…ab 01.01.2010, lautet: Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer: Abs. 1: Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Erstattungsantrag auf elektronischem Weg über das in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Antrag ist binnen…
…ab 1.1.2010, lautet: Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer: Abs. 1: Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Erstattungsantrag auf elektronischem Weg über das in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Antrag ist binnen…
…Daraufhin erhielten wir am gleichen Tag Ihren Rückruf, in dem Sie uns mitteilten, dass kein ordnungsgemäßes Erstattungsverfahren in Gang gesetzt werden kann, wenn der Erstattungs-antrag nicht in elektronischer Form vorliegt. Dagegen wiesen wir darauf hin, dass vom Finanzamt Graz-Stadt weder eine Ablehnung des…
…I § 3 samt Überschrift lautet: "Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Abs. 1: Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Erstattungsantrag auf elektronischem Weg über das in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Antrag ist binnen…
…1003-W/07). Dass das Finanzamt zur Zustellung mittels E-Mail im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren berechtigt ist, ergibt sich aus § 3 Abs. 3 der Verordnung BGBl. 279/1995 idF BGBl. II 389/2010. Demnach kann die Zustellung von Bescheiden im Erstattungsverfahren auch mit E-Mail erfolgen…
…feste Niederlassung in diesem Mitgliedstaat hin. Da die Bw. in Österreich über keine feste Niederlassung verfügt und im berufungsgegenständlichen Jahr keine Umsätze erzielte, können allfällige Vorsteuern nur im elektronischen Erstattungsverfahren über das Ansässigkeitsportal des Unternehmens beantragt werden. Die Berufung war daher abzuweisen. Graz, am 29…
…kann nur im Erstattungsverfahren nach der Verordnung vorgenommen werden. Die Zuständigkeit liegt in diesem Fall nach § 17 AVOG 2010 beim Finanzamt Graz-Stadt (Ruppe/Achatz, UStG4, § 21 Tz 57/2, 60). Für Anträge ab dem 1. Jänner 2010 gilt das elektronische Erstattungsverfahren nach der Richtlinie…
…Versehens vorliegen soll. Durch einen Blick in den elektronisch geführten Kalender war es dem (deutschen) Parteienvertreter der Bw jederzeit leicht möglich gewesen festzustellen, dass das (wie vorgebracht in den Kalender eingetragene) Fristende für die Antragstellung im elektronischen Erstattungsverfahren unmittelbar bevorstand. Unter Zugrundelegung des Vorbringens von…
…nicht erwünscht." Über die Berufung wurde erwogen: Zum Sachverhalt: Im Wesentlichen beantragte die Bw. im elektronischen Erstattungsverfahren Vorsteuern im Zusammenhang mit einem "Iglu-Übernachtungs-Event mit Schneeschuhwanderung und Iglu-Bau" in Österreich vom 28. bis 30.01.2011 (Rechnungen vom 31.01.2011 der WI…
… 21 Tz 57/2, 60). Für Anträge ab dem 1. Jänner 2010 gilt das elektronische Erstattungsverfahren nach der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige…
…12/2010 werden abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), ein deutscher Unternehmer, brachte auf elektronischem Wege mit 27.06.2011 zwei Vorsteuererstattungsanträge für den Zeitraum 3-10/2010 ein. Diese Anträge wies das Finanzamt Graz-Stadt zurück. Einerseits mit der Begründung, dass der Erstattungszeitraum ungültig sei…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit 27.10.2011 brachte der Berufungswerber (Bw.), ein Unternehmer mit Sitz in Deutschland, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erstattung von Vorsteuer für ausländische Unternehmer ein. Dieser Antrag wurde unter Hinweis auf die Erstattungsverordnung BGBl. 279/1995 idF BGBl…
…2, zweiter Unterabsatz UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 132/2002 lautet: Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung, sofern der Empfänger zustimmt. Sie gilt nur unter der Voraussetzung als Rechnung, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet…
…Im vorliegenden Verfahren gehe es auch nicht darum, ob Maßnahmen hätten getroffen werden können, um diesen Fehler sogleich aufzudecken; es gehe im vorliegenden Erstattungsverfahren ausschließlich darum, ob der "Eingabefehler", der zur unrichtigen Angabe des Warenortes in der Versandscheinanmeldung geführt habe, als solcher leicht fahrlässig sei…
…im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer den Erstattungsantrag auf elektronischem Weg über das in dem Mitgliedstaat , in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Dabei wurde das Vorsteuerverfahren nicht während des Kalenderjahres geändert, sondern war das Erstattungsverfahren im vorliegenden Fall bereits ab Beginn des…
…Telekommunikationsdienste; Z 14: die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen; Z 15: die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen; Z 16: die Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsverteilungsnetzen und die Fernleitung oder die Übertragung über diese Netze sowie die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. Abs. 11…
…08.2009 aufgefordert worden sei, eine Umsatzsteuererklärung für 2008 einzureichen. Diese Erklärung sei bereits mit 23.02.2009 elektronisch eingereicht worden und am 17.08.2009 nochmals schriftlich nachgereicht worden. Aufgrund der Anforderung der Umsatzsteuererklärung habe man davon ausgehen müssen, dass das Vergütungsverfahren nicht zur…
…zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Unternehmerin mit Sitz in Deutschland, die für das Jahr 2009 in elektronischer Form die Erstattung der auf Österreich entfallenden Vorsteuer beantragte. Der Antrag wurde offensichtlich in zwei Teilanträge aufgeteilt und übermittelt. Der erste Antrag (idHv € 3…
…der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Italien, welches als Reiseveranstalter tätig ist. Die Bw. stellte auf elektronischem Weg rechtzeitig einen Antrag auf Vorsteuererstattung für das Jahr 2009, welcher mit Bescheid vom 15. März 2011 abgewiesen wurde. Begründend wurde ausgeführt…
…Die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben können auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Als Rechnung gilt auch eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung, sofern der Empfänger zustimmt. Sie gilt nur unter der Voraussetzung als Rechnung, dass die Echtheit…