…BAO gestellt. Als Gegenstand wurden die Arbeitnehmerveranlagung und der Einkommensteuerbescheid für 2012 genannt. Ausgeführt wurde weiters, dass den Einkommensteuerbescheid weder der Rechtsanwalt noch er selbst erhalten hätten und dass das Finanzamt auf seinen Antrag auf Zustellung überhaupt nicht reagiert habe. Gemäß § 311 Abs. 2 BAO…
…erlassene Berufungsvorentscheidungen geänderten Abgabenvorschreibungen. Gesonderte inhaltliche Einwendungen wurden vom Bw. nicht erhoben. Zu den verfahrensrechtlichen Bedenken des Bw. ist Folgendes auszuführen: Was die Zustellung der angefochtenen Bescheide als solche anlangt, unterscheidet sich die Judikatur des VwGH vom BFH kaum. Der Bw. übersieht in diesem Zusammenhang…
…das Finanzamt einen Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe für das Kind Name, geboren am TT.MM.JJJJ, ab. Die Zustellung des betreffenden Bescheides erfolgte mittels RSb-Briefes am 4. Oktober 2011 an die Mitbewohnerin der Abgabestelle, Frau XXX (Mutter der Berufungswerberin). Am 9…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der CGO Insovenzverwaltungsgesellschaft m.b.H. als Insolvenzverwalterin der A GmbH, 8010 Graz, Neutorgasse 47/I, vom 31. Mai 2013, gerichtet gegen den Haftungsbescheid hinsichtlich Lohnsteuer und Festsetzungsbescheid hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages für das Jahr 2012 des Finanzamtes…
…A, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die mittels Hinterlegung erfolgte Zustellung des Zurückweisungsbescheides am 14. September 2010 rechtswirksam erfolgt ist und folglich die am 18. Oktober 2010 seitens der Bw…
…10. Dezember 2012 sohin keine Rechtswirkungen zu entfalten vermochte, erweist sich die vorliegende Berufung als nicht gegen einen wirksam ergangenen Bescheid bzw. gegen einen "Nichtbescheid" gerichtet. Eine Berufung gegen einen mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a…
…unrichtigerweise die Steuerberatungskanzlei S als Empfänger bezeichnet war, führte auch die Weiterleitung des Zurückweisungsbescheides von dieser an den nunmehrigen Zustellungsbevollmächtigten R nicht zur Heilung des Zustellmangels. Die Zustellung des Bescheides an den ehemaligen steuerlichen Vertreter entfaltete gegenüber dem Bw. keine rechtliche Wirkung. Eine Berufung gegen…
…Dass die angefochtenen Bescheide dem Insolvenzverwalter tatsächlich zugekommen sind, ändert daran nichts, weil durch die bloße Zustellung der an die Bw. als Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigungen an den Insolvenzverwalter sie dem Insolvenzverwalter gegenüber nicht wirksam wurden. Die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes vermochten sohin keine…
…den Beginn der Berufungsfrist ist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist (nach § 109 BAO). Bei schriftlichen Bescheiden beginnt die Frist daher am Tag von dessen Zustellung. Gemäß § 17 Abs. 1 Zustellgesetz ist, wenn das Dokument an der Abgabestelle nicht zugestellt…
…sei am 2.12.2009 erstellt worden. Laut dem im Akt befindlichen Zustellnachweis sei am 7.12.2009 die Zustellung erfolglos versucht worden und eine Verständigung über die Hinterlegung des Bescheides mit Beginn der Abholfrist am 9.12.2009 ergangen. Der Bescheid sei (wie sich…
…dem Akteninhalt zu entnehmen ist, wurde der Bw anlässlich einer persönlichen Vorsprache eine Bescheidkopie übergeben. Dazu ist zu sagen, dass die Aushändigung einer Bescheidkopie keine rechtswirksame Zustellung darstellt. Gemäß § 96 BAO müssen schriftliche Ausfertigungen der Abgabenbehörden grundsätzlich mit einer Unterschrift bzw. einer Beglaubigung versehen sein…
…werden. Eine wirksame Erledigung wäre zu diesem Zeitpunkt an den Masseverwalter zu richten gewesen. Die lediglich aufgrund der mit der Insolvenzeröffnung verbundenen Postsperre an den Masseverwalter erfolgte Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung ist gegenüber dem Masseverwalter nicht wirksam geworden. Gemäß § 85b Abs. 3…
…lit a BAO hat die Abgabenbehörde ein Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Eine Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (vgl VwGH 4.11.2009, 2008/17/0094 sowie Ritz, BAO4, …
…rechtzeitig erfolgt seien. Die bekämpften Bescheide seien dem Berufungswerber selbst niemals zugestellt worden und habe der Berufungswerber keine Hinterlegungsanzeige erhalten. Wenn die belangte Behörde vermeine, dass eine Zustellung erfolgt sei, so werde darauf hingewiesen, dass sich der Berufungswerber in der Zeit vom 3. März 2008…
…dieser sei verspätet eingebracht worden. Die Berufungsvorentscheidung sei am 11 November 2010 ergangen und der steuerlichen Vertretung in aufrechter Vollmacht vom 16. April 2010 zugestellt worden und somit gelte die Zustellung als bewirkt. Dagegen erhob der Bw, die Berufung vom 25. März (richtig:) 2011 (Akt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder ADir. Reg.Rat Magdalena Edler, KR Annemarie Mölzer und Dr. Otto Farny über die Berufung der Bw., Adresse, vertreten durch Mag. Eckhardt Buchprüfungs - und SteuerberatungsgesmbH, 7033 Pöttsching, Hauptstraße…
…BAO vorgesehene Zustellfiktion betrifft schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren ergehen. Die Zustellfiktion setzt die Zustellung der Ausfertigung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person und den Hinweis auf die Rechtsfolgen (somit auf die Zustellwirkung) in der Erledigung voraus. Wird ein solcher Feststellungsbescheid nicht an…
…gerichteten Berufung wendete der Berufungswerber (Bw.) ein, dass die Zustellung durch Hinterlegung wegen Ortsabwesenheit nicht rechtsgültig erfolgt sei und übermittelte dem Finanzamt die schriftliche Mitteilung seiner Ortsabwesenheit an das Postamt 1040 Wien. Mittels Berufungsvorentscheidung vom 8. Februar 2011 wies das Finanzamt vorstehende Berufung als unbegründet…
…Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3 regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, das Schriftstück im Falle der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. …
…Einem Steuerberater müsste von vornherein klar sei, dass bei hinterzogenen Abgaben keine Chance auf Nachsicht bestehe. Durch die direkte Zustellung der Haftungsbescheide sollte auch dokumentiert werden, dass es keine "Abschreibungszusage" gegeben habe. Weiters seien am persönlichen Abgabenkonto des Berufungswerbers Veranlagungen ausständig und allfällige Gutschriften auf…