Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Johanna Lanser und die weiteren Mitglieder HR Mag. Ursula Gufler, Dr. Reinhold Lexer und Mag. Klaus Schönach über die Berufung des Bw., W.H., vom 13. April 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz…
…abgeändert worden, dass auch der nicht unternehmerisch genutzte Teil dem Unternehmer zugeordnet werden konnte. Bisher nicht ausgeübte Zuordnungswahlrechte zum Unternehmensbereich (für die Jahre vor 2000) könnten allerdings nicht nachgeholt werden. Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug erfolgte seit 1998 durch die unechte Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch gemäß §…
…die vollständige Zuordnung von Leistungen als Grundsatz vorgesehen und eine andere Zuordnung an einen Antrag des Steuerpflichtigen gebunden. Von diesem Zuordnungswahlrecht hat unsere Klientin keinen Gebrauch gemacht, sie hat vielmehr die vollständige Zuordnung zum Unternehmen in dem Beilagen zur Umsatzsteuererklärung ausdrücklich erklärt und offen gelegt…
…jedenfalls nur bis Ende des Jahres 1997 aufrecht erhalten worden sei. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1997 habe der Gesetzgeber eine Angleichung des UStG an das Europarecht vorgenommen und ab dem Jahr 1998 ein Zuordnungswahlrecht für gemischt genutzte Gebäude eingeführt. Damit habe der Vorsteuerausschluss für privat genutzte…
…der UFS habe darin ausgeführt, der Eigenverbrauch sei unecht von der Umsatzsteuer befreit worden, "um den dadurch entstehenden Vorsteuerabzug hinsichtlich des privat genutzten Anteils wieder auszuschließen". Der Gesetzgeber hat somit nur innerstaatlich das bereits oben erwähnte Zuordnungswahlrecht normiert, nicht jedoch fingiert, dass auch Lieferungen oder…
…sei, vermöge nicht zu überzeugen. Mit dem AbgÄG 1997 habe der nationale Gesetzgeber eine Angleichung der nationalen Rechtslage an die Rechtsprechung des EuGH (Lennartz und Armbrecht) angestrebt und ein Zuordnungswahlrecht vorgesehen. Durch die unechte Steuerbefreiung des Verwendungseigenverbrauches wurde zwar dasselbe Ergebnis erzielt (Ausschluss des Vorsteuerabzuges)…
…abgeändert worden, dass auch der nicht unternehmerische Teil dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Bisher nicht ausgeübte Zuordnungswahlrechte zum Unternehmensbereich (für die Jahre vor 2000) könnten allerdings nicht nachgeholt werden. Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug erfolge seit 1998 durch die unechte Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch gemäß § 6…
…3 lit. b der 6. EG-RL der Einführung neuer Befreiungstatbestände entgegensteht. Österreich hat mit innerstaatlicher Einräumung des Zuordnungswahlrechts nur eine richtlinienkonforme Angleichungsmaßnahme gesetzt, mit der (weil ins Leere gehenden) Normierung besagten "Eigenverbrauches" jedoch (entgegen den Berufungsausführungen und Beiser/Pülzl, aaO) keine richtlinienwidrige Kompensationsmaßnahme. Das…
…sodass - jedenfalls zunächst - auch zur Gänze der Vorsteuerabzug zustehe. Logische Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen sei das Entstehen eines Eigenverbrauches. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht habe der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit…
…wenn § 46 Abs 2 Bgld LBWG die Bescheiderlassung vorsieht. Es besteht kein Zuordnungswahlrecht der Gemeinde im Wege der Art und Weise der Gebührenvorschreibung. Wird aber die Tätigkeit "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" ausgeübt, unterliegt sie nicht der Umsatzsteuer gemäß Art 4 Abs 5 erster Unterabsatz…
…Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen wäre das Entstehen eines Eigenverbrauches. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht hätte der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit. Der private Anteil hätte zwar dem Unternehmen zugeordnet werden können…
…Gegensatz zum Verwendungseigenverbrauch nach § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 steht dem Unternehmer bei teilweise unternehmerisch verwendeten Dienstleistungen kein Zuordnungswahlrecht zu. Bei einer einmaligen Nutzung der Dienstleistung ergibt sich keine Notwendigkeit eines Zuordnungswahlrechtes, da sich - anders als bei der unentgeltlichen Wertabgabe des § 3a Abs…
…zur Gänze der Vorsteuerabzug zustand. Logische Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen war das Entstehen eines Eignverbrauches. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht hat der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit. Der private Anteil konnte…
…1997, in dem die Bauleistungen im Zusammenhang mit der strittigen Wohnung an den Bw. erbracht worden sind, im Rahmen des UStG 1994 noch kein Zuordnungswahlrecht normiert war. Soweit sich der Bw. in diesem Zusammenhang aber auf den Grundsatz der unmittelbaren Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechtes bezieht, ist…
…sodass - jedenfalls zunächst - auch zur Gänze der Vorsteuerabzug zustand. Logische Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen war das Entstehen eines Eigenverbrauches. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht hat der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit…
…Nichtzuordnungsmöglichkeit des privaten Anteiles ab 1998 nicht mehr dem österreichischen Rechtsbestand angehört habe. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht habe der Gesetzgeber ab 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit. Der private Anteil habe zwar dem Unternehmen zugeordnet werden können…
…Nichtzuordnungsmöglichkeit des privaten Anteiles ab 1998 nicht mehr dem österreichischen Rechtsbestand angehört habe. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht habe der Gesetzgeber ab 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit. Der private Anteil habe zwar dem Unternehmen zugeordnet werden können…
…zunächst - auch zur Gänze der Vorsteuerabzug zugestanden sei. Logische Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen sei das Entstehen eines Eigenverbrauches gewesen. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht habe der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit…
…zunächst - auch zur Gänze der Vorsteuerabzug zugestanden sei. Logische Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen sei das Entstehen eines Eigenverbrauches gewesen. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht habe der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit…
…zunächst - auch zur Gänze der Vorsteuerabzug zugestanden sei. Logische Rechtsfolge der Zuordnung eines privat genutzten Grundstücksanteiles zum Unternehmen sei das Entstehen eines Eigenverbrauches gewesen. Zugleich mit dem Zuordnungswahlrecht habe der Gesetzgeber 1998 die nichtunternehmerische Nutzung von Grundstücken (nämlich den Eigenverbrauch) unecht von der Umsatzsteuer befreit…