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UFSW RV/2324-W/12Kein Verlängerungstatbestand bei zweijährigem Vorbereitungslehrgang für Aufnahme an der Hochschule gegeben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2013

…der gesetzlichen Studiendauer von zehn Semestern oder mehr, nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr bestehe, sei nur bis längstens zum erstmöglichen Studienabschluss gegeben, wenn das Kind dieses Studium bis zu dem Kalenderjahr begonnen hat, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet hat…

UFSG RV/0796-G/11Studiendauer über das 24. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2012

…wohl begründet ausgeführt hat, weshalb keine Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Altersgrenzen für die Gewährung der Familienbeihilfe vorliegt. Ohne dass dies vom Berufungswerber gesondert thematisiert worden wäre, darf zum Umstand, dass der Abschluss eines Bachelorstudiums als "erstmöglicher Studienabschluss" iSd § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967…

UFSI RV/0406-I/11Familienbeihilfenbezug ab 1. Juli 2011 - Verfassungskonformität des § 2 Abs 1 lit j FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012

…Ohne, dass dies vom Berufungswerber gesondert thematisiert worden wäre, darf zum Umstand, dass der Abschluss eines Bachelorstudiums als "erstmöglicher Studienabschluss" iSd § 2 Abs 1 lit j FLAG 1967 anzusehen ist, auf die Ausführungen des Unabhängigen Finanzsenates in der Entscheidung UFS 20.9.2011, RV/2277…

UFSS RV/0521-S/11Ausnahme von der Altersgrenze des vollendeten 24. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2011

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSL RV/0411-L/12Studium wurde nach dem 19. Lebensjahr begonnen - FB-Gewährung ist daher nur bis zum 24. Lebensjahr möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2013

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSL RV/0024-L/12Bachelorstudium - kein Anspruch über das 24. Lebensjahr hinaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, UND bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss (Bachelorstudium bzw. Grundstudium…

UFSW RV/2678-W/11Familienbeihilfenanspruch bis zum 25. Lebensjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…Lebensjahr vollendet wurde, begonnen wurde und die gesetzliche Studiendauer des gewählten Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt. Ihre Tochter hat bereits ein Studium im Sinne des Hochschulgesetzes 2005 - nämlich das Bachelorstudium, das im genannten Gesetz als eigenständiges Studium betrachtet wird - beendet…

UFSS RV/0425-S/13Gewährung der Familienbeihilfe nach Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…Lebensjahr vollendet hat, begonnen, wobei die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt und die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten werden darf. Lit. k: Das Kind hat vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht…

UFSW RV/1443-W/13Vollendung des 24.Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSI RV/0196-I/12"langes" Studium - Zusammenrechnung der gesetzlichen Studiendauer von Bachelor- und Masterstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSG RV/0094-G/13Keine Familienbeihilfe über 24
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2013

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSG RV/0528-G/12Verlängerung des Beihilfenbezugs durch langes Studium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSG RV/0261-G/12Studienwechsel bei "langem Studium"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSW RV/2663-W/11Familienbeihilfenanspruch nach Vollendung des 24. Lebensjahres?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2013

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSL RV/0956-L/11"Langes Studium" - Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2012

…Lebensjahr vollendet wurde, bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wurde. Meine Tochter xxx studiert das Diplomstudium Humanmedizin mit einer Mindeststudiendauer von 12 Semestern, hat in keinem Studienabschnitt…

UFSL RV/0930-L/11Familienbeihilfe, wenn "langes" Studium nach dem Kalenderjahr, in dem die Studierende das 19. Lebensjahr vollendete, begonnen wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSL RV/0904-L/11Familienbeihilfe wegen langem Studium über das 24. Lebensjahr hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2012

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSG RV/0657-G/11Studium zu spät begonnen: keine Verlängerung bis 25
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSL RV/1071-L/11Beihilfenanspruch bei Beginn eines zehn oder mehr Semester dauernden Studiums erst nach dem Kalenderjahr, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…

UFSW RV/1425-W/12§ 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 verfassungswidrig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2012

…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…