…vom 8. Jänner 2007 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog in den berufungsgegenständlichen Jahren 2002 bis 2004 aus seiner Tätigkeit als Zeitschriftenwerber Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Dr. Elisabeth Hafner, Martin Horvath und Gerhard Raub über die Berufung des BW, vertreten durch die Gruber Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m. b. H., 3393 Zelking, Gassen 2, vom 25…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Six, Mag. Barbara Baumgartner und Walter Bilek über die Berufungen der A-AG, Adresse, vertreten durch D., vom 21. November 2002, 13. November 2003 und 23…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.1 als Rechtsnachfolgerin der Bw., vertreten durch Trust Treuhand- und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 38, gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 17. Mai 2006, StNr. x1 betreffend Kammerumlage gemäß § 122…
wird der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall geprüft werden müssen, wobei eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden ist (vgl. VwGH 28.2.1995, 91/14/0231). Diese Betrachtung darf nicht dazu führen, dass Wirtschaftsgüter ohne Ermittlungsverfahren als Privatvermögen behandelt werden (VwGH 17.9.1990, 90/14/0087). Auch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-Wirtschaftsprüfungs-undSteuerberatungsgesellschaft, vom 18. Februar 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. Jänner 2005 betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2001 und 2002 (Rumpfwirtschaftsjahr 1. März bis 31…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn G.R., vom 16. Jänner 2002, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Dezember 2001, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christina Seper über die Berufungen der B.B.GmbH , W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof…