…2011, Zahl: 000000/00000/10/2009, beantragt. Laut Begründung könne durch die Darstellung der Einfuhren und Ausfuhren im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs auf Jahresbasis nachgewiesen werden, dass sich die beiden Vorgänge mengenmäßig decken. Durch die Gegenüberstellung der Inbounds mit den jeweiligen Outbounds könne gezeigt werden…
…2012, Zahl: 000000/00000/2/2009, beantragt. Laut Begründung könne durch die Darstellung der Einfuhren und Ausfuhren im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs auf Jahresbasis nachgewiesen werden, dass sich die beiden Vorgänge mengenmäßig decken. Durch die Gegenüberstellung der Inbounds mit den jeweiligen Outbounds könne gezeigt werden…
…iVm Art. 263 bis 266 ZK-DVO erteilt worden. Das bewilligte Anschreibeverfahren umfasse neben der Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr auch die Überführung in den aktiven Veredelungsverkehr (als Nichterhebungsverfahren), wobei die Bewilligung zu jenem Verfahren am 29.7.2004 unter GZ. 537…
…c) Zollkodex iVm Art.263 bis 266 ZK-DVO erteilt worden. Das bewilligte Anschreibeverfahren umfasse neben der Überführung in den zoll-und steuerrechtlich freien Verkehr auch die Überführung in den aktiven Veredelungsverkehr (als Nichterhebungsverfahren), wobei die Bewilligung in jenes Verfahren am 29.7.2004 unter…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…2 des EWG-Vertrages entsprechen. Dies bedeute, dass sich die Ware im zollrechtlich freien Verkehr befinden müsse. Der ausgeführte Schmelzkäse habe sich jedoch in einem wirtschaftlichen Zollverfahren (aktiver Veredelungsverkehr) befunden. Der Umstand, dass sich bestimmte Bestandteile im freien Verkehr befanden, vermöge daran nichts zu ändern…
…c) Zollkodex iVm Art.263 bis 266 ZK-DVO erteilt worden. Das bewilligte Anschreibeverfahren umfasse neben der Überführung in den zoll-und steuerrechtlich freien Verkehr auch die Überführung in den aktiven Veredelungsverkehr (als Nichterhebungsverfahren), wobei die Bewilligung zu jenem Verfahren am 29.7.2004 unter…
…zur Regelung des Falls, wenn ein Zollverfahren nicht unter den vorgesehenen Voraussetzungen beendet wird. Gemäß Art. 114 Abs.1 Buchstabe a ZK können im aktiven Veredelungsverkehr Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in Form von Veredelungserzeugnissen bestimmt sind, und zwar ohne dass…
…Zollkodex dar, wenn dieses Vorgehen zur Folge hat, daß der Ware fälschlicherweise der zollrechtliche Status einer Gemeinschaftsware zuerkannt wird. Im vorliegendem Fall handelt es sich um aus dem aktiven Veredelungsverkehr stammende Veredelungserzeugnisse, die Nichtgemeinschaftswaren im Sinne des Art. 4 Z 8 ZK sind. Sie sind…
…wurde erwogen: Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in Form von Veredelungserzeugnissen bestimmt sind, können gemäß Artikel 114 Absatz 1 Buchstabe a) ZK unbeschadet des Artikels 115 im aktiven Veredelungsverkehr einem oder mehreren Veredelungsvorgängen unterzogen werden, und zwar, ohne dass für diese…
…die Behörde aus, die Nachschau iSd § 24 ZollR-DG hätte nicht eine Präferenzprüfung zum Gegenstand gehabt, sondern deren Prüfungsgegenstand sei die Buchführung zum bewilligten aktiven Veredelungsverkehr sowie das vereinfachte Verfahren gewesen. Eine bescheidliche Feststellung nach § 24 Absatz 3 ZollR-DG sei nur vorgesehen, wenn das…