…P. im Namen des Beschuldigten Mag. R. K. Einspruch gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz ein. Ein "Einspruch", der nicht vom Beschuldigten, auf den sich der Zurückweisungsbescheid bezieht, sondern von einer anderen, nicht zum Kreise der Verteidiger gehörenden Person…
…spricht das allgemein gehaltene, im Sinne der Rechtslage vor dem 1. Jänner 2011 formulierte Auskunftsersuchen an die Bf. im Zusammenhang mit der mangelnden Begründung sowie der fehlenden Rechtsmittelbelehrung gegen das Vorliegen eines rechtsmittelfähigen normativen Aktes im Sinne des § 99 Abs. 6 FinStrG. Gemäß § 156 Abs…
…§ 156 FinStrG als unzulässig zurückgewiesen.. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 11. Jänner 2006 hat das Zollamt Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 2006/00007-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser es als Verantwortlicher für Zollangelegenheiten der…
…Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen A.T., (Bf.) vertreten durch Dr. Wolfgang Kunert, 2000 Stockerau, Th. Pampichlerstr. 1 a, zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 10. Juli 2013 gegen den Bescheid auf Abweisung des Antrages auf Akteneinsicht des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 13. Juni…
…sowie aller anderer Verfahren gegen mich. Graz, 16.04.2013 A" Ohne jeden Zweifel ist der Beilage zu entnehmen, dass B von der Bf. bevollmächtigt wurde und dass die Eingabe damit nicht ihr als Einbringerin zuzurechnen ist. Dem Vorbringen, das Fehlen der Unterschirift sei keine…
…wenn die im Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde. Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben; sie können…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KG, Transporte und Zeitungszustellung, geb. 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der (gewerbsmäßigen) Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm 38…
…mit 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eingestellt, weil er diese Tat nicht begangen hat. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) nach § 25 Abs. 1 FinStrG eine Verwarnung ausgesprochen, weil er…
…das Finanzamt H. als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers auf Akteneinsicht als unbegründet abgewiesen, weil aus dem Antrag der Grund für eine Akteneinsicht nicht ersichtlich sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Jänner 2008, in welcher im…
…16. und 17. Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Bf. auf Akteneinsicht als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 1. August 2007, in welcher vorgebracht wurde, dass Anlass für das Einschreiten der Finanzstrafbehörde erster Instanz offensichtlich…
…bereits einmal hinsichtlich vorgeblich geleisteter Zahlungen getäuscht habe, an der Meldeadresse vor seiner Verhaftung nicht aufhältig gewesen sei und der Behörde keine Wohnadresse für die Zeit nach seiner Haftentlassung bekannt sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Oktober 2008…
…Juni 2010, StrNr. 123, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Juni 2010 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur STRNR. 123 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass…
… 156 Abs. 4 FinStrG als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Verständigung vom 21. Dezember 2009 leitete das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr…
…nicht zulässig zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 156 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Rechtsmittel, das gegen ein von ihr erlassenes Erkenntnis (einen Bescheid) eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs…
…gestellt, weil er durch einen Unfall gehindert gewesen sei, die Berufungsfrist zu nutzen, und gleichzeitig eine ausführlich begründete Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid nachgereicht. Die Finanzstrafbehörde I. Instanz hat diesen Wiedereinsetzungsantrag am 3. Mai 2004 als unbegründet abgewiesen. Der diesbezügliche Bescheid wurde an der Adresse M…
…2007, StrNr. 1, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Juli 2007 hat das Finanzamt Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur STRNR. 1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe…
…sodass die Beschwerde, welche erst 16. Dezember 2003 beim Finanzamt Linz eingebracht worden sei, verspätet sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 23. Jänner 2004, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Hinterlegung vom 31. Oktober 2003 sei…
…Adr., vertreten durch Dr. Alexander Matt, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Belruptstr. 22, vom 11. Juli 2011 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch MMag. Gerhard Kofler, vom 30. Juni 2011, Zl. 920000/1920/2011, betreffend Erlöschen eines Brennrechts (§ 111 Alkoholsteuergesetz - AlkStG) entschieden: Die…
…vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 5. Mai 2010, StrNr. X, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 156 Abs. 4 FinStrG wegen fehlender Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung vom 24. Juni 2008…
…habe immer versucht, alle Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen, doch nun werde wieder gegen die SBH zu Felde gezogen und deren Arbeit erschwert, indem wegen kleiner Fehler wie der fehlenden Unterschrift der Abgabepflichtigen, die sie jederzeit hätte einholen können, schlichtweg eine Zurückweisung…