…nbsp; Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde II. Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen…
…auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 EStG 1988 sind ua. Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Z 1a) und Zinsen…
…Termine (z.B.: zeitnahe Vorlage von Unterlagen nach der mündlichen Berufungsverhandlung) zu wahren. Der festgesetzte Verspätungszuschlag von 7,40 % der Bemessungsgrundlage - absolut € 96,20 - erscheint daher im Bezug auf das Gesamtverhalten der Bw. als angemessen und nicht unbillig und sollten dazu beitragen die Bw…
…Übertragung des Depots auf einen anderen Steuerpflichtigen als auch der Wechsel desselben Steuerpflichtigen zu einem anderen Kreditinstitut eine kestpflichtige "Entnahme" auslöst (sh. Jakom/Marschner EStG, 2011, § 95 Rz 31). Korrespondierend dazu gewährt § 95 Abs 7 EStG 1988 konsequenterweise (dem Erwerber) eine KESt-Gutschrift bei Depoteinlage…
…Z 1 lit. a Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung der KESt unterliegen. Dazu zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Zum Wesen der verdeckten Ausschüttung siehe Doralt, EStG 4, Tz 33 ff und VwGH vom 12.9.2001, 96/13/0043…
…1. Gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1 KStG gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1 KStG, dass sich die Steuerpflicht nur auf Einkünfte im Sinne des § 98 des Einkommensteuergesetzes 1988 erstreckt. Gemäß § 98 Abs. 1 Z. 5 lit. d) EStG…
…wird. Zu klären gilt, ob die Zinserträge iHv. 15.780,51 S, die auf einem österreichischen Girokonto angefallen sind, der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen oder nicht. § 98 Z. 5 lit.a EStG 1988 (idF. BGBl. 1993/12 ab der Veranlagung 1993), der auch für die Körperschaftsteuer…
…auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 EStG 1988 sind ua. Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Z 1a) und Zinsen…
…Vorschriften des EStG 1988 über die Veranlagung und Entrichtung der Steuer sind nach § 24 Abs. 3 KStG 1988 sinngemäß anzuwenden. Gemäß Art. 11 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem…
…Abs. 4 und 5 BWG unterliegt daher als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG iVm den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312, die als Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG oder als gewinnbeteiligte Forderungen gemäß …
…Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftung an Begünstigte und Letztbegünstigte. Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kapitalerträgen, worunter gemäß Abs. 2 Z 1 lit. d) leg.cit. auch Zuwendungen jeder Art von nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallende Privatstiftungen fallen…
…Anrechnung der Kapitalertragsteuer blieben unberührt. Gemäß § 46 Abs. 1 EStG 1988 in der damals geltenden Fassung werden u.a. auf die Einkommensteuerschuld angerechnet: 1. Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen, 2. die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen Einkünfte entfallen…
…welches erstmals auf Kapitalerträge, die nach dem 31.3.2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst, die Tarifbegünstigung des § 37 Abs.4 EStG, somit die Halbsatzbesteuerung, war auf diese Fälle - im Gegensatz zur Situation bei Dividenden…
…Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind…
…zu seinem Berufungsbegehren nochmals Stellung zu nehmen. Eine Äußerung des Bw. dazu erfolgte jedoch nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 zählen ua. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen…
…Gattin einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt, berechtigt noch nicht zur Annahme, die verdeckte Ausschüttung sei ihm alleine zugeflossen, zumal die den verdeckten Ausschüttungen zugrunde liegenden Geschäfte nicht nur seinem Tätigkeitsgebiet zuordenbar sind. Die Kapitalertragsteuer beträgt gemäß § 95 Abs. 1 EStG in der für…
…Rechtslage bezüglich der steuerlichen Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht geklärt sei. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen…
…2001 wies das Finanzamt B die Berufungen als unbegründet ab und führte aus, es handle sich bei den sogenannten "Dividenden" um "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988. Ein "Pyramidenspiel" oder "Schneeballsystem" liege nicht vor…
…unabhängig von den kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 KVG oder als gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG zu qualifizieren, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung…
…Z 2 EStG 1988 bzw. die Einbehaltung der KESt gemäß 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 erst dann vorzunehmen gewesen, wenn 2% des Ausgabewertes erreicht oder überstiegen worden wären. Die Interpretation des Finanzamtes, dass in "Fällen vorzeitiger Tilgung die 2% Grenze nicht auf das…