…argumentativer Spannungsbogen zwischen Fakten, hinsichtlich welcher eine Sorglosigkeit des Beschuldigten unschwer erweislich wäre, wie dem Nichtansatz von Privatanteilen oder dem Ansatz mancher Privataufwendungen als betrieblich, und Fakten, bei welchen das sorglose Verhalten wohl eindeutig mehr der vom Beschuldigten beauftragten Steuerberatungskanzlei zuzuordnen wäre, wie den unzulässigen…
…Kenntnis erlangt hat. Begreift man den vorgeworfenen - nicht mit Sicherheit beweisbaren - Versuch insoweit als Dauerdelikt, bei welchem das inkriminierte Verhalten als Unterlassen einer gebotenen Vorgangsweise besteht, wäre somit im gegenständlichen Fall der Teil des deliktischen Verhaltens vom 1. April 2003 bis zum 2. September 2003…
…einen Betrag von S 1,5 Mio zur Verfügung zustellen, wobei die Aufteilung insofern geregelt wurde, dass die Aufbringung bzw. Rückzahlung im Verhältnis 1/4 für den Bw. und 3/4 für die Ehegattin des Bw. vereinbart wurde. Eine berufliche Veranlassung ist auch deshalb nicht…
…Entscheidungsgründe In der vom Bw. für das Jahr 2007 elektronisch beim Finanzamt Linz eingebrachten Arbeitnehmerveranlagung beantragte dieser u.a. eine Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe von 2.353,00 € wegen "doppelter Haushaltsführung". In der Folge forderte die Abgabenbehörde I. Instanz mit Schreiben vom 27…
…Was dazu gehört, hat der Abgabepflichtige nach der äußersten, ihm nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Die Vollständigkeit setzt objektiv die Offenlegung aller für eine ordnungsgemäße Feststellung des Sachverhalts notwendigen Tatsachen voraus (VwGH vom 11.04.1991, 90/16/0231). Der Offenlegung dient auch…
…Abgabe nicht über ausreichende liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, dies durch eine Auflistung sämtlicher Gläubiger mit zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeit gleichzeitig oder früher fällig gewordenen Forderungen darzulegen. In der Aufstellung seien die auf die einzelnen Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen sowie die verfügbar…
…sich dabei um eine im Zuge der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22% auf Einlagen bei Banken und Forderungspapiere ab 1.1.1993 vom BMF getroffene Maßnahme zur Vereinfachung der Abgrenzung der Zinserträge. Die lineare Abgrenzung war unter den damaligen EDV-Verhältnissen die einzige…
…sich dabei um eine im Zuge der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22% auf Einlagen bei Banken und Forderungspapiere ab 1.1.1993 vom BMF getroffene Maßnahme zur Vereinfachung der Abgrenzung der Zinserträge. Die lineare Abgrenzung war unter den damaligen EDV-Verhältnissen die einzige…
…sich dabei um eine im Zuge der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 10 % auf 22% auf Einlagen bei Banken und Forderungspapiere ab 1.1.1993 vom BMF getroffene Maßnahme zur Vereinfachung der Abgrenzung der Zinserträge. Die lineare Abgrenzung war unter den damaligen EDV-Verhältnissen die einzige…
…wirtschaftliche Verhältnisse des Abgabepflichtigen und die abgabenrechtliche Bedeutung (Auswirkung) der verlangten Leistung (siehe auch Ritz, BAO4, § 111 Tz 10). 3 Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtliche Würdigung § 167 BAO bestimmt, dass nur Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine…
…alleiniger Geschäftsführer. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500.000 S und ist der Bw. seit Gründung mit einer Stammeinlage von 125.000,00 S an der Gesellschaft beteiligt. Über das Vermögen der H. GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 31. Juli…
…die sich als Konsequenz der Übernahme der Kaufpreisverbindlichkeit der Nov. GmbH gegenüber den Gesellschaftern der B GmbH durch den Bw. ergab und die strittigen Prozess- bzw. Rechtsberatungskosten sohin als Folge eines Verhaltens zu sehen sind, zu dem sich der Bw. aus freien Stücken entschlossen hat…
…Die Fa. T. ist eine "Briefkastenfirma." Die in Frage stehenden Leistungen hat die Bw selbst erbracht. Dieser Sachverhalt beruht auf folgender Beweiswürdigung. Die rechtlichen Verhältnisse der Bw sind unbestritten. Die Teilnahmebedingungen und Gewinnmöglichkeiten beim Online-Börsenspiel "P. Club" sind unbestritten. Dass die Höhe des je…
…Verkürzung der entsprechenden, mittlerweile laut Abgabenkonto zur Gänze entrichteten, Vorauszahlungsbeträge iHv. insgesamt 9.303,02 €, als objektiv tatbildliches Verhalten iSd § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG dar. Einem allfälligen Vorwurf (gleichzeitig) versuchter Jahresabgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG hingegen, steht im Anlassfall…
…0052). Da die Bilanz eine Bestandaufnahme vom Bilanzstichtag zeigt, muss auch die Bewertung der Forderung nach dem Wissen des Gläubigers und dem Zustand des Schuldners am Bilanzstichtag erfolgen. Maßgeblich für die Bewertung von Forderungen sind damit die (tatsächlichen) Verhältnisse am Bilanzstichtag (a.a.O. Doralt4…
…stattgegeben. Dieser angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Am 1. Juni 2001 erstattete der Berufungswerber (Bw.) die Gewerbeanmeldung…
…beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend (dh. an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im Lohnzahlungszeitraum) gegeben sein. Bei Wechselschicht ist für die Zumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht der einzelne Lohnzahlungszeitraum maßgebend, sondern der gesamte…
…am 20. Mai 2009 eine Forderungspfändung bei seinen zehn größten Kunden durchgeführt, was zu großen wirtschaftlichen Problemen geführt hat. Er wollte den Fortbestand des Unternehmens sichern und war daher mit jeder Vorgangweise des Finanzamtes einverstanden. Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ergänzte der Bw. dass…
…verzichtet, wird der Wert der erhaltenen Abfindung und nicht der Wert des Pflichtteils der Erbschaftssteuer unterzogen; die Berechnung der Steuer richtet sich dabei nach dem Verhältnis des Pflichtteilsberechtigten zum Erblasser, obgleich er die Abfindung von einem Dritten erhält (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts…
…Verfahrensgegenständlich war die Ermittlung der Gegenleistung für ein von der Fa. Z OEG auf einem im Alleineigentum des Bw befindlichen Grundstück errichtetes Superädifikat im Zuge der Beendigung der Gesellschaft, die zum Ausscheiden des Gesellschafters GK (Beteiligung am Gesellschaftsvermögen mit 1 %) und zur Übernahme des Bw…