…2008/15/0321 folgt, sind Bildungsmaßnahmen in Form von ,Umschulung' nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen sollen und daher künftiges Steuersubstrat darstellen. Für eine solche erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt…
…gesetzlich nicht definierten) Umschulung besteht in einem Berufswechsel unter Beendigung der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit mit dem Ziel der Erlangung einer neuen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. UFS 24.1.2011, GZ. RV/0011-G/08). Nach der jüngsten Rspr des VwGH spricht für eine erwerbsorientierte Umschulung…
…UFS 31.10.2011, RV/1861-W/11). Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt. Umschulungskosten sind aber auch dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn der andere Beruf, auf den die umfassende Umschulungsmaßnahme abzielt, nicht als Haupttätigkeit…
…2). Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt. Umschulungskosten sind aber auch dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn der neue Beruf nicht als Haupttätigkeit ausgeübt werden soll. Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass die (umfassenden) Umschulungsmaßnahmen auf die…
…16 Abs. 1 Z 10 Tz 2 und § 4 Abs. 4 Z 7 Tz 2). Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt. Dass die steuerliche Berücksichtigung von Um-schulungskosten auf diesen Fall beschränkt wäre, ergibt sich…
…abzielt". Zur Rechtsfrage, ob eine Umschulungsmaßnahme iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 und damit die Abzugsfähigkeit der damit verbundenen Ausgaben als Werbungskosten die Aufgabe des bisherigen Berufs voraussetzt, führt der VwGH, aaO, wörtlich aus: "Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige…
…bisherige Berufstätigkeit nur mehr in Form einer geringfügigen Beschäftigung ausübt und ihren Lebensunterhalt zugunsten des Abschlusses der Bildungsmaßnahme mit dem Weiterbildungsgeld bestreitet, spricht für eine erwerbsorientierte Umschulung. Ihr "Abzielen" auf das Erlernen eines anderen Berufes und in der Folge dessen Ausübung ist daraus zu erkennen …
… 4 Abs. 4 Z 7 Tz 2). Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt. Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass die (umfassenden) Umschulungsmaßnahmen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen müssen, ist in Verbindung mit dem…
…als Physiotherapeutin ausüben möchte, spricht nicht gegen das Vorliegen einer umfassenden Umschulungsmaßnahme. Auch wenn es für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt, ist die steuerliche Berücksichtigung von Umschulungskosten nicht auf diese Fälle beschränkt (vgl. VwGH 15.09…
…noch ausreichen ließ, dass die Umschulungsmaßnahmen "eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen", verlangt die rückwirkend geänderte Fassung des AbgÄG 2004, dass die Umschulungsmaßnahme auf "eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielt". Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt…
…die einen Berufsumstieg nicht sicherstellen, nicht als Umschulung im Sinne der steuerlichen Bestimmungen gelten. Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht es, wenn der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt oder wesentlich einschränkt. Umschulungskosten sind aber auch dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn der neue Beruf nicht als Haupttätigkeit…
…Gründe dafür, dass der Bw. seine nunmehr erworbenen Kenntnisse im Bereich Lebens- und Sozialberatung zur Erzielung eines Gewinnes einsetzen will. Für eine erwerbsorientierte Umschulung spricht in erster Linie die aufwändige Ausbildung des Bw. Eine Horizonterweiterung des Bw. in persönlicher Hinsicht hätte der Bw. in wesentlich…
…ohne Ansatz der vorhin genannten Kosten mit Bescheid vom 10. November 2010. Begründend wurde darin angeführt, dass bei Umschulungsmaßnahmen grundsätzlich Umstände vorliegen müssen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen würden. Derartige Umstände (wie Arbeitslosigkeit, konkrete Gefährdung der weiteren Einkunftserzielung im bisherigen Beruf)…
…2008/15/0321 spricht der VwGH ausdrücklich von einer "erwerbsorientierten Umschulung". Demnach ist es für den VwGH von Bedeutung, dass es sich bei jener Tätigkeit, für die Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen angefallen sind: 1.) überhaupt um eine ernst gemeinte erwerbswirtschaftliche Betätigung handelt und zusätzlich 2.) diese…
…ausdrücklich von einer erwerbsorientierten Umschulung. Demnach ist es auch für den VwGH von Bedeutung, dass es sich bei jener Tätigkeit, für die Werbungskosten (bzw. Betriebsausgaben) aus Umschulungsmaßnahmen angefallen sind: 1.) überhaupt um eine ernst gemeinte erwerbswirtschaftliche Betätigung handelt und zusätzlich 2.) diese Betätigung nicht steuerlich…
…WK-Berechnung der Bw. einen Niederschlag findet. Gleiches gilt für die Kosten der Umschuldung auf die Fremdwährungsdarlehen. Beim Zinsaufwand im Zusammenhang mit den Fremdwährungsdarlehen ist die Bw. für die Jahre ab 2006 von einer Fortschreibung der im Jahr 2005 angefallenen Werte ausgegangen. Der UFS hatte…
…Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 für die Umschulung zum Lebens- und Sozialberater im Betrag von € 4.634,86 geltend. Das Finanzamt ließ bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2006 diese Werbungskosten außer Ansatz, da Ausgaben für die Lebensführung gemäß § 20 Abs…
Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage die im zweitinstanzlichen Verfahren nicht strittige Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Rückzahlungen eines Darlehens, das der Finanzierung eines Wohnungskaufs aus zweiter Hand gedient hatte, betrifft. Das zahlenmäßige Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung entspricht damit jenem der Berufungsvorentscheidung…
…nicht berücksichtigt worden, da dieser Betrag den Pauschbetrag für Werbungskosten von 132 € nicht übersteige. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 brachte die Bw. vor, dass laut Steuerbuch 2006 Umschulungskosten, die aus öffentlichen Mitteln oder von Arbeitsstiftungen gefördert werden, immer abzugsfähig seien. Die von…
…Werbungskosten geltend gemacht. Zur Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass es sich bei den strittigen Kosten weder um solche der Ausbildung noch um Umschulungskosten gehandelt habe. Seine dagegen fristgerecht eingebrachte Berufung begründet der Berufungswerber damit, "dass diese Seminare für mich unbedingt notwendig waren…