…des § 1371 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches als Ausgleichsforderung geltend machen könnte, nicht als Erwerb im Sinne des § 3. Der dem überlebenden Ehegatten zustehende Zugewinnausgleichsanspruch mindert somit den steuerlichen Reinerwerb (§ 5 dt Erbschaftssteuergesetz). Da eine solche Bestimmung, wonach der Zugewinnausgleichsanspruch kein Erwerb im Sinne des…
…Ableben des Versicherungsnehmers, und tritt damit die Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ein (vgl. VwGH 17.5.2001, 2000/16/0602). Gemäß § 11 Abs. 1 ErbStG sind mehrere innerhalb der letzten 10 Jahre von derselben Person anfallende Vermögensvorteile zusammen zu rechnen. Im…
…Rz 46). Bei Erwerben im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG ist auch zu prüfen, ob beim Erblasser ein Bereicherungswille bestanden hat (vgl. Erkenntnis vom 29. April 1982, Zl. 81/15/0128, 0130). Ein solcher Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter zu sein; es…
…auf Konkurseröffnung gestellt. Laut dem diesem Antrag beigelegten Vermögensverzeichnis per 29. April 1996 bestand das Vermögen des Herrn D.K. aus einer Liegenschaft, Pensionsansprüchen, Bargeld und diversen Einrichtungsgegenständen. Der letzte Absatz dieses Vermögensverzeichnisses lautet: "Endesgefertigter gibt im Sinne des § 183 (1)1. KO die Erklärung…
…Land- und Forstwirtschaftliche Grundstückegemäß § 8 Abs. 6 ErbStG minus 110,00Euro.) Unter "Geld" bezog das Finanzamt 2/3 des Übernahmspreises, d.s. EUR 400.000,00, in den steuerpflichtigen Erwerb des Bw. mit ein. Frist- und formgerecht erhob der Bw. Berufung gegen den Ansatz eines…
…1 ErbStG die Steuerschuld bei Erwerb von Todes wegen (auch im Fall eines Vermächtnisses) grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers entsteht. Daraus ergibt sich, dass die Steuerschuld auch bei Vermächtnissen nach Grund und Betrag auf den Zeitpunkt des Erbfalles zurückzubeziehen ist. In seinem Erkenntnis vom…
…Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Im Antrag gemäß § 276 BAO wird das Berufungsvorbringen wiederholt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb von Vermögensvorteilen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen…
…1 ErbStG diejenigen Erwerbe der Steuer unterworfen, die schon im Sinne des bürgerlichen Rechtes als Erwerb von Todes wegen angesehen werden, nämlich der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Im Bereich des Steuertatbestandes gründet das Erbschaftssteuergesetz die Steuerpflicht nicht…
…um ein Vorausvermächtnis im technischen Sinn handelt, d.h. dass es neben dem gesetzlichen Erbteil gebührt (Welser in Rummel³ § 758, Rz 1). In der Inanspruchnahme des gesetzlichen Vorausvermächtnisses gemäß § 758 ABGB liegt daher nicht die Ausübung eines bereits zustehenden Rechts, sondern ein Erwerb von Todes…
…18.3.1997, 1 Ob 2364/96w). Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftssteuer der Erwerb von Todes wegen. Als Erwerbe von Todes wegen werden gemäß § 2 Abs. 1 ErbStG diejenigen Erwerbe der Steuer unterworfen, die schon im Sinne des bürgerlichen Rechtes…
…€ 2.386,84) sowie des Freibetrages von € 2.200, sohin ausgehend vom steuerpflichtigen Erwerb von € 3.346,35 gem. § 8 Abs. 1 (Stkl. I) Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, die 2%ige Erbschaftssteuer im Betrag von € 66,92…
…der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG, welche nur auf Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes, nicht aber - wie im vorliegenden Berufungsfall - auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar ist, scheidet schon mangels Tatbestandsmäßigkeit aus. Der Berufung konnte daher kein Erfolg beschieden…
…1 Z 1 ErbStG der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Nach § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als steuerpflichtige Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede…
…Vermögen bereits ausgehändigt hat, behauptet aber nicht einmal der Bw. Aus all diesen Gründen ist für die Anwendung des § 9 ErbStG im vorliegenden Fall kein Raum. Bei Erwerben im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG ist auch zu prüfen, ob beim Erblasser ein…
…Im Hinblick auf das Prozeßrisiko haben sich die Testamentserbin und der erbl. Ehegatten aber dergestalt verglichen, dass die Testamentserbin dem erbl. Ehegatten einen Betrag von € 40.000 bezahlt. Gemäß § 2 (2) Z. 4 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBI 1955,141, gilt als Erwerb…
…55 zu § 2). Bei Erwerben im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG ist auch zu prüfen, ob beim Erblasser ein Bereicherungswille bestanden hat (vgl. ua. VwGH 29.5.1982, 81/15/0128, 0130). Ein solcher Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter zu sein; es…
…wird, dass sich der Bruder als Miterbe im Verlass nach Alois P. zur Bezahlung sämtlicher Kosten und Gebühren der Abhandlung verpflichtet hat, dann wird damit übersehen, dass bei den Erwerben von Todes wegen im Sinne des § 13 Abs. 1 ErbStG der Erwerber Steuerschuldner ist. Bei…
…im Erbanfall getilgt seien, beantragte er entsprechend dieser geänderten Rechtslage der Berufung stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 12 Abs. 1 Z. 1 lit. b ErbStG entsteht die Steuerschuld für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches im Zeitpunkt der Geltendmachung (vgl. die Erkenntnisse des…
…abzüglich des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG idHv. € 110,00 zugrunde zu legen. Die Erbschaftssteuer wurde daher von der Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG mit 14% dieser Bemessungsgrundlage (= steuerpflichtiger Erwerb v. € 3.523,64) im Betrage…
…im Erbteilungsübereinkommen unmittelbare Steuerschuldnerin. Mit dem Tod des Erblassers ist für sie gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG die Steuerschuld entstanden. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat die Bw. daher zu Recht zur Entrichtung der ihrem Erwerb entsprechenden Erbschaftssteuer herangezogen. Es war daher wie im…