1 lit. d FLAG für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird. Dies treffe im gegenständlichen Fall zu. Der Sohn sollte…

UFSS RV/0055-S/12Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages nach Abschluss der Schulausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Ausbildung noch nicht feststehe, habe sich der Sohn um eine Tätigkeit gekümmert und habe am Anfang Dezember eine Saisonarbeit im Sportgeschäft gefunden. Diese Arbeit sei gedacht als Überbrückung bis zum nächstmöglich Ausbildungsbeginn für seine Berufsausbildung. Hätte sie damals die Auskunft erhalten, dass sie keine Familienbeihilfe…

UFSI RV/0350-I/09Familienbeihilfenanspruch in der Zeit zwischen Abbruch einer Berufsausbildung und Aufnahme einer neuen Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2010

…Die Absolvierung eines Praktikums wäre von der Schulleitung empfohlen worden. Ihr Sohn habe somit die Wartezeit bis zum Ausbildungsbeginn sinnvoll genutzt, weshalb sie die Voraussetzungen für den Bezug von Familienbeihilfe als gegeben sehe. Über die Berufung wurde erwogen: Bei vorliegendem Fall steht an Sachverhalt fest…

UFSS RV/0333-S/12Keine Familienbeihilfe für Sprachkurs im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2012

…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird (BudBG 2011, BGBl I 2010/111 ab 1.3.2011). Gemäß § 10 Abs…

UFSF RV/0228-F/08Wurde der Zivildienst vor Vollendung des 26. Lebensjahres geleistet und befindet sich das Kind tatsächlich in dem Monat, in dem es das 26. Lebensjahr vollendet, in Berufsausbildung, wird gemäß § 2 Abs. 1 lit g FLAG 1967 die Familienbeihilfe unter den allgemeinen Voraussetzungen längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008

…deren Fortsetzung gehindert, oder es kann - falls es erst beabsichtigt, eine Ausbildung zu beginnen - zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausbildungsbeginnes (Beginn des Studiums) kommen. Auf Grund der regulären Dauer des Präsenzdienstes von - zumindest sechs Monaten Grundwehrdienst - ist der Gesetzgeber offenbar davon ausgegangen, dass die dadurch…

UFSW RV/1842-W/02Zivildienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) für volljährige Kinder, die das 21…

UFSG RV/0883-G/11Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…da Name nach Abschluss der Matura nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine weitere Berufsausbildung begonnen habe und deshalb ab Juli 2011 kein Familienbeihilfenanspruch mehr bestehe. Die Berufungswerberin erhob gegen den Rückforderungsbescheid mit folgender Begründung das Rechtsmittel der Berufung: Meine Tochter Name hat sich für die Ausbildung…