…anhängig gewesene Beschwerden in den für den Zollbereich sinngemäß anzuwendenden Übergangsbestimmungen (siehe dazu § 85c Abs. 8 ZollR-DG), namentlich in § 323 Abs. 12 BAO u.a. ausgeführt, dass Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat auch für den Zollbereich in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift abweichend…
…5. ...(Behältnisse, Verpackungen) ... 6. Maßgebend für die Einreihung von Waren in die Unterpositionen einer Position sind der Wortlaut dieser Unterpositionen, die Anmerkungen zu den Unterpositionen und - sinngemäß - die vorstehenden Allgemeinen Vorschriften. Einander vergleichbar sind dabei nur Unterpositionen der gleichen Gliederungsstufe. Soweit nichts anderes bestimmt ist…
…§ 119 Abs.1 ZollR-DG anerkannt, zumal es dem Sinn und Zweck des EU-weiten Kommunikationsnetzes für die elektronische Datenübertragung zwischen den zuständigen Behörden im Zollbereich widersprechen würde, wenn die entscheidende Beilage zum Ersuchen (= der Exekutionstitel) separat postalisch versendet werden müsste; es müsse genügen…
…Materialien"). In Bezug auf den Zollbereich habe das Zollamt festgestellt, dass zwar derartige Arbeitsprozessbeschreibungen (vorwiegend für die Warenübernahme) existierten (insbes. die Dokumente FQI 116-02, FQI 116-145), nicht jedoch solche für die Selbstkontrolle, wobei dem Zollamt aufgefallen sei, dass für andere Arbeitsbereiche (zB Systemüberwachung…
…Warenort befunden haben. Vielmehr sei für die gegenständlichen, vom genannten Versandschein erfassten Ware bereits am 25.7.2009 unter Erklärung des bereits zuvor genannten Warenortes eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Feld 37 Code 4200) abgegeben worden, ohne dass…
…a) Zollkodex den Zollbetrag um insgesamt € 1.209,11 sowie den Abgabenerhöhungsbetrag um € 213,05 reduzierte, im Übrigen (sinngemäß) die Berufung aber als unbegründet abwies, und zwar mit im Wesentlichen folgender Begründung: Bei der durchgeführten Nachschau sei festgestellt worden, dass für die im…
…ZollR-DG ist die Fristenverordnung auf Fristen, die im Zollrecht oder in Entscheidungen im Rahmen des Zollrechts festgesetzt werden, anzuwenden. Nach Art. 3 Abs. 1 2. Unterabsatz der Fristenverordnung wird, wenn für den Anfang einer nach Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt…
…gilt, ist im Zollbereich Gegenstand des Verfahrens vor dem Unabhängigen Finanzsenat nicht die Berufung über den Erstbescheid, sondern die Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung. Gemäß § 85f ZollR-DG haben die Zollbehörden die das zollrechtliche Rechtsbehelfsverfahren betreffenden Bestimmungen auch auf dem Gebiet der innergemeinschaftlichen Verbrauchsteuern anzuwenden. Gemäß …
…gilt, ist im Zollbereich Gegenstand des Verfahrens vor dem Unabhängigen Finanzsenat nicht die Berufung über den Erstbescheid, sondern die Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung. Gemäß § 85f ZollR-DG haben die Zollbehörden die das zollrechtliche Rechtsbehelfsverfahren betreffenden Bestimmungen auch auf dem Gebiet der innergemeinschaftlichen Verbrauchsteuern anzuwenden. Gemäß …
…gilt, ist im Zollbereich Gegenstand des Verfahrens vor dem Unabhängigen Finanzsenat nicht die Berufung über den Erstbescheid, sondern die Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung. Gemäß § 85f ZollR-DG haben die Zollbehörden die das zollrechtliche Rechtsbehelfsverfahren betreffenden Bestimmungen auch auf dem Gebiet der innergemeinschaftlichen Verbrauchsteuern anzuwenden. Gemäß …
…gilt, ist im Zollbereich Gegenstand des Verfahrens vor dem Unabhängigen Finanzsenat nicht die Berufung über den Erstbescheid, sondern die Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung. Gemäß § 85f ZollR-DG haben die Zollbehörden die das zollrechtliche Rechtsbehelfsverfahren betreffenden Bestimmungen auch auf dem Gebiet der innergemeinschaftlichen Verbrauchsteuern anzuwenden. Gemäß …
…Anträge, die angefochtenen Berufungsentscheidungen dahingehend abzuändern, dass den Aussetzungsanträgen Folge gegeben werde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 26 Abs. 1 UStG 1994 gelten, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß. Nach Art. 243 Abs. 2…
…Mit Bescheid des Hauptzollamtes Feldkirch vom 28. Mai 2003, Zahl 900/4484/2003, wurde vom Bf für den für ihn am 17. Februar 2003 in der Schweiz gekauften, mittels Überstellungskennzeichen in die BRD gebrachten und dort am 3. März in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr…
…Auch die in § 53 FinStrG für eine Gerichtszuständigkeit festgelegten Wertbeträge sind überschritten. Da es sich gegenständlich somit um hinterzogene Eingangsabgaben im Sinne des § 74 Abs. 2 ZollR-DG handelt, ist die zehnjährige Verjährungsfrist anzuwenden. Im Beschwerdefall sind daher die mit der Annahme der Zollanmeldungen entstandenen…
…aus den Erkenntnissen des VwGH vom 19.12.2002, 2001/16/0035 und vom 19.3.2003, 2001/16/0488, wenn dort aus der Sicht der Rechtslage vor der Änderung der ZK-DVO für den gegenständlichen Fall sinngemäß verwertbar ausgeführt wird, dass Voraussetzung für einen…
…gelten für die Einfuhrumsatzsteuer, soweit im Umsatzsteuergesetz nichts anderes bestimmt ist, die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die hier nicht zur Anwendung gelangenden Vorschriften über den aktiven und passiven Veredelungsverkehr. Das Zollrecht der Europäischen Gemeinschaften (§ 1 Abs. 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz) umfasst unter anderem den…
…dass die verfahrensgegenständlichen Zigaretten vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden, da für sie in den bei den Zollbehörden eingereichten Unterlagen eine unrichtige Bezeichnung angegeben wurde. Die Zigaretten seien somit nicht gestellt worden. Auf die ausführliche rechtliche Würdigung des zitierten Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes darf…
…Zollschuld samt Nebengebühren für Beförderungsmittel in der Höhe von € 32.655,25 an Zoll, € 390.711,69 an EuSt und € 59.606,40 an Abgabenerhöhung mit. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung bekämpft die Berufungswerberin diesen Bescheid mit den Argumenten der…
…der Strafbemessung (§ 23) anzuwenden. Gem. § 20 Abs.1 FinStrG ist, wenn auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt wird, zugleich die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Zur Höhe der in gegenständlicher Berufungsentscheidung ausgesprochenen Geldstrafe ist anzumerken, dass diese ohnehin…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 30. Jänner 2003, Zahl 900/09780/2002, betreffend eine Eingangsabgabenschuld, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…