…begünstigte Tätigkeit der Organisation - Bestätigung über die Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung der Organisation und deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben - Bestätigung über die Einhaltung der Obergrenze der Verwaltungskosten Eine solche Bestätigung ist auch mit einem erstmaligen Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger…
…an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der in Probstdorf wohnhafte Berufungswerber (Bw.) beantragte in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 unter anderem: a) Den Abzug von 1.376,03 S als private Zuwendung an einen begünstigten Spendenempfänger mit der Angabe "Bundesdenkmalamt"…
…In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Da der KPV xy erst am 9.11.2009 in die in Liste der gemäß gemäß § 18 Abs 1 Z 8 EStG begünstigten Spendenempfänger eingetragen wurde, ist die am 8.5.2009 erfolgte Spende nicht abzugsfähig…
…dem begünstigten Empfängerkreis der Forschungs- und Lehreinrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988 angehörte, widerrufen. Der Widerruf trat mit dem Tag der Veröffentlichung der Aberkennung des Statuts als begünstigter Spendenempfänger auf der Hompage des Bundesministeriums für…
…2009 bzw. 16.6.2009, die Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger (§ 4a Z 3a EStG 1988) zum Zweck der Abzugsfähigkeit von Spenden an den Verein ab 1.1.2009. Dem Antrag angeschlossen waren: - die aktuellen Statuten des Vereins - ein Vereinsregisterauszug v. 12.1…
…und 4a EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe: Mit Anbringen vom 8. Juni 2009 stellte der Sportverein A (im folgenden Bw.) einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z.4 lit…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 30. Dezember 2008 stellte die A (im folgenden Bw.) einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger nach der neuen Gesetzgebung, deren parlamentarische Beschlussfassung im März zu erwarten ist. Mit Bescheid vom 6…
…4a EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 12. Juni 2009 stellte die AGmbH vormals CGmbH (im folgenden Bw.) einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z. 3 lit…
…Z. 3a und 4a EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 12. Juni 2009 stellte die A vormals C (im folgenden Bw.) Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z…
…lit a EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 12. Juni 2009 stellte der Verein A (im folgenden Bw.) einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger. Dem Antrag beigelegt waren ua…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 15. Juni 2009 stellte der A (im folgenden Bw.) einen Antrag auf Eintragung in die Liste der begünstigten Spendenempfänger. Dem Antrag beigelegt waren die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über das Vorliegen der Voraussetzungen des …
…a EStG 1988 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 10. Juni 2009 stellte die A (im folgenden Bw.) einen Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger für 2009 gemäß § 4a Z.3 lit…
…186) gemäß den Unterlagen berücksichtigt worden seien. Beim Kirchenbeitrag sei nur der bezahlte Betrag von 111,53 absetzbar, die Pfarre o (Spende) sei kein begünstigter Spendenempfänger. Die beantragten Kosten für den Besuch der Schulstube o (Verein sch) stellten keine Kinderbetreuungs-, sondern nicht absetzbare Schulkosten dar…
…des Spendenbegünstigungsbescheides erfolgte somit durch die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht. Er wurde mit dem Tag der Veröffentlichung der Aberkennung des Status als begünstigter Spendenempfänger auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen wirksam. Die Entscheidung über die Berufung war spruchgemäß zu treffen. Wien, am 10…
…mit strukturellem und sozialem Wandel führen soll, oder - die Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen. Die kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen und in die dafür gesetzlich vorgesehene Liste eingetragen zu werden, sind in § 4a Z 4 EStG geregelt…
… 38 Abs. 1 BAO ausschließlich auf den Aspekt einer mildtätigen Tätigkeit und der Verkündigung des Glaubens durch diese mildtätige Tätigkeit beziehe. Nach Meinung des Bw. sehe das Gesetz als Voraussetzung für die Aufnahme einer Körperschaft in die Liste der begünstigten Spendenempfänger gem. § 4a Z 3…
…§ 268 ff UGB entsprechenden Prüfung des Rechnungs- und Jahresabschlusses zu bestätigen. Eine solche Bestätigung ist für die vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre auch mit einem erstmaligen Antrag auf Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger beizubringen. Im berufungsgegenständlichen Fall wurde mit Antrag vom 15. 6. 2009 um…
…a sieht vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Zusätzlich ist in Z. 4 lit. a eine Einschränkung auf Empfängerkörperschaften vorgesehen, die sich im…
…a sieht vor, dass die Empfängerkörperschaft alle in den §§ 34 ff BAO festgelegten grundlegenden Voraussetzungen für die Erlangung von Abgabenbegünstigungen erfüllen muss, um als begünstigter Spendenempfänger in Betracht zu kommen. Zusätzlich ist in Z. 4 lit. a eine Einschränkung auf Empfängerkörperschaften vorgesehen, die sich im…
…daher die Erhalter von Fachhochschulen, wie dies von der Finanzverwaltung und dem Sozialversicherungsträger gesehen werde, keine Erwachsenenbildung betreiben, kämen sie uE auch nicht als begünstigte Spendenempfänger iSd § 4 Abs. 4 Z 5 EStG in Frage. Zusammenfassend könne daher festgehalten werden, dass für das Vorliegen einer…