…339/5782), Haftungsbescheid vom 7.3.2008" Bescheidbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof leitete ganz allgemein betreffend "Wiederaufnahme des Verfahrens" das Vorverfahren ein. Der Dw. vertritt in der Beschwerde und auch im nunmehrigen Devolutionsantrag die Ansicht, dass der Umstand, wonach der Dw. in seinem Wiederaufnahmeantrag…
…Instanz, ob sie mittels Berufungsvorentscheidung entscheidet oder die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorlegt. Im gegenständlichen Fall liegt unstrittig eine verpflichtende Entscheidung durch das Finanzamt nicht vor, sodass der Devolutionsantrag als unzulässig zurückzuweisen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. Oktober…
… 311 Abs. 3 BAO auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder mitzuteilen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 27. August 2013 teilte das Finanzamt…
… 311 Abs. 3 BAO auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder mitzuteilen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 27. August 2013 teilte das Finanzamt…
… 311 Abs. 3 BAO auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben und nachzuweisen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 13. Februar 2013 teilte…
… 311 Abs. 3 BAO auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben und nachzuweisen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 25. Jänner 2013 teilte…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Dw., NÖ, vom 31. Oktober 2012 betreffend Entscheidung über die Einkommensteuererklärung 2010 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Dw. . beantragte mit Schreiben vom 23. September 2012 den Übergang der Entscheidungspflicht auf die Abgabenbehörde zweiter…
…an das Finanzamt Linz als nicht behoben retourniert. In einem an den Unabhängigen Finanzsenat gerichteten und bei diesem am 15.10.2012 eingelangten Devolutionsantrag vom 9.10.2012 führte die Antragstellerin aus: "Mit Schreiben vom 07.02.2012 habe ich für den Zeitraum ab 2006…
…der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag), wenn Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zur ihrer…
…unterschiedliche Weise aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden seien. Daraus folge, dass die Bilanzen ab 2009 unrichtig seien (Ausweis von nicht mehr vorhandenen Wirtschaftsgütern, Fortführung der Absetzung für Abnutzung). Im Hinblick auf den Devolutionsantrag sowie den bezughabenden Auftrag gem. § 311 Abs. 3 BAO sei zur Wahrung des…
…Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 311 BAO über die Berufung vom 20. September 2011 gegen den teilweise stattgebenden Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 5. September 2011 betreffend Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG 2010 entschieden: Der Devolutionsantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des X. (als ehemaliger Geschäftsführer der seit xxxx im Firmenbuch gelöschten Y-GmbH), xxxxx, vom 11.9.2012 betreffend Säumigkeit des Finanzamtes Wien 6/7/15 bei der Erlassung von Bescheiden betreffend die mit Anbringen vom 22…
…Datum des Einlangens) auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 311 BAO über die Berufung vom 28. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 beschlossen: Der Devolutionsantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. In Entsprechung dieser Bestimmung hat der Unabhängige Finanzsenat mit Schreiben vom 5. Juni 2012 der Abgabenbehörde erster Instanz aufgetragen, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages (21. Mai 2012) den versäumten Bescheid zu erlassen bzw. anzugeben…
…Laut schriftlicher Mitteilung der steuerlichen Vertretung vom 21. Juni 2012 erfolgte die ordnungsgemäße Zustellung des Bescheides am 18. Juni 2012. Über den Antrag wurde erwogen: Die dem Devolutionsantrag vom 3. Mai 2012 zugrunde liegende gesetzliche Bestimmung des § 311 BAO lautet: "(1) Die Abgabenbehörden sind verpflichtet…
…Die Körperschaftsteuererklärung 2009 sei umgehend am 21.1.2011 veranlagt worden, die Umsatzsteuererklärung 2009 jedoch bis zum Zeitpunkt des Einbringens des Devolutionsantrages nicht, obwohl der Devolutionswerber einem Ergänzungsersuchen des Finanzamtes betreffend die Umsatzsteuer 2009 am 25.7.2011 nachgekommen sei. Es werde daher der Antrag…
…gemäß § 311 BAO über die Berufung vom 27. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes 2/20/21/22 vom 11. April 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab August 2008 beschlossen: Der Devolutionsantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…wenn die Frist (Abs. 3 leg. cit.) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Ein Devolutionsantrag ist zurückzuweisen, wenn überhaupt keine Entscheidungspflicht besteht oder wenn diese erloschen ist (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung³, Rz41 zu …
…zur abschließenden Erledigung der Berufung besteht, war sie auch nicht säumig. Der Devolutionsantrag war daher als unzulässig zurückzuweisen. Wenn die Abgabenbehörde erster Instanz weder eine Berufungsvorentscheidung erlässt noch die Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorlegt, besteht für eine Partei nach § 276 Abs.6 BAO…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO des Dw, vertreten durch die KPS Kotlig/Prokopp/Stadler GmbH, Steuerberatungskanzlei, 2353 Guntramsdorf, Klingerstraße 9, vom 13. Mai 2011 wegen behauptete Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf auf amtswegige Änderung…