…bis September 2009 mit der Begründung ab, dass M nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Zivildienstes mit der Ausbildung (das wäre das Sommersemester 2009) an der Wirtschaftsuniversität Wien begonnen habe. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid wurde von der Bw. wie folgt begründet: "Punkt…
…Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung bestünde, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- Ausbildungs- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt werde. Da C nicht im Sommersemester 2008 inskribiert gewesen wäre, sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Am 30.10…
…ein Studienbeginn im SS 2008 möglich gewesen sei. Durch den Ausbildungsbeginn ihres Sohnes erst im WS 2008/2009 sei daher eine rückwirkende Zuerkennung der Beihilfe für den angesprochenen Zeitraum nicht möglich. Gegen den vorgenannten Bescheid richtet sich die Berufung der Bw. vom 9.12.2008…
…Vorerst habe er beabsichtigt, im Herbst auf die Fachhochschule zu gehen. Der frühestmögliche Studienbeginn wäre in diesem Fall der 1.10.2009 gewesen. M sei in der Zeit zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und Studienaufnahme nicht erwerbstätig gewesen, da er wegen der schlechten Wirtschaftslage keine Beschäftigung…
…nicht Voraussetzung, in der Praxis besondere Sprachkenntnisse erforderlich sind bzw. der Besuch eines (zeit-)intensiven Sprachkurses im Ausland (mit Abschlussprüfungen in qualifizierten Institutionen) vor dem Ausbildungsbeginn dringend angeraten wird, kann bei einer Gesamtbetrachtung der erfolgten Ausbildungsmaßnahmen auch für die Dauer der Sprachkurse Berufsausbildung vorliegen. Der…
…absolvierten Sprachkurses in Amerika als Berufsausbildungszeit gilt und die Familienbeihilfe weiter zu gewähren ist - auch für den Zeitraum zwischen Abschluss der Schulausbildung und frühestmöglicher weiter(führenden)Berufsausbildung. Der von Ihrem Sohn ab September 2011 besuchte Sprachkurs an der "EF Education" stellt für sich betrachtet keine…
…Stadt Wien vom 01. März 2012 bei, aus der unter anderem hervorgeht, dass CD die dreijährige Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege besuche und der Ausbildungsbeginn der 01. März 2012 sei. Mit Vorhalt vom 17. April 2012 wurde der Bw vom Finanzamt ersucht, mitzuteilen…
…1 lit. d FLAG für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird. Dies treffe im gegenständlichen Fall zu. Der Sohn sollte…
…Ausbildung noch nicht feststehe, habe sich der Sohn um eine Tätigkeit gekümmert und habe am Anfang Dezember eine Saisonarbeit im Sportgeschäft gefunden. Diese Arbeit sei gedacht als Überbrückung bis zum nächstmöglich Ausbildungsbeginn für seine Berufsausbildung. Hätte sie damals die Auskunft erhalten, dass sie keine Familienbeihilfe…
…Die Absolvierung eines Praktikums wäre von der Schulleitung empfohlen worden. Ihr Sohn habe somit die Wartezeit bis zum Ausbildungsbeginn sinnvoll genutzt, weshalb sie die Voraussetzungen für den Bezug von Familienbeihilfe als gegeben sehe. Über die Berufung wurde erwogen: Bei vorliegendem Fall steht an Sachverhalt fest…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird (BudBG 2011, BGBl I 2010/111 ab 1.3.2011). Gemäß § 10 Abs…
…deren Fortsetzung gehindert, oder es kann - falls es erst beabsichtigt, eine Ausbildung zu beginnen - zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausbildungsbeginnes (Beginn des Studiums) kommen. Auf Grund der regulären Dauer des Präsenzdienstes von - zumindest sechs Monaten Grundwehrdienst - ist der Gesetzgeber offenbar davon ausgegangen, dass die dadurch…
…haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) für volljährige Kinder, die das 21…
…da Name nach Abschluss der Matura nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine weitere Berufsausbildung begonnen habe und deshalb ab Juli 2011 kein Familienbeihilfenanspruch mehr bestehe. Die Berufungswerberin erhob gegen den Rückforderungsbescheid mit folgender Begründung das Rechtsmittel der Berufung: Meine Tochter Name hat sich für die Ausbildung…