…2000 gemäß § 6 Z. 16 EStG iVm § 124 b Z. 46 EStG 1988 mögliche aktive bzw. passive Ausgleichsposten der periodengerechten Erfolgsabgrenzung durch Vermeidung des Ausweises und der Besteuerung von Scheingewinnen. Wie in den Erläuternden Bemerkungen zu § 6 Z. 16 EStG 1988 ausgeführt werde, solle eine…
…Dezember 1997 wurden in der Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 auf Folgende Weise berechnet. Als erstes wurden S 140.784,00 als das Ergebnis der Einnahmen - Ausgabenrechnung angesetzt und dann S 2.818,10 als Auflösung eines Fünfzehntels des "aktiven Ausgleichsposten ab 1997 gemäß § 29 Abs…
…vom 30.3.2007). Es ergebe sich dadurch ein "Übergangsgewinn" von 543.663,73 S, der nach Berücksichtigung des aktiven Ausgleichspostens" von 264.567,62 S verteilt auf 15 Jahre abzusetzen sei. Dies führte zu Gewinnerhöhungen von 18.606 S (2001), 1.352,15 €…
…vom 30.3.2007). Es ergebe sich dadurch ein "Übergangsgewinn" von 543.663,73 S, der nach Berücksichtigung des aktiven Ausgleichspostens" von 264.567,62 S verteilt auf 15 Jahre abzusetzen sei. Dies führte zu Gewinnerhöhungen von 18.606 S (2001), 1.352,15 €…
…Den Vertragsparteien sind die Bestimmungen des GesmbH-Gesetzes über die Haftung des abtretenden Gesellschafters sowie für die Ausfallshaftung bekannt. Weiters ist den Erwerbern der Status (Aktiven und Passiven) der Gesellschaft bekannt. | Pkt. 4: | Die Übernehmer erwerben diesen Geschäftsanteil mit allen Rechten und Pflichten…
…der übernommenen Aktiven aus 1994 des ausgeschiedenen Gesellschafters WK ergibt sich für AC folgende Ergänzungsbilanz zum 30.6.1996: | Ergänzungsbilanz 30.6.96 AC | | | | | Mehrwert Aktiva | 19.221,00 | Ergänzungskapital | 3.210.179,69 | Ausgleichsposten …
…davon ausgegangen, dass ihr nach Abschichtung der beiden atypisch stillen Gesellschafterinnen ein "aktivischer" Ausgleichsposten gemäß Rz 5994 EStR für die Zeiträume ab 2005 in Höhe von € 2,296.986,78 (= Veräußerungsgewinn der atypisch stillen Gesellschafterinnen) zur Verfügung stünde, der nach Veräußerung der Liegenschaft…
…die Gesellschaft resultiere. Es handle sich bei der Passivpost gemäß § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG um einen rein bilanztechnischen Ausgleichsposten. Der Bildung der Passivpost gemäß § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG läge nicht die Überlassung eines einzelnen Gegenstandes (Gewährung eines Darlehens) zugrunde, sondern die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EB, Adr., vom 29. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18. September 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend…
Nach Ansicht des Finanzamtes ist überdies bei unter einer auflösenden Bedingung stehenden Verbindlichkeiten generell die Bildung einer Rückstellung und nicht der Ausweis einer Verbindlichkeit geboten, weil es sich bei Verbindlichkeiten, die auflösend bedingt sind, um eine ungewisse Verbindlichkeit iS des § 198 Abs 8 Z 1…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Josef Schaufler, vom 14. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 8. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…und 3020 für die Jahre 1999 bis 2004 (6 Beilagen) zu ersehen sei, würden die Kontokorrentkonti zumindest in den Jahren 1999 und 2000 trotz der Belastungen für die getätigten Investitionen immer wieder aktive Saldi ausweisen. Die Aufzeichnungen in der Buchhaltung seien automatisiert als Sammelbuchungen erfolgt…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag.Dr. Kurt Folk, Werner Just und Gerald Kreuzer im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Jakob Schmalzl Schwechater Wirtschaftsprüfungs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, XY, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GMBH & Co KG, Theobaldgasse 19, 1060 Wien, vom 25. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Juli 2007 nach Durchführung einer mündlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Wann bzw ab wann eine solche Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit…