Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Franz Zeitlhofer und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Fink, Dr. Gernot Wolfsgruber und Kommerzialrat Wolfgang Sauer im Beisein der Schriftführerin VB Eveline Wünscher am 22. Oktober 2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch…
…a.). Dies bedeute, dass in Fällen, in denen der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen sei und wieder rückgängig gemacht werde, sich seine vorgängige Besteuerung als unbegründet erweise und allenfalls bereits vorweg entrichtete Grunderwerbsteuer eben rückzuerstatten sei (vergleiche auch VfGH vom 20.6.1986, G 229/85). Wende man…
…a.). Dies bedeute, dass in Fällen, in denen der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen sei und wieder rückgängig gemacht werde, sich seine vorgängige Besteuerung als unbegründet erweise und allenfalls bereits vorweg entrichtete Grunderwerbsteuer eben rückzuerstatten sei (vergleiche auch VfGH vom 20.6.1986, G 229/85). Wende man…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Commerz-Treuhand SteuerberatungsgesmbH, 6300 Wörgl, Bahnhofstr. 8A, vom 17. Juni 1999 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 18. Mai 1999 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
Bei der Bezeichnung der Bank handelt es sich um eine sprachliche Unschärfe die SV selbst mit Hinweis auf seine Erinnerung mit dem eingefügten Zwischensatz relativiert wohingegen der übrige Teil der Aussage, die Kontaktaufnahme von Seiten des HW und sein Interesse sowohl an Mobilien als auch…
…ein Grundstück von der Verkäuferin erwerben zu wollen. Rein aus organisatorischen Gründen sei das Grundstück erst nach dem Abschluss des Bauträgervertrages erworben worden. Aus keiner Bestimmung des Grundstückskaufvertrages gehe eine Verpflichtung des Käufers, auf dem Grundstück ein Haus der Firma L. errichten zu lassen, hervor…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch H.L., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. Dezember 2002, St. Nr. XY, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…beseitigt werden. Nicht begünstigt davon sind Vorgänge, bei denen die Stornierung nicht einen fehlgeschlagenen Erwerbsvorgang beseitigen soll, sondern bei denen die Stornovereinbarung eigentlich einen weiteren Erwerbsvorgang verdeckt. Der gegenständliche erste Erwerbsvorgang lässt sich keinesfalls als fehlgeschlagen bezeichnen, hat er doch gerade das erreicht, was er…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., vertreten durch Dr. Heinrich Oppitz Rechtsanwalt KEG, 4600 Wels, Karl-Loy-Straße 17, vom 19. Jänner 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 15. Dezember 2000 betreffend Grunderwerbsteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird…
…die Baubewilligung angesucht habe, in der Baubewilligung auf die Projektspläne vom 1.2.1996 Bezug genommen worden sei, die Pläne also bereits vor Abschluss der Grundstückskaufvertrages bestanden hätten, im Auftrag zur Organisation eines Bauwerkes durch NB im Wesentlichen festgehalten worden sei, dass NB beauftragt sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 22. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. August 2007, Erfassungsnummer zzz, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 2. Dezember…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R., vertreten durch Dr. Karl Mandl, 5270 Mauerkirchen, Untermarkt 7, vom 19. Juli 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 20. Juni 2001 betreffend Grunderwerbsteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 13. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13. August 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7 Z. 3 GrEStG mit 3,5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GS, ZP, H, vertreten durch Mag. Werner Hammerl, Rechtsanwalt, 4780 Schärding, Oberer Stadtplatz 40, vom 30. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch AD RR Renate Pfändtner, vom 27. Juli 2005…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. Februar 2002, St. Nr. XY betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Unterpachtvertrag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EH, Adr, vom 6. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. März 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Grunderwerbsteuer vom 15. November 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…17 GrEStG verfügt die grundsätzliche Steuerfreiheit für rückgängig gemachte Erwerbsvorgänge. Das entspricht auch der materiellen Zielsetzung des GrEStG, den Grundstücksverkehr zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen, und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet (VfGH vom 20. Juni 1986…
…des Verkäufers oder eines mit diesem zusammenarbeitenden Organisators vorgegebenes Gebäude gebunden ist, dann ist ein Kauf mit herzustellendem Gebäude anzunehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass über Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung unterschiedliche Vertragsurkunden abgeschlossen wurden (vgl. die Erkenntnisse des VwGH vom 31. März 1999, Zl…