…ist hingegen der Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit der für das gegenständliche Projekt bezahlten Vorsteuerbeträge. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 grundsätzlich steuerfrei. Durch Art. 13 C der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (Optionen)…
…Vermietungsobjekt der A Immobilien GmbH geschenkt worden. Es handle sich hier gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 UStG 1994 grundsätzlich um einen steuerfreien Umsatz. Die Steuerberatungskanzlei sei über die Schenkung erst im September 2009 informiert worden, sodass erst zu diesem Zeitpunkt die Ausübung der Option…
…Optionsausübung nichts anderes als die Beifügung einer Potestativ- Bedingung bedeutet, bei deren Eintritt sich die Geltungsdauer des Vertrages verlängert, und dass eine solche Bedingung nach § 26 GebG 1957 zu behandeln ist, sodass die Gebühr von dem Entgelt zu entrichten ist, das auf die Summe der…
…steht der Vorsteuer (noch) nicht zu. Das Finanzamt kürzte sodann die Vorsteuern entsprechend. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die steuerliche Vertreterin aus: Die Aberkennung des sofortigen Vorsteuerabzuges ist erfolgt, obwohl (wie auch in der Niederschrift bestätigt) zum gegebenen Zeitpunkt die Option zur Umsatzsteuerpflicht bereits…
…AAG in den letzten 10 Jahren umfassenden Gesellschaftsrechtlichen Änderungen unterworfen gewesen, weshalb auch hier die gesamte Organisation und das gesamte Management (sowie damit verbunden die dortigen Mitarbeiter) nicht mehr mit der damaligen Struktur vergleichbar seien. Qualifikation der eingeräumten Option und Zeitpunkt des Zufließens der Einkünfte
…lohnwerten Vorteiles noch nicht im Zeitpunkt der Einräumung, sondern im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübung durch den Arbeitnehmer (s. zB Doralt, EStG 10. Auflage, § 19 Tz 30 unter dem Schlagwort "Mitarbeiterbeteiligungen", mwN; in diesem Sinne auch Jakom/Lenneis EStG § 15 Rz 29 unter "Optionen" sowie Haunold…
…Ab dem Zeitpunkt der Optionsabsicht lägen somit auch keine Vorsteuern mehr vor, die gemäß § 12 Abs. 3 UStG vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen bzw. die gemäß § 12 Abs. 10 bis 12 UStG zu berichtigen wären. Damit vermag auch § 6 Abs. 2 letzter Unterabsatz den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs…
…der auf die zitierte Bestimmung verweise. Das Erfordernis einer Berichtigung einer irrtümlich unterlassenen Eintragung würde dem Steuerpflichtigen auch sofort auffallen, weil das steuerliche Ergebnis im Veranlagungsbescheid vom erklärten Ergebnis abweiche. Eine derartige Abweichung sei jedoch im Falle einer irrtümlich unterlassenen Optionserklärung im vorgesehen Feld des…
…die Option mit der Bw. habe man nicht wissen können, dass man einem Betrüger aufgesessen sei. Die Behauptung, dass noch andere Kunden vorhanden gewesen seien, sei eine reine Schutzbehauptung gewesen, um das Projekt nicht zu gefährden. Es werde nochmals betont, dass auch zum heutigen Zeitpunkt…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung die Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden steuerpflichtigen Verkaufes mit größerer Sicherheit anzunehmen sei als der Fall eines steuerbefreiten Umsatzes. Denn warum sollte die Bw., wenn schon in den Prospektunterlagen eindeutig dargestellt werde, dass Umsätze ausschließlich steuerpflichtig unter Inanspruchnahme der Option gemäß…
…die Absicht, Verkäufe mit Umsatzsteuerausweis zu tätigen, steht ihm der Vorsteuerabzug aus den Vorleistungen sofort (laufend) zu und nicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes zum steuerpflichtigen Zeitpunkt des Umsatzes. Im Rahmen eines Grundstücksumsatzes ist daher zunächst zu prüfen, ob tatsächlich die Absicht besteht, mit…