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4 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2790-W/10Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind sämtliche erhaltenen Zahlungen, auch wenn sie im eigenen Namen weiterverrechnet werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2010

…37, somit insgesamt € 42.425,37 an. Der Berufungswerber erhob gegen den Umsatzsteuerbescheid Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass er mehrere Personen mit dem Zeitungsverkauf an seinem Standort (O.) bei der U1 beauftragt habe. Es handele sich dabei um Herrn K.L.…

UFSW FSRV/0162-W/09Verdacht der Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.05.2012

…Dieser Zeitungsverkäufer liefere seit geraumer Zeit an Angestellte des X-Marktes und des Y-Baumarktes sowie auch an die Kaufhausdetektive illegal Zigaretten, die von den Käufern bei ihm bestellt und einige Tage später geliefert würden. Am 19. November 2009 sei beobachtet worden: Der Zeitungsverkäufer habe…

UFSW RV/0232-W/02Einlagen ungeklärter Herkunft als verdeckte Ausschüttung und Vorschreibung von Kapitalertragsteuer im Haftungsweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…mitgeteilt: Von 1.1.1981 bis 24.10.1988 sei G.N. als Kolporteur (freier Werkvertragsnehmer) erfasst gewesen. Kolporteure seien die Zeitungsverkäufer auf der Strasse. Falls G.N. von 1990 bis 1992 als Zusteller tätig war, gebe es darüber keinen schriftlichen Vertrag. Als Zusteller verstehe…

UFSW RV/0149-W/02Schätzung eines Betriebsberaters und Konsulenten a.G. schwerwiegender formeller und materieller Mängel und Verletzung der Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.09.2003Teil 1/2

…Bw. lege zwei Exemplare vor, wobei man auf das Impressum achten solle. Im übrigen übten auch die Krone- oder Kurier-Zeitungsverkäufer keine selbständige Tätigkeit aus und weiters gebe es Arbeitsgerichtsprozesse, die dasselbe bestätigten. Diese Tätigkeiten seien bei Beginn unbeabsichtigt unrichtig beurteilt worden. Jetzt sei klar…