…vertreten durch Dr. Franz Matschiner, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: | Die Erbschaftssteuer gemäß § 8 (1) ErbStG wird festgesetzt mit (d.s. 18 …
… Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem…
…das X Umweltportfolio zuständig. In Deutschland habe ich ebenfalls am Umweltportfolio von X IT gearbeitet. 3. Das Buch beinhaltet die Grundlagen für EIB/KNX Planung. Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten. Betreffen meiner Ausbildung habe ich schon oben angeführt, dass es sich dabei hauptsächlich, um ein Master…
…bei der nachweislichen Bewirtung von "Geschäftsfreunden", deren Bewirtung der Werbung dient und wenn die betriebliche / berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, ist die Hälfte der Ausgaben abzugsfähig. Es ist daher die erstinstanzliche Kürzung der Absetzbarkeit auf die Hälfte bei den Geschäftsfreundebewirtungen vom 24. November 1996 und 22…
…4.269,30 | | | beantragt | 7.445,10 | | | daher anerkannt (Differenz) | 3.175,80 | 3.1.2) Ausgabenkategorie "Betriebsausgaben" (Bezeichnung laut Beilagen zu den Steuererklärungen; nicht mit dem Begriff gemäß § 4 Abs 4 EStG 1988 zu verwechseln…
…beantragten Höhe anerkannt. 3. Bezüglich der nicht als Werbungskosten abzugsfähigen Kosten wie Erhalt der Arbeitskraft, Rechtsschutzversicherungsprämie und Kontoführungskosten werde auf die ausführliche Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 13. Oktober 2003, GZ. Y, betreffend das Jahr 1998 hingewiesen. 4. Die Gesamtkosten für die ISDN Fritz Card…
…Mai 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…In einem positionalen Behandlungsmodell führt der Therapeut (engl. Leading) den Klienten zu neuen "Strukturen subjektiver Erfahrung". NLP ist von den drei Begriffen Neuro (die Nerven(engramme)), Linguistik (Sprache) und Programmierung (zielgerichtete Anordnung von Informationsabläufen) abgeleitet. Die Inhalte des NLPs sind bis heute noch nicht festgeschrieben…
…diese noch nicht zu Aufwendungen der privaten Lebensführung. Zudem sind auch Ausbildungsmaßnahmen, soweit sie mit dem ausgeübten oder einem damit verwandten Beruf in Zusammenhang stehen, abzugsfähig. Maßgebend ist die zur Zeit der Ausbildungsmaßnahme ausgeübte Tätigkeit. Die gegenständliche Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin ermöglicht eine Berufsausübung…
…Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 7. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet…
…Weiterbildung) abzugsfähig sind. Der Unabhängige Finanzsenat kann es in diesem Verfahren dahingestellt lassen, ob die Qualifikation aller übrigen vom Finanzamt im Erstbescheid oder in der Berufungsvorentscheidung als Werbungskosten anerkannten Aufwendungen zutreffend ist. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf zu verweisen, dass die aktenkundigen Unterlagen betreffend…
…die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden sind grundsätzlich als Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abzugsfähig. Als Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben sind alle Aufwendungen zu verstehen…
…steuerlichen Begriffsdefinitionen zu Fortbildungen und nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung - siehe weiter unten in der Begründung - kann nur ein Teil der erworbenen Weinliteratur gerade noch dem Begriff Fachliteratur zugeordnet werden, während ein Teil der Weinliteratur und die Kosten für die Weinverkostungen und Weinseminare nicht abzugsfähige…
…Ausbildungsmaßnahmen, soweit sie mit dem ausgeübten oder einem damit verwandten Beruf in Zusammenhang stehen, abzugsfähig. (Doralt, Kommentar zum EStG 13 Lfg § 16 Rz 203/3). Der Begriff der "verwandten" Tätigkeit ist im Gesetz nicht definiert. Ob eine Tätigkeit mit der ausgeübten Tätigkeit artverwandt ist, bestimmt…
…unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid vom 17.10.2001 des Finanzamtes Wels betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 (Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Gutschrift des Erstbescheides von bisher…
…vom 5. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt, vertreten durch ADirin Barbara Kropfitsch, vom 24. September 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 nach der am 27. März 2012 in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Dr. Herrmann Gasse 3, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der…
Die anerkannten Differenzkosten sind auf das Werbungskostenpauschale von € 132,00 anzurechnen und wirken sich erst bei einem höheren Differenzbetrag steuerlich aus, da keine weiteren Werbungskosten zu berücksichtigen sind. | Jahr | Differenzwerbungskosten | Insgesamt anerkannte Werbungskosten | 2003 | € 200,05 | €…
…als unbegründet abgewiesen. Der Bescheide betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 werden abgeändert. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004 machte der Berufungswerber als Werbungskosten Arbeitsmittel (€ 559,37), Fachliteratur (€ 23,20), Reisekosten (€ 2.505,96), Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten (€ 189,00) und…
…19. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 11. März 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das…
…Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 28. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Einkommensteuer wird mit € 954,40 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind den als Beilage angeschlossenen…