…ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen (§ 212a Abs. 5 BAO). Im Abgabenverfahren ist bei jeder Verfahrenshandlung zu prüfen, ob sie an…
…dem Unabhängigen Finanzsenat eine Vorlageerinnerung einbringen kann, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz noch eine Aussetzung der Berufung nach § 281 BAO noch eine Verständigung…
…Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines…
…vorzulegen und die Parteien vom Zeitpunkt der Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
…an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
…Abs. 5 3. Satz BAO der Ablauf der Aussetzung anlässlich einer über die Berufung ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Es besteht daher keine gesetzliche Grundlage dafür, wie dies in der Beschwerde geltend gemacht wird, die…
…c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. Die Bestimmung des § 212a Abs. 5 BAO knüpft damit das Ende eines Zahlungsaufschubes…
…Berufung bereits durch den UFS entschieden worden. Weder das Finanzamt noch der UFS sind befugt, neuerlich über diese Berufung zu entscheiden. Insoweit liegt eine so genannte res iudicata vor. Denn die Aufhebung nach § 289 Abs. 1 BAO ist eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung (vgl. Ritz…
…an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
…gehört daher nicht mehr dem Rechtsbestand an. Die Aufhebung ist eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung (Ritz, BAO3, § 289 Tz. 17). Die Aufhebung beseitigt mit dem angefochtenen Bescheid auch die aus ihm resultierende Nachforderung (Ritz, BAO3, § 289 Tz. 17). Das Finanzamt hat somit richtigerweise dem Umstand…
…an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
… 276 Abs. 6 BAO eine Vorlageerinnerung einbringen kann, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung (oder des Vorlageantrages) bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach § 281 oder eine Verständigung…
…eingebracht. Ergänzend angemerkt wird, dass in Fällen, in denen innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach § 281 BAO oder eine…
…6 BAO eine Partei bei dem Unabhängigen Finanzsenat eine Vorlageerinnerung einbringen kann, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
…an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
…6 BAO eine Partei bei dem Unabhängigen Finanzsenat eine Vorlageerinnerung einbringen kann, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
…6 BAO eine Partei bei dem unabhängigen Finanzsenat eine Vorlageerinnerung einbringen kann, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
…an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung nach …
…BAO idgF des BGBl I Nr. 20/2009 hat nunmehr auszugsweise folgenden Wortlaut: "Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung der Abgabenbehörde erster Instanz, noch eine Aussetzung der Berufung…
…immer dann zu verfügen, wenn eine das Berufungsverfahren abschließende Erledigung ergeht. Da der unabhängige Finanzsenat mit Berufungsentscheidung vom 1. März 2004 das Berufungsverfahren, von dessen Ausgang die Einhebung der in Rede stehenden Abgabenbeträge abhing, abschlossen hatte, war das Finanzamt aufgrund der Bestimmung des § 212a Abs…